Ist das Singen von „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus“ als solches strafbar?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Nein 75%
Ja 13%
Weiß nicht 13%

5 Antworten

Guten Tag!

Ist das Singen von ,,Deutschland den Deutschen - Ausländer raus" als solches strafbar?

Das lässt sich strafrechtlich nicht eindeutig beantworten. Es kommt nämlich auf die Gesamtumstände des Einzelfalls an.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2010 in einem ähnlichen Fall die Äußerung nicht als strafbare Handlung im Sinne der Volksverhetzung nach § 130 StGB eingeordnet. Sie ist somit von der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt.

Wird es in einem politischen Kontext verwendet und ist die Äußerung objektiv geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören und zu Hass oder Gewalt aufzustacheln, lässt sich eine Strafbarkeit begründen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob jemand subjektiv sagt, es störe den öffentlichen Frieden. Das ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen. In einer Diskothek hingegen mit Partystimmung etc. ist es strafrechtlich eher irrelevant. Das ist aber nicht ganz unstreitig: Ein Song kann auch zweckwidrig zur Störung des öffentlichen Friedens missbraucht werden. Dafür müsste es aber schon eine Erheblichkeitsschwelle erreicht haben.

Das würde ich beim Singen dieser Äußerung ablehnen, kann man sicherlich auch anders sehen. Vergessen darf man nicht, ob die Äußerung nüchtern getätigt wurde. Im Rausch ist immer an die Schuldfähigkeit zu denken.

Bleibt abzuwarten, wie über den jetzt bekannten Fall entschieden wird. Genaueres hat unter anderem Rechtsanwalt Solmecke schön erklärt. Das Video findet man auf YouTube.

Was meint sie damit?

Damit meint Sie die strafrechtliche Konsequenzen, die das Strafrecht in vollem Umfang bietet, sprich: Sanktionen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Die Antwort ist -wie so oft- JEIN.

Zum anderen ermittelt der Staatsschutz wegen des Verdachts der Volksverhetzung mit Blick auf die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus". Die strafrechtliche Bewertung dieses Satzes hängt vom Kontext ab: An welchem Ort wird er gesagt, wer spricht ihn in welchem Umfeld aus, gibt es weitere rechtsextreme Kennzeichen? Diese Fragen muss der Staatsschutz bei seinen Ermittlungen klären. In diesem Fall sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre vor

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/pony-sylt-rassismus-juristische-folgen-100.html

Ist schon etwas seltsam, wie intensiv und wie oft mit wechselnden Nuancen direkt vor der Europawahl darüber berichtet wird.


KimTalk 
Fragesteller
 26.05.2024, 12:20

Es gibt bestimmt jeden Tag Tausende von Fällen, wo sich Betrunkene auf Parties mekrwürdig inszenieren.

Dass daraus jetzt unser SPD-Bürokrat im Bundespräsidialamt daraus eine Staatsaffäre machen will, ist typisch.

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Eckengucker  26.05.2024, 12:27
@KimTalk

Ein Schelm, der Arges dabei denkt, so kurz vor der Europawahl. Für mich ist das alles ein Zeichen subtiler Massen-Manipulation. Es wird deutlich zu viel darüber berichtet. Das ist trotz aller neutralen Berichterstattungen schon nicht mehr normal.

Und junge Menschen, die den Kater ihres Lebens haben, auch noch aus der Arbeit zu werfen.... irgendwo stimmt auch dieses Verhältnis nicht mehr.

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Es würde, anders als Forderungen nach einem Kalifat, verfolgt werden...


KimTalk 
Fragesteller
 26.05.2024, 12:44

Widerspricht dem Urteil des BVerfG

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Ja

Es kommt wie bei dem Höcke-Spruch auf den Kontext und die Intention an.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/pony-sylt-rassismus-juristische-folgen-100.html


KimTalk 
Fragesteller
 26.05.2024, 12:43

Das BVerfG sagt, dass der Satz als solches nicht strafbar ist.

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Nofear20  26.05.2024, 12:56
@KimTalk

Wenn "Alles für Deutschland" strafbar ist, dann erfüllt "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus" mit großer Wahrscheinlichkeit den Straftatbestand der Volksverhetzung. Aber darüber werden sicher Gerichte neu entscheiden müssen.

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KimTalk 
Fragesteller
 26.05.2024, 15:30
@Nofear20

Nein, wenn man der Entscheidung des BVerfG folgt. Das hat nämlich entschieden, dass es zusätzliche Elemente geben muss, um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen.

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Nofear20  26.05.2024, 15:31
@KimTalk

Ja eben, und ob die hier gegeben sind, muss wohl in einem neuen Verfahren beurteilt werden.

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Weiß nicht

Aber was auffällt ist, dass diese Suffköppe z.T. unverpixelt und mit vollen Namen, Beruf etc. in den Medien genannt werden, was bei Schwerkriminellen tunlichst vermieden wird, "Pressekodex" und so. Merkwürdige Doppelmoral.

Übrigens, ein CDU-Landrat wird konkret verdächtigt, für die Beihilfe zu Schleusungen kassiert zu haben (in Düren) Wird aber merkwürdigerweise nur ganz am Rande thematisiert. (Man stelle sich vor, ähnliches würde einem AfD-Politiker vorgeworfen werden, da würde es nur so rauschen im Blätterwald)