Darf man bei ebay während man eine auktion laufen diese ohne gründe einfach beenden abbrechen selbst wenn leute geboten haben oder bekommt man post vom Anwalt?
5 Antworten
Darfst du schon, aber dann musst du es dem höchstbietenden verkaufen für den preis den er geboten hat.
Das hat der bundegerichtshof mehrmals so entschieden https://www.lawst.de/bgh-schadensersatz-bei-abbruch-einer-ebay-auktion/
Ebay lässt dich das zwar machen, aber in deutschland ist es rechtlich verboten.
Und es gibt sogar sogenannte "Abbruchjäger", die dadrauf hoffen dass du es abbrichst um dann schadensersatz zu fordern. Das ist auch keineswegs selten, es gibt zahlreiche gerichtsentscheidungen dazu, die fast alle zu gunsten des bietenden ausgegangen sind, und vermutlich noch mehr fälle wo der schadensersatz ohne gerichtsverfahren gezahlt wird.
Für geld.
Wenn du etwas mit 1000€ wert dort anbietest, du die auktion abbrichst wenn er 1€ geboten hat, schuldest du ihm 999€ schadensersatz.
Ok kann man da nicht sagen das der preis ja so oder so gestiegen ist weil bei Auktionen ändert sich ja normal der Wert noch
Verstehe nicht was du sagen will? Welcher preis ist gestiegen?
Der wert ändert sich nicht, es geht um den reelen wert, nicht um das was bei der auktion rauskommt.
einen Anwalt muss man erstmal einschalten.
Ansonsten: wegen irrtum oder aber Entzweigehen der Ware (z.Bs. bei Porzellan) ist es sinnvoll zurückzutreten.
Das habe ich sogar gemacht bei einem der Sofort Kauf bezahlen wollte, bei der Anzeigengestaltung habe ich aus Versehen statt 600 Euro 60 geschrieben.
Normalerweise haben auch die Bieter Verständnis dann dafür, ist uns umgekehrt auch schon passiert. Schön blöd wären wir, wenn wir dafür einen Anwalt nehmen, denn irgendwas zahlt man drauf.
Juristisch bin ich echt nicht ganz sicher, aber das lies doch in den Ebay Bedingungen nach.
In all den jahren ist uns sowas mehr als einmal passiert, und nur einmal umgekehrt. Kein Mensch krähte da nach Anwalt.
Der eine unten hat sogar einen Link gesendet. Habe ich mir angeschaut. Mit "Irrtum" oder aus versehen kaputt gegangen" - da ist tatsächlich ein zruücktreten erlaubt auch. Wenn einer klagen will, dazu hat der Käufer,d er das haben wollte, ja das Recht, musst du mit solchen Beweisen oder wie auch immer gegenhalten.
In all den jahren ist uns sowas mehr als einmal passiert, und nur einmal umgekehrt. Kein Mensch krähte da nach Anwalt
Doch, das kommt sehr häufig vor. Es gibt sogar sogenannte "abbruchjäger", die extra auf dinge bieten und hoffen das es abgebrochen wird, nur um dann auf schadensersatz zu klagen. Eben deshalb gibt es dutzende entscheidungen von diversen gerichten dazu...
Der BGH hat zweimal zu sowas entschieden, diverse landgerichte und oberlandesgerichte auch, sowas passiert regelmäßig, wahrscheinlich täglich.
wenn diese sog. Abbruchjäger aber gar nicht zum Zuge kommen, weil sie tatsächliche Höchstbietende sind und der Verkäufer NICHT zurücktritt - was denn dann?
Und laut dem einen Urteil ist es erlaubt, wenn man Irrtum oder ähnliches nachweisen kann, wie z.BSp. Ware kaputt oder so.
Ein schwieriges Kapitel, also ich überlege mir vorher, was ich reinstelle und verkaufen will, Und was meins angeht, ich habe drei Minuten nach Einstellen den irrtum gemerkt und korrigiert. Und innerhalb er kurzen zeit wurde Sofort Kauf angeklickt. Da soll man mir nachweisen, dass es kein Irrtum war.
Also jemand der Ware reinstellt, die er bewusst nicht verkaufen will, wenn zu wenig geboten worden ist, sollte das lassen. Man zahlt Lehrgeld, habe ich anfangs auch gehabt, seither gibt es bei mir keine 1-Euro Aktionen mehr,.....
Wie dem auch sei:
Danke für die Warnung, das war mir echt neu mit den Abbruchjägern!
