Nachbarschaftsrecht / Erbe Frage zu Grenzbebauung?

3 Antworten

1 Nein - es ging um einen Zaun, hierfür kontaktiert das Bauamt dich nicht.. Hierfür ist auch keine Baugenehmigung erforderlich.

2) Nein. Ist aber ein Problem zwischen dir und deinem Vater

3). Kann dir vielleicht durch ein Besuch mit Fotos beim Bauamt beantwortet werden, ist aber relativ unwahrscheinlich. Hier hättest du als Nachbarn vermutlich direkt handeln müssen und auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.

4). Auch ein häßlicher Zaun darf auf der Grenze stehen, solange er die zulässige Höhe nicht überschreitet.

5).Nein - welcher Schaden? Eine hässliche Aussicht ist kein Schaden

6) vielleicht - aber nicht weil man dich nicht informiert hat. Wenn der Bau genehmigungspflichtig war und der Nachbar zustimmen muss, wird hier auch auf Eigentum geprüft. Stellt sich die Frage, ob eine vielleicht erforderliche Baugenehmigung eingeholt wurde.

Vermutlich hast du Pech, so wie ich das hier lese.

Ob der Grenzzaun-/Mauer hässlich ist oder nicht, interressiert kein Mensch.

Der Grenzzaun-/Mauer darf nicht höher sein wie 2 Meter; wenn es eine Garage ist, dann nicht höher als 3 Meter im Mittel, kurz zusammen gefasst.

Lt. deiner Beschreibung sehe ich hier nichts, was baurechtlich nicht zulassungsfähig wäre. Wenn` s dir auch nicht gefällt.

  1. nein
  2. nein
  3. vielleicht, eher nicht
  4. eventuell, müsste man prüfen lassen
  5. nein, da kein Schaden entstanden ist
  6. vielleicht, aber nicht durch die fehlende Information Dir gegenüber