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Gericht verurteilt Björn Höcke wegen SA-Parole?

Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze zu je 130 Euro) verurteilt, weil er zum Abschluss einer Wahlkampf-Veranstaltung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!" gerufen hatte (siehe hier und hier)

Der Slogan "Alles für Deutschland" wurde während des Nationalsozialismus von der Sturmabteilung (SA) genutzt. Kernfrage des Prozesses war, ob Höcke dies gewusst und insofern vorsätzlich gehandelt hat. Die Nichtkenntnis würde zur Straflosigkeit führen. Höckes Verteidigung hat angekündigt gegen das Urteil notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Ich persönliche glaube nicht, dass Höcke die Parole kannte. Die SA wurde 1934 entmachtet, so dass der Slogan nicht derart popularisiert wurde wie etwa "Meine Ehre heißt Treue" von der SS. Höcke ist zwar Geschichtslehrer, aber auch Lehrer sind keine Übermenschen, die alle geschichtlichen Details kennen. Ein Arzt kennt ja auch nicht jede Krankheit. Vor allem hat eine Verurteilung für Höcke nur negative Konsequenzen. Warum sollte er diese riskieren?

Was ist eure Meinung zu dem Urteil?

Richtiges Urteil. 67%
Falsches Urteil. 33%
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Leute glauben verfassungswidrige Aussagen seien strafbar?

Am Samstag haben in Hamburg rund 1.100 Islamisten eine Demonstration abgehalten und die Errichtung eines Kalifats gefordert (siehe hier). Viele meinten daraufhin dies sei strafbar. Indes sind auch verfassungswidrige Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. So schreibt das Bundesverfassungsgericht:

Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Warum glauben Leute trotzdem, dass verfassungswidrige Aussagen strafbar seien?

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