Nachbarschaftsrecht – die besten Beiträge

Darf mein Nachbar sein Grundstück beliebig verwahrlosen lassen?

Leider habe ich direkt nebenan einen Problemfall wohnen. Mein Nachbar lässt sein Grundstück seit Jahren restlos verwahrlosen. Das bedeutet, dass auf mehreren hundert Quadratmetern Efeuranken, Ackerwinden und wilde Brombeeren alles überwuchern. Mittlerweile wachsen seine Brombeerranken und sein Efeugestrüpp auf einer Länge von ca. 50 Metern durch meine Thujahecke in meinen Garten und verursachen viel Arbeit und meine kleinen Kinder verletzen sich oft an den Brombeerranken. So schnell wie die wachsen, kann ich die gar nicht entfernen.

Ich kann meine Hecke nicht mehr schneiden, jedenfalls nicht auf seiner Seite. Auf dem Nachbargundstück ist es auf mehreren hundert Quadratmetern schätzungsweise bis in eine Höhe von drei bis vier Metern so dermassen zugewuchert, dass ich da selbst mit einem Buschmesser nicht durchkäme. Reden kann man mit dem Nachbarn nicht. Habe ich Jahre lang versucht. Erst kam: Ja ja, mache ich - und dann passiert nichts. Mittlerweile ist der prollige, meist angetrunkene, Kette rauchende Nachbar nur noch hochaggressiv. Reden ist hier müßig. Ohne Druckmittel passiert hier nichts.

Wie kann ich dagegen legal vorgehen? Kann ich gerichtlich durchsetzen, dass er das entfernt? Kann ich einen Schiedsmann einschalten? Wenn ja, aufgrund welcher Gesetze, Paragraphen, Gerichtsurteile?

Garten, Grenze, Nachbarn, Nachbarschaft, Nachbarschaftsrecht, Hecke, Grundstücksgrenze

nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?

Hallo

Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).

Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.

Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)

Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?

Badezimmer, Fenster, Brandschutz, Renovierung, Baden-Württemberg, Baurecht, Nachbarschaftsrecht

Nachbar beschwert sich über Bepflanzung am Gartenzaun

Meine Eltern liebten es Grün die Nachbarn eher kahl und gepflastert. Ein seit Jahrzehten bestehender Bewuchs aus Eiben, Koniferen, Hängezeder und Zierstraüchern zwischen 50cm und 2m vom Zaun entfernt, ist den Nachbarn ein Dorn im Auge. Früher haben meine Eltern jedes Jahr bei den Nachbarn, auch an den anderen Grundstücksgrenzen, die Seiten der Nachbarn beschnitten, also von den Nachbargrundstücken aus. Seit ein paar Jahren können meine Eltern das nicht mehr tun. Laut BGB § 910 kann der Nachbar, so wie ich es kenne, Herübergewachsenes selber abschneiden. Die anderen Nachbarn tun das nun auch schon ein paar Jahre. Die besagten Nachbarn hadern aber mit ihrem Schicksal. 2007 beschwerten sie sich schriftlich. Schrieben, dass sie wenn sie Laubsäcke gestellt bekommen hätten, hätten sie auch Zweige selber abgeschnitten. Da sie sich auch über überhängende Äste in über 3m Höhe und herüberfallende Eibenfrüchte beschwerten, fragte ich eine Rechtsberatung. Dort wurde mir gesagt, der Luftraum wäre sozusagen frei. Wenn keine Gefährdung oder eine Behinderung besteht können Äste über den Zaun wachsen und herunterfallende "Natur" ist auch zu dulden. Ich ließ zum Frieden zur Nachbarschaft alle störenden Äste von einer Firma entfernen. Der Chef erklärte ihnen dies auch als letzten Kulanzakt. Jetzt beschweren diese Nachbarn sich wieder und drohen mit Klage. Wie sieht es nun damit rechtlich aus?

Garten, Nachbarschaftsrecht

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