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Ist die Forderung von 167,36 Euro für unbezahlte Fehlzeittage nach einem Austritt rechtmäßig?

Ist die Forderung über 167,36 Euro für unbezahlte Fehlzeittage nach einem Austritt rechtmäßig?

Ich habe am 15.09.2024 mein Arbeitsverhältnis beendet. Auf meiner Gehaltsabrechnung steht als Austrittsdatum der 15.09.2024, aber die Abrechnung umfasst auch den Zeitraum bis zum 20.09.2024. In dem anderen Dokument der Forderung wurde mir eine Forderung in höhe von 167,36 Euro für sechs Tage unbezahlte Fehlzeittage gestellt, die für September aufgeführt ist.

Hier sind die Details, die mir unklar sind:

1. Zeitraum: bezieht sich Die Forderung auf September, die Zeitspanne vom Austrittsdarum dem 15.09. bis 20.09.2024, was genau sechs Tage sind?

2. Rechtliche Grundlagen: Nach meinem Austritt kann ich doch für Tage nach dem Austrittsdatum nicht zur Zahlung aufgefordert werden, oder? Ist es rechtlich möglich, mir für diesen Zeitraum Geld in Rechnung zu stellen, wenn ich nach dem 15.09. nicht mehr im Unternehmen bin?

3. Unstimmigkeit: Die Forderung spricht von unbezahlten Fehlzeittagen. Wie kann es unbezahlte Fehlzeiten geben, wenn ich an diesem Tag nicht mehr angestellt war?

4. Beweislage: Ich habe alle relevanten Dokumente, einschließlich der Gehaltsabrechnung und der Forderung. Diese zeigen klar, dass ich am 15.09. ausgetreten bin. Sind diese Beweise ausreichend, um die Forderung abzulehnen?

Frage: Ist die Forderung von 167,36 Euro für den Monat September rechtmäßig? Was kann ich tun, um meine Position zu verteidigen und die Forderung abzulehnen?

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Forderung von 167,36 Euro ist das

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Es geht um Rewe, handelt es sich um Betrug?

1. Zeitraum: bezieht sich Die Forderung auf September, die Zeitspanne vom Austrittsdarum dem 15.09. bis 20.09.2024, was genau sechs Tage sind? Wenn man den 15.09 als Tag beginnt zu zählen sind es ja insgesamt 6 Tage bis zum 20.09?

Beantworte mir meine frsgen

Atteste: Ich habe einige Atteste vom Arzt, die ich meinem ehemaligen Chef vorlegen wollte, jedoch wurden diese abgelehnt, weil ich bereits gekündigt wurde. Hat dies Einfluss auf die Forderung, die mir jetzt gestellt wird? Ich kann nachweisen, dass ich diese Atteste bekommen habe.

Ja, die Forderung ist rechtmäßig. 100%
Nein, die Forderung ist unrechtmäßig. 0%
Polizei, Recht, Forderung, Kriminalpolizei, Rewe

Ist Schwarzarbeit überhaupt möglich?

Gestern, liebe Freunde, wurde ich wieder einmal sehr herb an das Jahr 2003 erinnert. Ein Jahr, in welchem die Schwarzarbeitsfahnder hinter mir her waren. Hinter mir her waren, weil ich mich auf den Standpunkt gestellt hatte, dass man überhaupt keinen Menschen das arbeiten verbieten kann. Es daher auch keine Schwarzarbeit geben könne.

Weil nämlich nach dem allgemeinen Menschenrechten ein jeder Mensch das Recht auf Arbeit besitzt.

Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
  1. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Und genau das habe ich 2003 auch den Schwarzarbeitsfahndern erklärt. Nämlich das sie eigentlich einem illegalen Beruf nachgehen würden. Ob ich denn mich nun an Den Haag wenden müsse. Oder aber sie freiwillig wieder gingen. Worauf sie beharrten, dass ich eine Steuernummer lösen müsse.

Konnte ich nicht, weil ich zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr im Vorstand des Projektes Arbeitswelt gewesen war. Mich mein lieber Freund Bogdanovic einfach aus dem Vorstand hinausgeschossen hatte.

Sich dann später an mich wandte, als er angeklagt wurde. Allerdings wegen Steuerhinterziehung. Etwas, wofür ich wieder nichts kann.

So das bis heute geklärt ist, dass es genau genommen keine Schwarzarbeit gibt. Man nur Menschen widerrechtlich ihre allgemeinen Menschenrechte entzieht.

Etwas, dass ich auch weiter vertreten werde. Und unserem Manuel empfohlen habe, sich an Den Haag zu wenden. An Den Haag zu wenden um diese sogenannten Arbeitsverbote zu hinterfragen und gegen die Republik Österreich zu klagen.

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Arbeit, Männer, Recht, Krankenkasse, Menschenrechte, Schwarzarbeit, EuGh

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