Staatsanwaltschaft: "Ausländer raus"-Meme nicht strafbar?
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ein Ermittlungsverfahren wegen der Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" mangels Tatverdacht eingestellt. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, da über die bloße Kundgabe von Ablehnung und Verachtung hinausgehend zum Hass aufgestachelt werden müsse (siehe hier und hier).
Zuvor war beim Fasching in Landsberg (Bayern) im Februar zum Lied "L'amour Toujours" die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" gesungen worden (siehe Video unten). Ein nicht ernst gemeintes Meme, das durch ein Video aus Bergholz (Mecklenburg-Vorpommern) im Oktober 2023 popularisiert wurde und kürzlich zum bekannten Sylt-Video führte.
Was ist Eure Meinung zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft?
36 Stimmen
2 Antworten
Ich finde die Entscheidung richtig. Man muss so viel sagen dürfen wie möglich, die Meinungsfreiheit darf wirklich nur dann eingeschränkt werden, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung dadurch in Gefahr ist.
"Ausländer raus" ist keine Volksverhetzung, sondern eine Meinung, die seit Jahrzehnten toleriert wird und erst im Zuge der zunehmenden politischen Correctness und Wokeness verurteilt wird.
Meinung und Volksverhetzung sind 2 Paar Schuhe.
Bin auch der Meinung Gewaltverbrecher, die nicht psychisch krank sind und Gewalt zum Spaß an anwenden, sollten die Todesstrafe bekommen.
Unabhängig von ihrer Herkunft...