Darf man ein Geweih mitnehmen?

Nein 81%
Ja 19%

27 Stimmen

5 Antworten

Nein

Nein, man darf die Abwurfstangen, auch ein komplettes Geweih nicht einfach mitnehmen. Das wäre Wilderei.

Außer, man hat sich vom Jagdpächter/Jagdausübungsberechtigten die (am besten schriftliche) Erlaubnis dafür geben lassen. Nur er hat das Recht, sich diese Teile anzueignen.

Bundesjagdgesetz § 1 Inhalt des Jagdrechts

5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen

Nein

Nur der Jagdberechtigte darf die einsammeln. Bzw. die Erlaubnis erteilen sie zu behalten!

Nicht der Grundstückseigentümer, es sei er ist Jagdausübungsberechtigter.

Nein

Nein, darf man nicht. Zumindest nicht in Deutschland. Man kann fragen (den Jagdpächter), ob man es behalten darf.

Nein

Nein, das darf man nicht einfach so mitnehmen, weil es als Wilderei geahndet werden kann.

Nein

Nein, darfst Du nicht.

Du darfst Dir nur Wild oder Teile von Wild (das gilt auch für Knochen, Geweihe, Eier von Flugwild etc…) aneignen, wenn Du der dort an dem Ort jagdausübungsberechtigte Jäger bist.

Bist Du es nicht, dann ist es Wilderei, eine Straftat. Siehe §292 Strafgesetzbuch

  

Und "Umfragen" machen bei Fragen nach (gesetzlichen) Fakten keinen Sinn.

Denn da geht es nicht darum, was hier die Mehrheit "meint". Dadurch ändert sich die Realität und das Gesetz nicht, selbst dann, wenn hier die Mehrheit die falsche Antwort ankreuzen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger