Rückgabe – die besten Beiträge

Annahmeverzug bei Ebay-Käufer?

Hallo,

vor rund fünf Wochen habe ich einen Rucksack auf eBay verkauft und habe diesen dann auch zwei Tage nach der Bestellung per DHL versendet. Da es schon das Paket dann doch größer wurde als gedacht, habe ich 1,20 € mehr Porto bezahlt, als der Kunde bezahlt hat. Nun kam das Paket allerdings 4 Tage später wieder zurück mit dem Vermerk, dass das Paket nicht zu stellbar sei, da der Empfänger nicht ermittelt werden konnte. Der Käufer hatte auch schon einen Fall eröffnet und mich dann angeschrieben. Er schrieb, dass eBay die falsche Adresse verwenden würde und ihm das bei einer anderen Bestellung auch passiert sei. Ich schrieb ihm dann, dass er sich doch bitte melden möge, weshalb das so ist wisse ich nicht. Er meldete sich ewig nicht, dann schrieb ich ihm noch einmal, dass er mir doch bitte die richtige Adresse schicken solle und das Porto via Paypal nocheinmal überweisen möge, da ich ja keinen Fehler gemacht habe. Den Adressaufkleber habe ich so von eBay übernommen. Wieder ewig keine Antwort vor drei Wochen dann eine Rückmeldung wo er sich entschuldigt und mich bittet ihm eine IBAN zu nennen, da Paypal bei ihm gerade nicht funktioniere. Gut, diesemal habe ich auch länger mit einer Antwort gewartet. Dann schrieb ich ihm die IBAN und bat ihn nochmals um die Adresse. Bis jetzt nichts. eBay hat mir das Geld überwiesen und sagt, dass das Paket angekommen sei. Ich habe recheriert und rechtlich sei es so, dass es sich um einen Annahmeverzug handele. Stimmt das? Darf ich dann halt den Rucksack und das Geld behalten? Und ihm z. B. in zwei Wochen mitteilen, dass ich den Rucksack weiterverkaufen werde? Weil ich wollte den ja loswerden.

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Internet-Betrug - Ware zurückgeben?

Vor einiger Zeit habe ich auf Ebay bei einem privaten Anbieter ein Buch erworben, bezahlt und erhalten. Die Verpackung war neutral, der Inhalt kam ohne Rechnung, nichts war auffällig.

Ein halbes Jahr später bekomme ich Post von einem Inkassounternehmen. Nach teils schwieriger Recherche habe ich folgendes herausgefunden:

Der Ebay-Verkäufer hat mit meinen Adressdaten aber seiner Emailadresse einen Account bei einem großen deutschen Internet-Buchhändler eröffnet und dort das Buch auf meinen Namen bestellt. Dieses Buch wurde mir geliefert. Die Bestellung erfolgte gegen Rechnung, die nicht bezahlt wurde. Rechnungen werden vom Internetbuchhändler nur per Email verschickt, damit nicht an mich.

Ich habe Anzeige gestellt. Das Inkassounternehmen hat daraufhin das Verfahren eingestellt.

Der Buchhändler möchte nun zwar keine Bezahlung mehr, aber das Buch zurückhaben. Er hätten den Kaufvertrag mit dem Ebay-Verkäufer gekündigt, damit käme ein Eigentumsvorbehalt in seinen AGB zum tragen, (die ich mangels Geschäftsbeziehung natürlich nie akzeptiert habe).

Andererseits hat mir der Buchhändler das Buch geschickt, dass ich dort nie bestellt habe und möchte mich nun ein ein Schuldverhältnis drängen, dass vorher nicht bestanden hat.

Natürlich verstehe ich den Buchhändler, jedoch hat er erheblichen Anteil an diesem Vorgang, weil er durch seine Bereitschaft Ware an Neukunden gegen Rechnung zu verschicken ein solches Scenario erst ermöglicht. Das kann jeden treffen. Zudem finde ich die Einschaltung eines Inkassounternehmens aus heiterem Himmel extrem aggressiv, obwohl doch die Möglichkeit bestanden hätte, mit einem Brief Aufklärung zu suchen.

Einer ist am Ende der Geschädigte, der Buchhändler oder ich.

Was denkt Ihr, sollte man das Buch zurückgeben?

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Nicht gelieferte Artikel und Mängelartikel kein Betrug?

