Darf man ein Geweih mitnehmen?
Wenn ein Hirsch sein Geweih abgeworfen hat, darf man es dann mitnehmen?
27 Stimmen
5 Antworten
Nein, man darf die Abwurfstangen, auch ein komplettes Geweih nicht einfach mitnehmen. Das wäre Wilderei.
Außer, man hat sich vom Jagdpächter/Jagdausübungsberechtigten die (am besten schriftliche) Erlaubnis dafür geben lassen. Nur er hat das Recht, sich diese Teile anzueignen.
Bundesjagdgesetz § 1 Inhalt des Jagdrechts
5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen
Nur der Jagdberechtigte darf die einsammeln. Bzw. die Erlaubnis erteilen sie zu behalten!
Nicht der Grundstückseigentümer, es sei er ist Jagdausübungsberechtigter.
Nein, darf man nicht. Zumindest nicht in Deutschland. Man kann fragen (den Jagdpächter), ob man es behalten darf.
Nein, das darf man nicht einfach so mitnehmen, weil es als Wilderei geahndet werden kann.
Nein, darfst Du nicht.
Du darfst Dir nur Wild oder Teile von Wild (das gilt auch für Knochen, Geweihe, Eier von Flugwild etc…) aneignen, wenn Du der dort an dem Ort jagdausübungsberechtigte Jäger bist.
Bist Du es nicht, dann ist es Wilderei, eine Straftat. Siehe §292 Strafgesetzbuch
Und "Umfragen" machen bei Fragen nach (gesetzlichen) Fakten keinen Sinn.
Denn da geht es nicht darum, was hier die Mehrheit "meint". Dadurch ändert sich die Realität und das Gesetz nicht, selbst dann, wenn hier die Mehrheit die falsche Antwort ankreuzen würde.