Hallo Community, mein "Lieblingsnachbar" beschwert sich darüber, dass beim Rasensprengen Wasser von meiner Grundstücksgrenze auf sein Grundstück gelangt, obwohl dort nichts steht, was vor Feuchtigkeit geschützt werden sollte. Mein Argument, dass in wenigen Wochen, wenn er dort Blumen bzw. Rasen gepflanzt hat, er mir dankbar für Gratiswasser von mir sein würde, beeindruckte ihn überhaupt nicht. Meine Frage: Wie ist hier die Rechtslage? Auf kompetente Auskünfte freut sich TerminatorBl