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Meinung des Tages: Lettland „erweitert“ das Repertoire an Unterrichtsfächern. Neu auf dem Lehrplan: Der Umgang mit Waffen. Was haltet Ihr davon?

Vielfältigkeit in der Schule begrüßen vermutlich sowohl die meisten Schüler, als auch Lehrkräfte und Elternteile. In Lettland allerdings ist seit diesem Jahr auch der sogenannte „Verteidigungsunterricht“ verpflichtend als Schulfach der 10. Und 11. Klassen hinzugekommen – das sorgt nicht bei jedem für Begeisterung…

Reaktion auf veränderte Sicherheitslage

Lettland hat diese Änderungen schon im Jahr 2024 beschlossen. Der Grund: Die veränderte Sicherheitslage in Europa. Durch geopolitische Spannungen und die Nähe zu Konfliktgebieten sieht sich das Land in einer Position und Situation, die Präventivmaßnahmen notwendig machen. Das Fach hat sowohl theoretische als auch praktische Komponenten. In der Theorie geht es vor allem um Staatsbürgerkunde und Erste Hilfe, in der Praxis um den kontrollierten Umgang mit Waffen. Mit qualifizierten Ausbildern üben die Schüler im Praxisunterricht, wie sie sicher und verantwortungsbewusst mit Waffen umgehen können.

Für das neu eingeführte Konzept sprechen sich verteidigende Stimmen hingegen aus, indem sie argumentieren, dass eine erhöhte Verteidigungsbereitschaft sich positiv auf die Gesellschaft auswirkt und auch das Sicherheitsbewusstsein stärkt. Denn: Der Unterricht besteht eben nicht nur aus Waffenumgang, sondern die Schüler erlernen auch Notfallmaßnahmen, Orientierung ohne GPS und taktische Vorgehensweisen in Katastrophenmomenten.

Reaktionen von Schülern

Die Tagesschau berichtet über die 17-jährigen Freundinnen Katrina und Romija. Sie absolvieren das neu eingeführte Fach und versuchen, sich alles zu merken. Für sie ist es kein Problem, eine Waffe in die Hand zu nehmen. Wie Katrina sagt, ist die Welt bereits voller Waffen – für sie fühlt sich der Umgang damit also normal an. Romija findet, dass sie für Stunde X, sollte eben mal der Ernstfall eintreten, gerüstet sein sollten.

Lettland geht im Übrigen noch einen Schritt weiter – und zwar mittels sprachlicher Grenzen. Russisch wird an Schulen verbannt, russische Staatsbürger müssen Sprachtests bestehen oder das Land verlassen. Das wird ebenfalls kritisiert, da rund ein Viertel der Bevölkerung zu der russischsprachigen Minderheit gehört und in einigen Städten der Alltag eben auf jener Sprache stattfindet.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr vom neuen Fach in lettischen Schulen und sollte dies auch in anderen Ländern angewendet werden?
  • Was denkt Ihr über die Sprachtests und das Verbot von Russisch an Schulen? (Wie) sollte mit Kindern und Jugendlichen über die Sicherheitslage Europas in Schulen gesprochen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team 

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Ist es nicht diskriminierend, Flüchtlinge mit einer Bezahlkarte statt Bargeld zu bevormunden?

Die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge ist eine zutiefst diskriminierende Maßnahme, die nicht nur bevormundend wirkt, sondern auch gravierende praktische Einschränkungen mit sich bringt. Offiziell wird sie mit der Notwendigkeit einer zweckgebundenen Verwendung staatlicher Transferleistungen begründet. Tatsächlich jedoch dient sie primär dazu, populistische Ressentiments zu bedienen und denjenigen entgegenzukommen, die Geflüchteten pauschal Missbrauch unterstellen. Anstatt integrationsfördernde Strukturen zu schaffen, setzt die Regierung auf eine Symbolpolitik, die Flüchtlinge marginalisiert und ihnen fundamentale Freiheiten abspricht.

Die mit der Bezahlkarte einhergehenden Restriktionen sind beträchtlich. Der Ausschluss von Bargeldzahlungen verwehrt Geflüchteten den Zugang zu essenziellen Versorgungsmöglichkeiten, etwa dem Erwerb von Secondhand-Waren auf Flohmärkten oder über Kleinanzeigen – für viele eine existenzielle Notwendigkeit, um sich mit grundlegenden Gütern auszustatten. Auch in kleineren Geschäften oder bei Dienstleistungen, die keine Kartenzahlung akzeptieren, sind sie benachteiligt. Selbst alltägliche Vorgänge wie der Kauf eines gebrauchten Fahrrads oder eines Fahrscheins in bar werden durch diese Regelung unverhältnismäßig erschwert.

