Rückgabe – die besten Beiträge

Ebay Bestellung nicht erhalten?

Hey habe im Dezember etwas im Wert von 500 gekauft auf eBay das habe ich nicht erhalten

dann habe ich beim Zahlungsdienstleister einen Fall geöffnet dieser wurde dann geschlossen da der Mitarbeiter den fehlerhaft geändert hatte.

Ich kontaktiere eBay die sagen sie können nix mehr verwalten und auch der Verkäufer nicht mehr da ja ein Fall bei Klarna geöffnet wurde.

Klarna wiederum sagte mir direkt von der Fachabteilung: Ich möchte dich darüber informieren, dass Klarna als Zahlungsdienstleister lediglich die Zahlungsabwicklung übernimmt. Der Händler wiederum ist für die Veranlassung einer Rechnung zuständig. Demnach ist im Falle einer Reservierung oder Stornierung der Bestellung der Händler zuständig. Wir als Rechnungssteller haben keinen Einfluss auf die Abläufe bei dem Händler oder dem Transportunternehmen.

Sei bitte versichert, dass es dennoch möglich ist, nachträglich Änderungen auf der Rechnung vorzunehmen. Als Zahlungsdienstleister können wir dies jedoch nicht eigenständig tun. Ich möchte dich deshalb bitten, dich noch einmal direkt an den Händler zu wenden, um dort auf dein Anliegen bezüglich der nicht erhaltenen Ware hinzuweisen. Dieser kann dir eventuell eine Lösung anbieten. Desweiteren kannst du dich auch an das Versandunternehmen wenden, mit dem die Ware geliefert werden sollte.

Das kommt wenn der Verkäufer zugreifen will

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Paypal Problem ( Käuferschutz)?

Ich habe eine Jacke über Vinted verkauft und habe sie als guten Zustand deklariert. Ich habe zusätzlich in die Beschreibung geschrieben

„Der Artikel ist von jeglicher Garantie und Rücknahme ausgeschlossen“

der Käufer hat anscheinend Mängel festgestellt von denen ich nichts wusste !
danach habe ich von Paypal einen eröffneten Fall bekommen mit folgender Nachricht vom Käufer: Der Verkäufer unterstellt meinem Stiefvater, die Jacke nach Ankunft des Pakets beschädigt zu haben und möchte keine Rückerstattung gewähren. Ich vermute dass die Sache von vorne hin geplant war, da wir schon fast 2-3 Wochen auf das Paket gewartet haben. Ich möchte hiermit Gebrauch von meinem Käuferschutz machen.

worauf ich folgendes geantwortet habe: im Rahmen des besagten Privatverkaufs habe ich eine gebrauchte Jacke an den Käufer verkauft. In meiner Verkaufsanzeige habe ich den Artikel ausdrücklich als „in Top-Zustand“ deklariert und darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, bei dem jegliche Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Folgendes ist festzuhalten:

1. Privatverkauf und Ausschluss von Gewährleistung:

Der Verkauf erfolgte unter klarer Vereinbarung eines Privatverkaufs. Eine Rücknahme oder Rückerstattung ist vertraglich ausgeschlossen. Es wurde keinerlei Gewährleistung übernommen.

2. Unbekannte Mängel:

Die vom Käufer geltend gemachten Mängel waren mir zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bekannt. Es liegt weder eine arglistige Täuschung noch eine vorsätzliche Falschdarstellung vor.

3. Vertragliche Vereinbarung:

Durch den Kauf hat der Käufer den in der Anzeige ausdrücklich genannten Zustand und die Bedingungen akzeptiert. Es besteht somit keine rechtliche Grundlage für einen Anspruch auf Rückerstattung.

Aus den oben genannten Gründen weise ich den Anspruch meines Gegenübers auf Rückerstattung entschieden zurück. Ich bitte Sie, diesen Sachverhalt in Ihrem Verfahren zu berücksichtigen und den Fall zu meinen Gunsten zu entscheiden.

Der Käufer tut das Erscheinungsbild hervorrufen, diesen Artikel absichtlich beschädigt zu haben, da er von Anfang an darauf hinaus war, sein Geld zurück zu bekommen aufgrund dessen, dass die Jacke zu spät bei ihm eingetroffen sei aufgrund der falschen Frankierung (mein Fehler)

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.

meiner Meinung nach stehe ich im Recht.

kann mir jemand seine eigene Meinung abgeben ?

danke

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eBay Käufer verlangt Rückgabe?

Hallo zusammen,

ich habe ein Teil auf eBay verkauft.

Auf dem Foto waren 2 Teile. Eines hatte ich mittlerweile über KA verkauft.

Habe daraufhin die Überschrift angepasst und in der Beschreibung "Artikel XYZ ist verkauft" hinzugefügt. Meiner Meinung nach ist das eindeutig, dass dieser Artikel nicht mehr Teil des Angebots ist - weil er ja verkauft worden ist. Auf dem Foto waren noch beide Artikel zu sehen.

Ich habe auch im eBay System meine Abwesenheit eingetragen und in der Artikelbeschreibung, dass ich im Urlaub bin und ab wann ich wieder versenden kann.

Gekauft wurde am 23.12.

Tage später meinte der Käufer, wann ich denn versende. Habe ihn dann auf meinen Urlaub hingewiesen. Versand am 5.1.

Am 3.1. hat er dann eine Rückgabe angefragt, weil der Artikel zu spät versendet wird. (Was ja nicht der Fall war)

Hatte ihm davon gar nichts explizit gesagt - also wuste er ja doch schon vor dem Kauf, dass nur 1 Artikel versendet wird.

Wir hatten dann einen SV, bei dem jeder seinen Standpunkt vertreten hat.

Der Artikel ist am 8.1. angekommen - der Verkäufer hat über für Hermes Verfolgung eine Lieferung zu einem Paketshop ausgewählt.

In eBay steht, dass zukünftige Einnahmen erstmal einbehalten werden, das Geld wurde schon am 27.12. gebucht.

Wie läuft es jetzt weiter?

Muss er einen Fall eröffnen?

Wie lange bleibt der Status der Rückgabeanfrage? Es gibt keinen Punkt zum Ablehnen, sondern nur Antworten.

Was ist, wenn er den Artikel nicht abholt und er wieder zu mir zurück kommt?

Bin Privatverkäufer.

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