Rückgabe – die besten Beiträge

eBay Käuferschutz bei Vorbestellung?

Hallo zusammen,

ich schildere euch mal kurz mein aktuelles Anliegen:

Heute, am 15.08.2025, habe ich mir zwei Pokémon-Boxen auf eBay vorbestellt. Mit Versand hat mich das Ganze 162 Euro gekostet, und ich habe nach dem Kauf auch direkt bezahlt. Ich habe die Zahlung über eBay gestartet und wurde dabei auf PayPal weitergeleitet. Verkäufer war ein Privatverkäufer in Italien, ich selbst bin Privatkäufer.

Die Boxen erscheinen offiziell erst am 30.09.2025, laut Verkäufer in Italien sogar erst am 30.10.2025. Realistisch gesehen werden sie bei mir voraussichtlich am 10.11.2025 ankommen. Für mich persönlich ist die längere Wartezeit kein Problem.

Meine Fragen betreffen den Käuferschutz:

  1. Greift der eBay-Käuferschutz auch bei solchen Vorbestellungen mit so großem Zeitraum zwischen Kauf und Lieferung? Gibt es eine zeitliche Begrenzung, bis wann der Schutz aktiv ist? Gilt der Schutz direkt nach dem Bezahlen oder erst nach Versand bzw. Zustellung?
  2. Greift in so einem Fall auch der PayPal-Käuferschutz, falls die Boxen tatsächlich am 10.11. ankommen, aber beschädigt sind, nicht der Beschreibung entsprechen oder sonstige Probleme auftreten?

Mein Gedanke ist zum Beispiel: Was wäre, wenn die Boxen tatsächlich am 10.11. ankommen, aber beschädigt sind, nicht der Beschreibung entsprechen oder sonstige Probleme auftreten – würde der Käuferschutz in so einem Fall dann noch greifen, auch wenn vom Kaufdatum bis zur Lieferung schon fast drei Monate vergangen sind?

LG

Versand, Vorbestellung, Betrug, Pokemon, eBay, Post, Kleinanzeigen, Bestellung, DHL, eBay Betrug, Käuferschutz, Lieferung, PayPal, Rückerstattung, Rückgabe, Scam, Retoure

Eingeschweißte (defekte) Neuware als Privatperson verkauft. Lösung? Recht?

Privatanbieter "P" hat original verschweißte Neuware (Apple) als Privatperson unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Garantie und Gewährleistung sind bereits abgelaufen. Da das Produkt schon älter ist und sowohl Garantie als auch Gewährleistung abgelaufen sind, wurde das Produkt rabattiert angeboten.

Käufer "K" hat dem zugestimmt und die Ware persönlich beim Verkäufer "P" abgeholt und in Bar bezahlt.

Nach ca. drei Monaten meldet sich der Käufer "K" beim Verkäufer "P" und behauptet, dass sich das Apple Produkt nicht einschalten lässt.
Nun fordert der Käufer "K" Ersatz oder eine Rückerstattung des Kaufbetrags.

Wenn man sich erst nach drei Monaten meldet, ist es sehr merkwürdig.
Da ist wohl etwas faul.

Aber, was wäre denn, wenn der Käufer "K" defekte Neuware am nächsten Tag
festgestellt hat? Ist der Verkäufer in der Pflicht oder ist es Pech?

Die Frage ist, ob der Verkäufer "P" ein Produkt, das er selbst neu eingeschweißt bei Apple gekauft hat, im Beisein des Käufers "K" hätte öffnen und überprüfen müssen oder der Käufer "K" dies bei der Abholung selbst hätte tun sollen?

Da Garantie und Gewährleistung bereits abgelaufen sind,
könnte man auch dahingehend nichts mehr machen.

Wie schaut es denn aus, wenn der Akku des Produkts mit der Zeit entladen wurde und dann gar nicht mehr funktioniert? Liegt dann die Pflicht beim Verkäufer oder ist es dennoch Pech. Hätten Verkäufer und Käufer damit rechnen müssen?

Verkäufer "P" kann Belege seitens Kauf bei Apple nachweisen. Es handelt sich um Originalware. War es also fahrlässig/naiv, ein Produkt, das einen Akku hat,
nach zwei Jahren zu verkaufen und dies nicht zu überprüfen? Oder ist es rechtlich ausreichend, wenn ein Verkäufer davon ausgeht, dass verschweißte Neuware noch funktioniert?

Habt Ihr schon einmal so einen Fall gehabt.

Wie würdet Ihr reagieren, wenn Ihr unwissentlich defekte Neuware kauft, aber vorher klar der Preis aufgrund abgelaufener Gewährleistung & Garantie reduziert angeboten wurde. Eine Sachmängelhaftung wurde explizit ausgeschlossen und der Käufer "P" hat dem auch so beim Kauf und der Bezahlung zugestimmt. Arglist & Co. können definitiv ausgeschlossen werden.

Wie würdet Ihr denn als Verkäufer und Käufer reagieren?

Danke!

Schönes Wochenende

Bild zum Beitrag
Kaufvertrag, neuware, Pech, Rückgabe, Sachmängelhaftung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rückgabe