Mietvertrag – die besten Beiträge

mietvertrag kündigen gemeinsame WG wohnung?

Ich wohne mit 4 anderen in einer WG, und der Mietvertrag ist ein Solidarvertrag/Gemeinschaftsvertrag, daher haften wir jeweils gegenüber dem Vermieter. Ich habe den Vertrag unterschrieben, aber der Vermieter hat meine Unterschrift nie erhalten, aber ich zahle Miete und er weiß, dass ich in der Wohnung bin.

Ich habe jetzt seit 3 oder 4 Monaten eine neue Wohnung gefunden und wohne in der neuen Wohnung, versuche aber immer noch, meine alte Wohnung loszuwerden. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der sagte, ich solle einen Brief an den Vermieter schicken, in dem ich ihn darüber informiere, dass ich ausziehe und ihn mit einer Frist von 3 Monaten kündige und dass ich einen neuen Mieter suche, der meinen Platz einnimmt.

Ich habe einen Brief vom Vermieter bekommen, dass ich den Vertrag nicht kündigen kann und nur ausziehen kann, wenn ich einen passenden Nachmieter finde (daher gehe ich davon aus, dass ich weiter Miete zahlen muss).

Mein Anwalt sagt, dass ich keine weitere Miete zahlen muss, weil ich die Kündigung mit der Kündigungsfrist gesendet habe und die Kündigungsfrist abgelaufen ist, aber ich bin mir nicht sicher, ob das stimmt, weil ich es verstehe, dass ich den Vertrag nicht kündigen kann, wenn nicht alle Mieter kündigen zusammen, was natürlich nicht passieren würde.

Der Vermieter stimmt dem Einzug der neuen Person möglicherweise nicht zu und lässt mich in einer Wohnung sitzen, in der ich nicht wohne. Die Frage ist also, hat mein Anwalt recht? und wie kann ich meine wohnung verlassen, wenn der vermieter einer neuen person nicht zustimmt?

Danke!

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Kündigungsfrist, WG

Mietvertrag solche klausel rechtens?

3. Schönheitsreparaturen bei Auszug

Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig an den Vermieter im Allgemeine nach folgender Maßgabe (Quote) zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei den Nassräumen (Küchen, Bädern und Duschen) länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33,33% der Kosten, liegen Sie länger als 2 Jahre zurück 66,66%. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei den Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten, liegen Sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei allen anderen Nebenräumen länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 14,28% der Kosten, liegen Sie länger als 2 Jahre zurück 28,56%, länger als 3 Jahre 42,84%, länger als 4 Jahre 57,12%, bei mehr als 5 Jahren 71,40% und bei mehr als 6 Jahren 85,68%. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit Für Fenster, Türen, Heizkörper, Versorgungsleitungen und an Einbaumöbeln länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 16,66% der Kosten, liegen Sie länger als 2 Jahre zurück 33,33%, länger als 3 Jahre 50%, länger als 4 Jahre 66,66%, nach 5 Jahren 83,33%.

Mietvertrag

Neubauwohnung für 1200 Warmmiete - ja oder nein?

Guten Abend zusammen,

ich bin seit circa zwei Jahren auf Wohnungssuche und habe diesbezüglich auch relativ hohe Ansprüche, weil es mir einfach wichtig ist schön und gehoben zu wohnen. Nun habe ich die Möglichkeit eine Neubauwohnung in einer wirklich guten Gegend zu beziehen. Es handelt sich um ein Haus aus dem Baujahr 2020 mit einer Effizienzklasse von A+ (Erdwärmepumpe, PV-Anlage etc.).

Die Wohnung selbst hat knapp 80 QM, Fußbodenheizung, offener Grundriss mit Wohnküche, großer Balkon, elektronische Rollläden, Videosprechanlage… der einzige Punkt, der mich noch davon abhält den Mietvertrag zu unterschrieben ist die relativ hohe Warmmiete von 1.170€ (kalt 930€). Im Mietvertrag ist eine Indexklausel zwar hinterlegt, aber diese würde frühestens ab 2026 greifen, was also für mich heißt, dass ich in den nächsten 3 Jahren vor einer Erhöhung geschützt bin.
Ich bin 25 Jahre jung und verdiene knapp 2.600€ netto fix und kriege noch quartalsweise Provisionen ausgezahlt. Diese möchte ich aber nicht fix einkalkulieren. Im letzten Jahr habe ich knapp 65.000€ verdient. Ob es dieses Jahr wieder so viel wird weiß ich aktuell nicht. Ich habe aktuell kaum Ausgaben (Keine Kredite oder sonst irgendwelche größeren Verbindlichkeiten), aber würde gerne noch 250-300€ im Monat sparen und trotzdem auf nichts verzichten im Leben (ab und zu essen oder feiern gehen, Urlaub etc.).

Meint ihr das würde alles auch mit der Wohnung so funktionieren? Ich würde an Spritkosten wahrscheinlich um die 50-100€ im Monat sparen, da ich dann nur noch einen 5minütigen Arbeitsweg hätte statt vorher 20.

Würdet ihr die Wohnung als Single an meiner Stelle nehmen?

Danke euch im Voraus!

Nein - zu teuer 75%
Ja - nehmen! 25%
Finanzen, Mietwohnung, Immobilien, Mietvertrag

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