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Ausziehen oder in der Wohnung im Haus der Eltern bleiben?

Hallo,

ich befinde mich momentan in einer Zwickmühle, ich habe vor kurzem zwischen Tür und Angel entschieden auszuziehen, ich weiß nicht mehr was der Grund genau war..

aber zur Situation:

Ich bin 24, wohne bei meinen Eltern im Haus, allerdings in einer Dachgeschosswohnung, jedoch ohne eigene Küche (kann noch eingebaut werden, würde jedoch noch dauern bis das möglich ist) daher mache ich mir immer unten bei meinen Eltern was zum Essen und bin sonst auch hauptsächlich dort… die Wohnung hat zwar einen eigenen wohnungs Eingang aber um dort hin zu gelangen muss man bei meinen Eltern durchlaufen
Jedoch habe ich jetzt eine tolle Wohnung gefunden, welche echt ein Glücksgriff wäre und habe auch zugesagt, aber noch keinen Mietvertrag unterschrieben.
Die Sache ist die Wohnung bei meinen Eltern ist auch sehr schön, was mich nur stört ist das mit der Küche und dass sie sich halt trotzdem viel einmischen.
Wenn ich jetzt ausziehe bekommt mein kleiner Bruder die Wohnung und ich könnte dort nie wieder zurück, da er dann da wohnt.
Die Kosten sind natürlich jetzt viel größer wenn ich ausziehe, aber ich denke mir eben immer ich muss das irgendwann mal, oder ist der Gedanke doof? Schreckt Leute/Männer das ab wenn eine Frau bei den Eltern in der Wohnung wohnt?
Es ist halt jetzt oder nie momentan irgendwie angesagt, denn zurück könnte ich dann nie wieder, außer in ein ganz kleines Zimmer..

Oder sollte ich den Schritt einfach wagen weil es wichtig ist und unabhängiger macht?
Ich habe gerade keine Ahnung was ich denken soll😅

Das was mich auxh so zum zweifeln gebracht hat, ist, dass ich nach den Wohnungsbesichtigungen meine Wohnung auf einmal mit ganz anderen Augen sehe wenn ich merke wie teuer schon die ganz kleinen Wohnungen sind und ich jetzt total dankbar bin.. aber irgendwann sollte man doch trotzdem mal weg von den Eltern oder? Ich weiß nicht mehr was das richtige ist gerade 😅

Wäre sehr dankbar für Ratschläge, Meinungen oder Erfahrungen.. vielen Dank!

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Horrormitbewohner. Was hab ich für Möglichkeiten?

Hallo!

Seit vier Monaten, wohne ich (w), mit zwei weiteren Menschen in einer WG, einer davon weiblich, der andere männlich.

Mit meiner Mitbewohnerin, verstehe ich mich super, mit meinem Mitbewohner aber so gar nicht. Er beteiligt sich nicht an Ausgaben, wie Klopapier oder Seife, behauptet er besäße das selbst und würde unseres, nicht nutzen. Etwas, was nachweislich nicht stimmt. Außerdem bedient er sich regelmäßig an unseren Lebensmitteln, die in der Küche stehen und sieht es partout nicht ein, sich an der regelmäßigen Reinigung von Küche, Badezimmer und den anderen gemeinschaftlichen Bereichen zu beteiligen.

Freundliches Nachfragen wurde stets missachtet, energischere Hinweise treffen auf Aggression und Unverständnis.

Der Festnetz als auch Stromvertrag läuft auf seinen Namen und wenn man ihm irgendwas sagen will, reagiert er mit der Drohung, die „Lieferung von Beidem zu unterbinden.“

Er wird zwar in solchen Situationen nicht handgreiflich, nutzt aber Drogebährden, wie abruptes Näherkommen etc.

Dazu bin ich mir sicher, dass er bereits in meiner Abwesenheit in meinem Zimmer war und mir Küchenutensilien fehlen, die ich mit meinem Einzug der WG zur Nutzung bereitgestellt habe, aber unter der Prämisse, dass ich diese mit meinem Auszug in ein paar Monaten, wieder mitzunehmen gedenke.

Kurzum… ich fühle mich absolut nicht mehr wohl. Mein Vermieter weiß Bescheid. Hat diesbezüglich aber noch nichts getan.