Ja es hat jemand 1 Euro geboten ich will die Auktion abbrechen weil das quatsch ist und wenn ichs bei kleinanzeigen verkaufe ist es im ebay ja auch weg
wenn diese sog. Abbruchjäger aber gar nicht zum Zuge kommen, weil sie tatsächliche Höchstbietende sind und der verkäfuer NICHT zurücktritt - was denn dann?
Dann haben sie halt z.B. ein iphone für 1€ gekauft.
wenn man Irrtum oder ähnliches nachweisen kann, wie z.BSp. Ware kaputt oder so.
Wenn es denn ein irrtum war. Vor gericht lügen ist eine straftat. Aber ja, wenn einem der porzellanteller oder so den man verkaufen wollte, runterfällt, dann kann man ihn natürlich nicht mehr verkaufen und kann die auktion abbrechen.
wenn ichs bei kleinanzeigen verkaufe ist es im ebay ja auch weg
Das wäre allerdings verboten. Einfach andernweitig verkaufen darf man es nicht.
Bei genau sowas hat das bgh zu gunsten des gewinners des auktionsgewinners entschieden. Wenn du das machst, wirst du ihm den warenwert als schadensersatz zahlen müssen.
Und wenn es es auf kleinanzeigen reinstellst dann kannst du auch nicht mehr bahaupten dass es ein irrtum war, damit lieferst du ihm also die beweise auf dem silbertablett.
Ok aber es stellen doch viele sachen wo anders noch ein oder und ich meinte wenn ich was verkaufe als auktion und dann abbreche weil etwas mit dem preis nicht stimmt dann ist es rechtlich normal ok weil der hat ja nur geboten und noch nix gezahlt und da stand dran wurde nicht verkauft nach dem Abbruch
Es ist eine auktion, wie soll da etwas mit dem preis nicht stimmen?
der bundesgerichtshof, unser höchstes gericht, hat entschieden dass es bindend ist https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/2014185.html
Hat ein aggregat im wert von 8500€ zur auktion angeboten, sie nach 2 tagen abgebrochen, mit gebot auf 1€, und es dann woanders verkauft.
Dann musste er 8500€ schadensersatz zahlen.
Tja.
Sobald bei Ebay einer Geboten hat sollte man es aus Kleinanzeige rausnehmen. Und selbst, wenn es eine Zeitlang auf 1 Euro steht kann es locker in den letzten Minuten/Sekunden für viel Geld weggehen..
Post vom Anwalt gibt's nicht.
Allerdings ist das natürlich für die Leute, die geboten haben, ärgerlich.
Aber ich meine, die Funktion, die Auktion zu beenden, gibt es. Man muss halt einen Grund angeben, warum man das machen will.
Es kann ja tatsächlich mal vorkommen, dass man was verkaufen will, und es geht plötzlich kaputt. Dann muss man natürlich die Auktion abbrechen.
Das darfst du nicht.
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Anbieter eine noch länger als 12 Stunden laufende eBay-Auktion vorzeitig beenden und die angebotene Sache anderweitig veräußern kann, ohne sich gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig zu machen.
Der Beklagte bot am 17. Mai 2012 auf der Internet-Plattform eBay für die Dauer von zehn Tagen ein Stromaggregat zu einem Startpreis von 1 € an. Am 19. Mai 2012 brach er die Auktion vorzeitig ab. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt zu dem Startgebot von 1 € Höchstbietender und begehrt - nachdem der Beklagte das Stromaggregat anderweitig veräußert hat - nunmehr Schadensersatz in Höhe des Wertes des Stromaggregats (8.500 €).
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 8.500 € verurteilt. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision hatte keinen Erfolg.
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 280 Abs. 1, 3, § 283 Satz 1 BGB in Höhe von 8.500 € zusteht. Zwischen dem Kläger als Höchstbietendem und dem Beklagten ist ein Kaufvertrag über das Stromaggregat zum Preis von 1 € zustande gekommen.
Oh, link vergessen https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/2014185.html
Bei einer Auktion wird der Vertrag mit dem Höchstbietenden geschlossen. Wenn du die Auktion ohne einen berechtigten Grund vorzeitig abbrichst, verhinderst du lediglich, dass du ein höheres Gebot erhältst.
Die Rechtsprechung ist klar und unmissverständlich. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hast sich wiederholt mit dem Thema Auktionsabbruch beschäftigt.
Ebay-AuktionenKaufvertrag trotz Abbruchhttps://www.test.de/Ebay-Recht-Schadenersatz-bei-Abbruch-der-Auktion-4321722-0/
Das geht nur sauber über die Bühne, wenn noch niemand was geboten hat.
Ansonsten gibt es immer zwei Willenserklärungen zu einem Kaufvertrag, die dann bindend wären.
Und warum machen die das die Abbruch Jäger