Privatkäufer kaufte auf einer Online-Verkaufsplattform von Privat einen Konvolut gebrauchte Kleidung, 60 Teile zum Kaufpreis von Euro 600,--von zwei bestimmten Markenherstellern gebraucht, angegeben war sehr guter Zustand. Auf Frage ob die Sachen wirklich keine Mängel haben, erklärte der Verkäufer explizit, dass sie alle im gepflegten Zustand seien und seine verstorbene Frau sehr darauf geachtet habe. . Von ca. 30 Teilen schickte er Fotos mit mehreren Kleidungsstücken auf einem Foto, auf dem man die Sachen entfernt sah. Und von anderen nicht, weils ihm zuviel war , alle 60 Teile zu fotografieren.

Angekommen sind dann beim Käufer nur 55 Teile, davon 6 Teile von fremden Marken, die der Käufer gar nicht bestellt hat, und 27 Teile , die Mängel hatten, (Flecken, Gewebeschäden und Löcher, sogar richtig große Löcher) Insgesamt sehr ungepflegt, schmuddelig und sehr unangenehm riechend, mit Hundehaaren. Nur 22 Teile sind wie beschrieben im sehr guten Zustand. Gut man kann die 22 Teile, die ok sind, waschen und lüften und von Hundehaaren entfusseln. Darüber will der Käufer hinwegsehen.

Darüber hinaus fehlen 14 Teile, die der Verkäufer auf Fotos geschickt hatte und für die der Käufer den Kauf auch zusagte und bezahlte. Die hat der Verkäufer gar nicht geliefert.

Der Käufer hat reklamiert und folgende Forderungen an den Verkäufer gestellt:

1) 6 falsch gelieferte Artikel und 27 Mängelartikel soll der Verkäufer zurück nehmen und Geld zurück

2)die nicht gelieferten 14 Artikel soll der Verkäufer nachsenden, und je nachdem ob auch Mängelartikel dabei sind, ebenfalls zurücknehmen und Geld zurück

so dass der Käufer am Ende nur die Sachen behält und bezahlt , die wie beschrieben sind.

Der Käufer will die 22 Artikel, die ok sind , behalten und die restlichen 14 fehlenden Artikel nachgeliefert bekommen.

Der Verkäufer hingegen will alles komplett zurück, heißt , der Käufer darf die 22 Sachen, die ok sind, nicht behalten und bekommt auch die fehlenden 14 Teile nicht nachgeliefert. Der Verkäufer macht den Käufer zudem auf eine unterirdische widerliche Art nur lächerlich und pfeift auf Käuferrechte und auf Erfüllung vom Kaufvertrag. Auf den Rückversandkosten bleibt der Käufer auch sitzen.

Polizeibeamter zu dem Fall, es sei kein Betrug, denn schließlich würde der Verkäufer alles komplett zurück nehmen . Was aber mit den fehlenden 14 Teilen, die der Käufer laut Fotos auch gekauft hat, aber nicht geliefert worden sind? Ist das kein Betrug?

Das ist der aktuelle Stand der Dinge.

Was meint Ihr zu diesem Fall und wie seht Ihr das rechtlich? Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich?

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Frage zur Reseller Buchhaltung ebay?

Hallo zusammen,

ich führe seit Februar 2025 ein Kleingewerbe und verkaufe hauptsächlich gebrauchte Spiele, Konsolen und Zubehör über eBay. Dazu habe ich eine Excel-Datei erstellt, in der ich bisher alles eingetragen habe – z. B. Einkäufe von Kleinanzeigen (Komplettpakete) sowie den späteren Verkauf der einzelnen Artikel aus diesen Paketen. Dort gebe ich den Einkaufspreis, den Verkaufspreis und den daraus resultierenden Gewinn an (siehe Beispiel aus meiner gutefrage.net-Frage).

Jetzt ist aber mein Problem: Seit der Umstellung meines eBay-Kontos auf gewerblich (ab Juni 2025) habe ich mehrere Verkäufe pro Tag, verschiedene Arbeitsmappen und langsam den Überblick verloren. Ich weiß nicht mehr genau, wie ich die einzelnen Verkäufe aus den gekauften Paketen sauber zuordnen soll, da es viele sind.

Meine Fragen dazu:

  1. Ist mein bisheriger Aufbau der Tabelle (getrennte Arbeitsmappen für Paketkäufe & Verkäufe) überhaupt sinnvoll und steuerlich korrekt?
  2. Gibt es einen besseren Aufbau oder eine andere Struktur, die übersichtlicher wäre, z. B. alles in einer Tabelle mit Zuordnung durch Spalten?
  3. Hat jemand vielleicht ein Muster, eine Vorlage oder Tipps, wie man die Excel-Buchhaltung bei vielen kleinen Verkäufen übersichtlich und finanzamtgerecht führen kann?

Würde mich über Vorschläge und Erfahrungen sehr freuen – bin langsam etwas überfordert. 😅

Danke im Voraus!

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