Darf mein Nachbar die Einfriedung seines Grundstücks mithilfe eines Bauzauns verweigern?

Hallo,

ich habe in den vergangenen zwei Jahren ein Grundstück erworben und darauf ein Haus gebaut. Nun beschäftigen wir uns mit der Gartenplanung. Wir leben im Bundesland Brandenburg in dem man gesetzlich zur Einfriedung seiner rechten Grundstücksseite verpflichtet ist, folgerichtig muss also der Nachbar der links an uns angrenzt, diese Seite auch einfrieden. Dort steht (nach Aussagen des Nachbarn) schon seit 10 Jahren ein Bauzaun direkt auf der Grundstücksgrenze auf steinernen Standbeinen, die mithilfe von Erdnägeln am Boden befestigt sind.

Diese Erdnägel stehen sehr weit raus, auch zu unserer Seite des Grundstücks und stellen für uns ein Verletzungsrisiko für unseren Hund und unser Kind dar, sowie für uns selbst, sollte man mal stolpern. Außerdem ist der Bauzaun auch trotz allem binnen Sekunden leicht auszuhebeln und kann von jedem durchschnittlichen Menschen somit leicht passiert werden. Weiterhin hat der Zaun auch eine große Lücke, durch die sich Tiere leicht (und auch schlanke Menschen) durchquetschen können.

Wir haben unserem Nachbarn also vorgeschlagen gemeinsam einen neuen Zaun zu errichten und würden uns an den Kosten auch zu gleichen Teilen beteiligen, da der neue Zaun ja nur aufgrund unseres Zuzuges nun notwendig wird und wir gern ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis aufbauen würden. Wir haben auch Vorschläge für Kompromisse an unserer ursprünglichen Gartenplanung gemacht, da ein Gebäude auf der Nachbarseite des Grundstücks unweit von unserer Grenze errichtet wurde (wenn auch ohne Fenster auf dieser Seite) und wir verstehen können, dass er etwas mehr Platz für etwaige Fassadenarbeiten benötigt, für die wir ihm den Zutritt unseres Gartens gewähren würden.

Dies lehnt der Nachbar jedoch alles ab und besteht darauf, dass der Bauzaun eine langjährige ordnungsgemäße Einfriedung darstellt und er keinerlei Kosten auf sich nehmen wird, um nun einen neuen Zaun zu errichten.

Wir sind fassungslos und besorgt, da der Bauzaun für uns wie gesagt ein Sicherheits- und auch Gesundheitsrisiko darstellt und wollten gern wissen, ob wir ihn rechtlich dazu "zwingen" können, einen neuen sichereren Zaun zu errichten, der den rechtlichen Vorgaben entspricht? Gilt der Bauzaun wirklich als Bestandszaun, auch wenn es keine Absprachen zu dem Zaun mit dem vorherigen Grundstücksbesitzer gab?

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Nachbarschaftsrecht / Erbe Frage zu Grenzbebauung?

Guten Tag,

ein etwas komplizierter Fall, aber vielleicht weiss jemand Rat.

Ich habe von meinen Eltern das Haus inkl. Grundstück vor ca. 30 Jahren geerbt. Damals meine Schwester ausgezahlt. Meine Eltern haben das Recht auf Lebenszeit hier zu wohnen.

Jetzt zur eigentlichen Frage. Der Nachbar der das Haus nebenan gekauft hat, hatte vor Jahren bei meinem Vater angefragt den Zaun abzureißen und einen neuen Zaun als Grundstücksgrenze zu errichten. Mein Vater hatte dem zugestimmt. Wir wurden weder vom Bauamt oder sonst wem selbst kontaktiert. Sieht absolut schäußlich aus, hat einzelne gerostete Stahlplatten und Steine verwendet. Zuvor ein schöner Holzzaun der zudem keine Sicht zuließ.

Mein Vater hatte zugestimmt, nachdem der Nachbar mit einem Brief (aber keine Baugenehmigung) vom Bürgermeister angetanzt ist und drauf bestand. (Nachbar hat ein großes Gewerbe in der Stadt und hat seine Connections) Zuvor haben wir es abgelehnt. Wie gesagt gab es keine Kontaktaufnahme vom Bauamt oder sonst was.

Der dreiste Nachbar hat aber nicht nur den Zaun abgerissen und die neuen Platten als Grenzzaun errichtet, sondern auf der Grenzbebauung Befestigungen errichtet und win Dach von der Grenzbebauung bis zu seiner Garage errichtet. Es ist garkein Abstand eingehalten. Es ist außerdem auf dem Zaun gebaut worden. Weiterhin ist auf diesem Dach, sowie auf der Garage eine Solaranlage installiert worden. Diese steht somit samt Dach sicher 2-3 m hoch. Das Dach auf der Grenzbebauung sicher 1-1,5 m.

Der Bau erfolgte leider bereits vor einigen Jahren. Da ich aber erst jetzt ins Elternhaus ziehe und es jeden Tag sehe, stört es mich wirklich gewaltig.

  1. Muss das Bauamt mich als Eigentümer nicht kontaktieren?
  2. Hat mein Vater, obwohl das Haus samt Grundstück auf mich überschrieben wurde überhaupt ein Recht hier etwas zu entscheiden
  3. Kann ich den Rückbau von ALLEM verlangen?
  4. Kann der Rückbau, auf der Grenzbebauung also Dach und Stützen bis zum Mindestabstand nachträglich verlangt werden?
  5. Habe ich auch Recht auf Schadensersatz?
  6. Handelt es sich hier nicht um einen illegalen Schwarzbau, da ich als Erbe und Eigentümer nicht vom Bauamt kontaktiert wurde?

Ich bin über Fachkundige Hilfe sehr sehr dankbar!

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Sichtschutz zum Nachbarn?

Hallo,

wir bauen aktuell in Hessen ein Einfamilienhaus und hatten leider keinen guten Start mit dem Nachbarn. Dieser hat uns gleich beim Amt angeschwärzt und hatte aufgrund eines Planungsfehlers des Architekten auch noch recht. Lange rede kein Sinn, er hatte die Sorge, dass wir ihm die Sicht "verbauen". Das wiederum macht keinen Sinn, weil wir mit dem Haus gar nicht bis zu deren Terrasse gekommen sind.

Mein Mann und ich hatten uns jetzt überlegt auf die rechte Seite (Nachbarsseite) einen Sichtschutz zu errichten. Dabei reicht uns aber keine 1,2 oder 2 Meter. Wir hätten gerne 3 Meter. Wir würden sogar rechts ein paar Meter "verschenken", wenn dass die Zulässigkeit gewährleisten würde.

Gibt es rechtlich einen Einwand, wenn ich z. B. 3 Meter Abstand einhalte oder hat jemand eine Idee, wie man die Höhe von 3 Meter einhalten kann? Gibt es eine Alternative, sodass dies genehmigungsfrei ist oder das Gesetz "umgeht"?

Um ehrlich zu sein, wollen wir dem Nachbarn eigentlich nur die Sicht nehmen, da wir super stinkig sind über so ein Verhalten und wir dank ihm einige Tausend Euro zahlen musste.

--> Bitte spart euch die Sprüche "Der Klügere gibt nach" oder "So wird es auch nicht besser" oder "Der Architekt hätte die Mehrkosten zahlen müssen". Es hat alles schon seinen Grund und ich frage nach eurer Erfahrung/eurer Kreativität und nicht nach der persönlichen Meinung.

Hessen, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit

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