Hallo zusammen,

mein Partner hat ein Handy auf Kleinanzeigen verkauft. Dies war am 8.3.25 und wurde über Paypal mit Käuferschutz abgewickelt.
Jetzt am 26.4 knapp 2 Monate später schreibt der Käufer uns, dass das Handy einen Defekt am Lautsprecher hat, was ihm vorher wohl nicht aufgefallen sei. Wir sind uns aber ziemlich sicher, dass wir das Gerät nicht in diesem Zustand verkauft haben.

Weder wir können jedoch nachweisen, wie der Zustand vor Verkauf war und er kann auch nicht nachweisen, dass es nicht auch sein Verschulden hätte sein können.

Der Käuferschutz gilt für 180 Tage nach Verkaufsdatum.
Wie geht man dabei jetzt vor? Wer ist hier im Recht?