Nachbarschaftsrecht / Erbe Frage zu Grenzbebauung?
Guten Tag,
ein etwas komplizierter Fall, aber vielleicht weiss jemand Rat.
Ich habe von meinen Eltern das Haus inkl. Grundstück vor ca. 30 Jahren geerbt. Damals meine Schwester ausgezahlt. Meine Eltern haben das Recht auf Lebenszeit hier zu wohnen.
Jetzt zur eigentlichen Frage. Der Nachbar der das Haus nebenan gekauft hat, hatte vor Jahren bei meinem Vater angefragt den Zaun abzureißen und einen neuen Zaun als Grundstücksgrenze zu errichten. Mein Vater hatte dem zugestimmt. Wir wurden weder vom Bauamt oder sonst wem selbst kontaktiert. Sieht absolut schäußlich aus, hat einzelne gerostete Stahlplatten und Steine verwendet. Zuvor ein schöner Holzzaun der zudem keine Sicht zuließ.
Mein Vater hatte zugestimmt, nachdem der Nachbar mit einem Brief (aber keine Baugenehmigung) vom Bürgermeister angetanzt ist und drauf bestand. (Nachbar hat ein großes Gewerbe in der Stadt und hat seine Connections) Zuvor haben wir es abgelehnt. Wie gesagt gab es keine Kontaktaufnahme vom Bauamt oder sonst was.
Der dreiste Nachbar hat aber nicht nur den Zaun abgerissen und die neuen Platten als Grenzzaun errichtet, sondern auf der Grenzbebauung Befestigungen errichtet und win Dach von der Grenzbebauung bis zu seiner Garage errichtet. Es ist garkein Abstand eingehalten. Es ist außerdem auf dem Zaun gebaut worden. Weiterhin ist auf diesem Dach, sowie auf der Garage eine Solaranlage installiert worden. Diese steht somit samt Dach sicher 2-3 m hoch. Das Dach auf der Grenzbebauung sicher 1-1,5 m.
Der Bau erfolgte leider bereits vor einigen Jahren. Da ich aber erst jetzt ins Elternhaus ziehe und es jeden Tag sehe, stört es mich wirklich gewaltig.
- Muss das Bauamt mich als Eigentümer nicht kontaktieren?
- Hat mein Vater, obwohl das Haus samt Grundstück auf mich überschrieben wurde überhaupt ein Recht hier etwas zu entscheiden
- Kann ich den Rückbau von ALLEM verlangen?
- Kann der Rückbau, auf der Grenzbebauung also Dach und Stützen bis zum Mindestabstand nachträglich verlangt werden?
- Habe ich auch Recht auf Schadensersatz?
- Handelt es sich hier nicht um einen illegalen Schwarzbau, da ich als Erbe und Eigentümer nicht vom Bauamt kontaktiert wurde?
Ich bin über Fachkundige Hilfe sehr sehr dankbar!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
1 Nein - es ging um einen Zaun, hierfür kontaktiert das Bauamt dich nicht.. Hierfür ist auch keine Baugenehmigung erforderlich.
2) Nein. Ist aber ein Problem zwischen dir und deinem Vater
3). Kann dir vielleicht durch ein Besuch mit Fotos beim Bauamt beantwortet werden, ist aber relativ unwahrscheinlich. Hier hättest du als Nachbarn vermutlich direkt handeln müssen und auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
4). Auch ein häßlicher Zaun darf auf der Grenze stehen, solange er die zulässige Höhe nicht überschreitet.
5).Nein - welcher Schaden? Eine hässliche Aussicht ist kein Schaden
6) vielleicht - aber nicht weil man dich nicht informiert hat. Wenn der Bau genehmigungspflichtig war und der Nachbar zustimmen muss, wird hier auch auf Eigentum geprüft. Stellt sich die Frage, ob eine vielleicht erforderliche Baugenehmigung eingeholt wurde.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/pharao1961/1444745457_nmmslarge.jpg?v=1444745457000)
Vermutlich hast du Pech, so wie ich das hier lese.
Ob der Grenzzaun-/Mauer hässlich ist oder nicht, interressiert kein Mensch.
Der Grenzzaun-/Mauer darf nicht höher sein wie 2 Meter; wenn es eine Garage ist, dann nicht höher als 3 Meter im Mittel, kurz zusammen gefasst.
Lt. deiner Beschreibung sehe ich hier nichts, was baurechtlich nicht zulassungsfähig wäre. Wenn` s dir auch nicht gefällt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
- nein
- nein
- vielleicht, eher nicht
- eventuell, müsste man prüfen lassen
- nein, da kein Schaden entstanden ist
- vielleicht, aber nicht durch die fehlende Information Dir gegenüber