Nachbarschaftsrecht – die besten Beiträge

Nachbar nutzt mein Grundstück, was tun?

Hallo,

Ich erkläre mal die Situation. Meine Familie hat letztes Jahr im Herbst ein Haus mit Grundstück gekauft. Grundstück hat die Größe von 15m in die Breite und ca 200-220meter in die Länge, knapp ca 3200m2 mit 3% bau Genehmigung. Als wir es damals kauften, hat uns die Vorbesitzerin gesagt, dass sie erlaubt hat dem Nachbarn ein Teil von unserem Grundstück zu nutzen bzw zu bebauen, es sind Treppen und ein Teil vom Garten Schuppen inkludiert. Das Haus vom Nachbarn wurde letztes Jahr erbaut. Nun möchten wir einen Zaun aufstellen und haben abgemessen wie viel der Nachbarn von unserem Grundstück tatsächlich mit nutzt und es kommt auf ca 2 Meter hinaus. Wir sehen den Nachbarn nie, haben sie auch noch nicht kennengelernt und würden gerne diesen Teil zurück bzw es verpachten (da es ja schon bebaut ist). Wir wollen auch unser Grundstück markieren, weil es viel ausmacht, dass 2 Meter weg sind. Meine Frage wäre jetzt, falls der Nachbar überhaupt nicht kommunikativ sein sollte, was sind unsere Möglichkeiten? Können wir trotzdem ein Zaun hinstellen und den Teil wo jetzt sein Haus steht verpachten? Oder es sogar zurück verlangen? Weil wir haben es nicht erlaubt, es war die Vorbesitzerin. Und wie ist es mit dem 3% Baurecht, wenn jetzt praktisch sein Teil auch auf unser Grund gebaut ist? Vielleicht noch ein Info, sein Grundstück ist 10m breit und genauso lang wie unser Grundstück. Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten, Tipps!

LG :)

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Eigentümergemeinschaft; wie Beeinträchtigung durch Miteigentümer beseitigen?

Im Haus meiner Wohnung, 4-Parteien-Eigentümergemeinschaft, wurde eine 2-Zimmer-Wohnung verkauft und der Neueigentümer nutzt diese aktuell als Monteursunterkunft. Folge: Im Monatsrhythmus wechselnde Mieter unbekannter Persönlichkeiten ohne Vertrauensgarantie für die Hausnachbarn, Überbelegung der Monteurswohnung mit 3-5 "Bewohnern", übervolle Mülltonnen, übermäßiger Schmutz im Treppenhaus durch von Baustellen mitgebrachten Dreck an Arbeitsschuhen, aufgrund der unterschiedlichsten Arbeitszeiten erhöhter "Geräuschteppich" im Haus/Treppenhaus auch in den Nachtruhezeiten, geräuschträchtige Fitnessgerätenutzung in den Nachtruhezeiten zwischen 23 und 6 Uhr bis in Nachbarhäuser hörbar, "freie Kippenentsorgung" beim Rauchen vor dem Haus und über den Balkon in Richtung Nachbarwohnungen, Geruchsbelästigung durch Essenszubereitung in Treppenhaus und zur Nachbarschaft. Faktisch eine Unzumutbarkeit für die Nachbarn im Alltag. Die Gemeindeverwaltung kann diese "Sondernutzung" der Wohnung per Bebauungsplan nicht untersagen, es wurde dort angefragt. Frage jetzt: Kann über das Eigentümergemeinschaftsrecht (Hausordnung; Mehrheit der Eigentümer wäre vorhanden) diese Art der Wohnungsnutzung bzw. deren Auswirkungen untersagt werden ? Wenn ja, welche konkrete Rechtsgrundlage (Gesetzt, Paragraph) muss dann angesetzt werden ?

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