Sollte "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" strafbar sein?
Auf Sylt hat eine Gruppe junger Leute zum Disco-Hit "L'amour toujours" von Gigi D'agostino "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" gerufen. Es handelt sich hierbei um ein nicht ernst gemeintes Meme, welches einer breiteren Öffentlichkeit das erste Mal durch ein Video vom Erntefest in Bergholz (Mecklenburg-Vorpommern) bekannt wurde. Im Anschluss wurde es bei diversen Gelegenheiten imitiert.
Ob die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB gilt, haben Gerichte bisher unterschiedlich bewertet und insbesondere auf die weiteren Umstände abgestellt. Höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu fehlt bisher.
Findet Ihr, dass die Parole strafbar sein sollte?
P.S.: Es geht mir hier nicht um den Hitlergruß oder Ähnliches, sondern nur um die Parole.
Das Ergebnis basiert auf 274 Abstimmungen
56 Antworten
Ich bin kein jurist, aber ich sehe den strafbestand der verhetzung erfüllt.
Jeder ist ausländer, fast überall. Ich bin zufällig deutscher in Österreich ... und freue mich, dass mir nicht ständig jemand "Piefke raus" entgegenbrüllt.
Oder eben nur, wenn "Bomber Harris do it again", ebenfalls strafbar ist.
Auch wenn es dir hier nicht um den Hitlergruß oder andere faschistische Aktivitäten geht - die Forderung "Deutschland den Deutschen Ausländer raus" erfüllt den Tatbestand der Hetze und wird mit Recht strafrechtlich verfolgt.
Eindeutig Meinungsfreiheit, auch wenn ich diese Einstellung nicht vertrete und nicht alle Ausländer über einen Kamm scheren will. Wenn jemand der Meinung ist, dass Ausländer hier nichts zu suchen haben, dann ist das eben so. Und eine Meinung kann man nicht verbieten, daran ändert auch kein Verbot einer Meinungsäußerung etwas.
Eine Demokratie zu haben bedeutet ausdrücklich nicht, dass alle einer Meinung sind!
Hetze ist aber keine Meinung. Diese Parole entspricht den Straftatbestand der Volksverhetzung und hat somit mit Meinungsfreiheit gar nichts zu tun
Schwer zu sagen. Generell ist es natürlich auf jedenfall beleidigend. Bin aber nicht so ein Freund davon das gesprochene Wort zu verbieten. Man sollte schon so ziemlich sagen dürfen was man will, auch wenn es leider bei vielen unsinn ist.
Es steht natürlich dem Chef und anderen Leuten frei das sie Menschen die diese Aussage tätigen nicht mehr beschäftigen wollen.
Meinungsfreiheit, bedeutet nicht Narrenfreiheit.
Meinungsfreiheit hat Grenzen. Und sowas wie "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" ist keine Meinung mehr, sondern ziemlich menschenverachtend.
Meinungsfreiheit hat auch ihre Grenzen, richtig. Diese sind, wie ich bereits angemerkt habe, jedoch sehr weit gefasst und das ist gut so.
Bei der reinen Aussage "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" greift weder der Tatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB), noch der Beleidigung (§185 StGB). Wie gesagt, kann man das finden wie man will. Wenn wir jedoch anfangen strafrechtlich nicht relevante Meinungen zu verbieten, öffnen wir Tür und Tor für die Willkür und können, wie ich ebenfalls bereits angemerkt habe, das hohe Gut der Meinungsfreiheit anschließend auf den Müllhaufen der Geschichte werfen. Das kann kein normaler Bürger ernsthaft wollen.
Bei dem Punkt mit der Meinungsfreiheit gehe ich mit. Hier ist auch grober Unsinn und schmerzhafte Dummheit zulässig.
Das bedeutet aber auch, dass ein Chef (in der freien Wirtschaft) dich eben nicht einfach wegen einer, in der Freizeit getätigten, politischen Aussage kündigen kann. Selbst ein "Ausländer raus" ist, ohne entsprechenden Kontext, kein Kündigungsgrund. Das mag man persönlich, auf den ersten Blick, nicht gut finden, doch ist es das genaugenommen doch. Andernfalls könnte man das hohe Gut der Meinungsfreiheit nämlich direkt wieder in die Tonne treten.