Läuft in Deutschland etwas schief?

8 Antworten

Das ist ein pauschales Vorurteil und durch nichts, aber auch gar nichts begründet.

Ins Gefängnis kommt nur, wer es auch verdient hat. Und das ist immer vom Einzelfall abhängig und von der Beurteilung des Gerichts.

Einerseits kann eine Leistungserschleichung (was du als Schwarzfahren bezeichnest) der Tropfen sein, der das Fass zum überlaufen bringt, andererseits kann ein "echter Straftäter" mit Geld oder Bewährungsstrafen verurteilt worden sein und eben nicht gleich ins Gefängnis müssen.

Unser Rechtssystem hat schwächen, aber es ist soweit man es überhaupt so nennen kann deutlich mehr als nur ausreichend.

Franz577  24.08.2023, 08:05
Ins Gefängnis kommt nur, wer es auch verdient hat.

Naja, dieser Aussage muss ich aber vehement widersprechen.

Denn bei Weitem kommt nicht jeder ins Gefängnis, der es auch verdient hat.

Und verdient hat das im Grunde jeder, der anderen Menschen grundlos schwere körperliche Gewalt zufügt oder auch Tiere quält.

Willst du ernsthaft behaupten, dass jeder, der sich auf diese Weise strafbar macht, auch im Knast landet?

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Welpe18  13.09.2023, 15:45
@Franz577

Dem kann ich nur zustimmen!

Wurde vor einem Jahr zusammen geschlagen (alle Bänder meiner Schulter sind durch, hatte eine OP am Ohr und eine kopf Verletzung) nach dem Täter wurde bis heute nicht einmal gesucht, obwohl es Videos davon gibt und man weiß wie er aussieht!

Strafantrag wird noch immer bearbeitet, man könne mir keine Auskunft geben!

Also PAUSCHAL zu behaupten jeder der es verdient kommt auch in den Knast, der hat ein falsches bild von diesem Land !

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ronnyarmin  24.09.2023, 21:16
@Franz577
bei Weitem kommt nicht jeder ins Gefängnis, der es auch verdient hat

Das hat er auch nicht gesagt. Sondern, dass es der, der ins Gefängnis kommt, verdient hat.

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Franz577  27.09.2023, 15:16
@Welpe18

Ja, das ist traurig und eigentlich ein Skandal.

Wie ist denn das passiert? Einfach so aus heiterem Himmel, ohne jeglichen Anlass?

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Rotfuchs716  09.10.2023, 19:44

ausreichend in welcher Beziehung?

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Ja, allerdings läuft Einiges schief.

Z.B. dass jemand behauptet, dass Schwarfahrer und Schulschwänzer in den "Bau" kämen.

Fakt ist: Für Schulschwänzer ist das Ordnungsamt (und alternativ bei Wiederholungstätern das Jugendwmat) zuständig, was ein Bußgeld den Eltern auferlegen kann.

Schwarzfahren: Schwarzfahrer müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Wer zu wiederholten mal erwischt wurde, und die Strafe nicht zahlt (und das bezieht sich nicht nur auf Schwarzfahrer, sondern auch auf Steuerhinterzieher oder andere, die vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und diese Strafe - aus unterschiedlichen Gründen - nicht bezahlen, diese als Arreststrafe absitzen können.

Anhand deines Beispiels, nein.

Und wie das sein kann hat der User Eckengucker ausreichend dargelegt.

Mehr gibt es nicht dazu zu sagen.

Schwarzfahren ist eine echte Straftat und wegen Schulschwänzen ist noch niemand in den Bau gekommen. Alle Staftaten die mit weniger als 2 Jahren bestraft werden, können zur Bewährung ausgesetzt werden, auch Schwarzfahren.

Schulschwänzer begehen keine Straftat!

Ein "Schwarzfahrer" kommt erst nach einer ziemlichen großen Anzahl von Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe. Wie soll er denn sonst begreifen, dass er für seinen Transport zu zahlen hat?!