Darüber hinaus birgt die Bezahlkarte ein erhebliches Stigmatisierungspotenzial. Wer mit einem solchen Zahlungsmittel auftritt, wird unweigerlich als Geflüchteter identifiziert und läuft Gefahr, sozial ausgegrenzt oder gar diskriminiert zu werden. Anstatt die gesellschaftliche Teilhabe zu erleichtern, manifestiert diese Maßnahme die soziale Exklusion und verstärkt bestehende Vorurteile.

Letztlich handelt es sich hierbei nicht um ein Instrument verantwortungsvoller Sozialpolitik, sondern um eine Konzession an migrationskritische Strömungen, die weniger von sachlichen Erwägungen als vielmehr von ideologischen Vorbehalten geleitet sind. Eine ernsthafte Integrationspolitik sollte auf Gleichbehandlung, individuelle Selbstbestimmung und nachhaltige Unterstützung setzen, anstatt restriktive Sonderregelungen zu implementieren, die Flüchtlinge in ihrer Handlungsfreiheit beschneiden und ihnen grundlegende Rechte vorenthalten.

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Findet ihr, dass die Sozialpolitik reformiert werden soll?

Lasst uns mal analysieren:

  • Rund 5,5 Millionen im Juni 2024 bezogen Bürgergeld
  1. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Etwa 3,97 Millionen Personen, die grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten
  2. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Rund 1,48 Millionen Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. ​

Innerhalb der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gab es weitere Differenzierungen:​

  1. Arbeitslose im Sinne des SGB II: Ungefähr 1,9 Millionen Personen waren offiziell als arbeitslos registriert.
  2. Nicht arbeitslose Erwerbsfähige: Die verbleibenden etwa 2,07 Millionen Personen waren nicht als arbeitslos gemeldet. Diese Gruppe umfasst unter anderem:​
  • Aufstocker: Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt vollständig zu decken
  • Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen: Personen, die an Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen
  • Personen in Ausbildung: Beispielsweise Auszubildende oder Studierende, die Anspruch auf ergänzende Leistungen haben

Also...wo könnte man zig Milliarden sparen?!

Ja 56%
Nein 24%
Naja 20%
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Kann ein Zugbegleiter Fahrgast rauswerfen und ihn auch von anderen Zügen aussperren?

Hallo,

angenommen, man wird von einem Fernzug vom Zugbegleiter rausgeworfen zB weil man gegen die Hausordnung verstoßen hat. Das kann sein, wenn man zB einen Hund nicht in seiner Hundetasche hatte, während der Zugbegleiter das gesehen hat. Der Fahrgast ist verärgert, kündigt aber nicht an , den Ausstieg zu verweigern.

Darüber hinaus sagt der Zugbegleiter, dass er auch andere Zugbegleiter informieren wird, so dass der Fahrgast nicht mehr weiterfahren kann. Der Fahrgast bezeichnet die Situation als unangemessen und hässlich, woraufhin der Zugbegleiter eine Anzeige wegen Beleidigung ankündigt. Bevor der Zug ankommt, wird schon die Polizei einbestellt und andere Zugbegleiter werden über die Situation, natürlich in übertriebener Form, informiert.

Die Polizei nimmt zwar die Anzeige auf, weil sie das von Berufs wegen machen muss, sagt aber, dass der Fahrgast weiterfahren kann, weil er für sie keine potentielle Gefahr darstellt, ein gültiges Ticket besitzt und in Zukunft bitte darauf achtet, den Hund während der ganzen Fahrt in der Box zu halten.

Der nächste Zug kommt an, kaum steigt der Fahrgast ein, sofort wird der Fahrgast mit dem Hund vor den Augen der Polizei rausgeworfen. Es wird zudem ein Hausverbot ausgesprochen, weil sein Kollege angeblich angemacht wurde. Die Polizei sagt, es gebe keine Anhaltspunkte, die das belegen.
Der Fahrgast bleibt draußen und muss auf sein nächstes Glück hoffen.

Alles vor Kurzem geschehen , etwas umgeformt beschrieben. Der Fahrgast ist am Ende zuhause angekommen, weil dem darauf folgenden Zugbegleiter die Erzählung des ersten Zugbegleiters viel zu übertrieben wirkte, dass er dachte, er hätte es mit einem Schwerkriminellen zu tun. Einzelheiten gab er nicht an.

Ist das Verhalten des ersten Zugbegleiters ein unerlaubter Eingriff oder Übergriff und sogar eine Verleumdung? Auch der zweite hatte eigentlich keine Grundlage, den Fahrgast des Zuges zu verweisen.

Bitte ernsthafte Antworten und bitte keine Vorwürfe, dass ich ein Troll wäre.

Vielen Dank.

Polizei, Recht, Bahn, Deutsche Bahn, ICE, Zug, Zugbegleiter, Bahnticket, Zugfahrt, Fahrgastrechte

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