Der Mietvertrag, ist mit jedem Mieter separat abgeschlossen, für das jeweilige Zimmer und je 1/3 der Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad und Wohnzimmer.,

Habe ich als Mieterin an dieser Stelle Möglichkeiten, meinen Vermieter zum Handeln zu motivieren, ohne mit der Kündigung zu drohen, da ich meinen Vermieter eigentlich mag.
Mir reicht es, wenn er einfach dafür sorgt, dass unserer Mitbewohner, wenigstens die Grundregeln des Zusammenlebens einhält und sich an Ausgaben, wie auch dem Reinigen der Wohnung beteiligt und auf Hinweise bezüglich Grenzübertretungen, nicht mit herablassender Missachtung reagiert.

Ich hoffe, jemand kennt sich damit aus.

Liebe Grüße & Vielen Dank!

PS: Eine Kommunikation ist mit dem Mitbewohner nicht mehr möglich. Meine Mitbewohnerin, hat es vor meinem Einzug auch versucht, ohne Erfolg.
Aber ich persönlich sehe nicht ein, dass wir seine Putzfrauen mimen, während er uns praktisch bestiehlt und erpresst.

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Küchenkauf / Wohnung nicht fertig?

Hallo,

da ich keine passende Antwort auf dieses Thema im gesamten Internet finde, muss ich selbst eine Frage stellen.

Unsere Situation: Mein Verlobter und ich beziehen zum 01.04.2023 eine Neubauwohnung. Diese haben wir monatelang mit viel Freude geplant und eingerichtet. Für die Küche sind wir in ein kleines Küchenstudio gegangen auf Empfehlung von Verwandten und Freunden. Dort haben wir alles geplant und waren sehr zufrieden. Da dies unsere erste geplante Küche ist und auch meine erste Wohnung haben wir uns auf die Erfahrung anderer verlassen. Das Küchenstudio schlug uns den Liefertermin am 29.03 und den Montagetermin am 30.03 vor, wir spekulierten alle dass die Wohnung bis dahin bestimmt fertig sei.

Mein Verlobter rief bei der Hausverwaltung an und fragt ob dies in Ordnung wäre. Dort versicherte uns eine Dame (leider nur mündlich) zu dass, es kein Problem wäre.

Als wir heute nochmal bei der Hausverwaltung nachfragen wollten (weil wir bisher keinen Schlüssel bekommen haben) ob das klappt mit dem Liefer- und Montagetermin, meinten sie plötzlich das dass überhaupt nicht in Frage kommen würde das die Wohnung noch nicht fertig ist und die Übergabe erst am 1.4 erfolgt. Dass wir eine Fehlinformation bekommen haben und es unmöglich ist….

Als wir im Küchenstudio nachgefragt haben was wir jetzt machen sollen, waren die natürlich auch sehr verärgert über die Hausverwaltung aber sie könnten da nichts mehr machen außer den Termin verschieben. Damit fallen aber Kosten für uns um rund 600€ an zuzüglich Lagerkosten pro 20€ am Tag. Dies bedeutet dass wir insgesamt 1000€ bezahlen müssten?!

Wir fühlen uns von jeder Seite im Stich gelassen, weil wir uns auf Worte anderer Leute verlassen haben.

Wer hat denn da nun Mist gebaut ? Wer hat Schuld ? Im Grunde hat die Dame von der Hausverwaltung alles vermasselt, hätten die uns gesagt vor dem 1.4 kommt niemand rein hätten wir keinen früheren Liefertermin zugesagt.

Hat jemand etwas Ähnliches erlebt und kann einen guten Rat geben ? Gibt es da irgendwelche Rechtsgrundlagen ?

Wir sind echt traurig und verzweifelt da wir sowieso schon so viel Geld ausgegeben haben und wir diese 1000€ definitiv nicht so schnell bezahlen können.

LG

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Ist das Diskriminierung aufgrund von Schwerbehinderung beim Anmieten einer Wohnung?

Eigentlich habe ich drei Fragen zu diesem Fall.

Eine Freundin hat eine leichte geistige Behinderung. Sie hat einen Mietvertrag unterschrieben. Das Sozialamt hatte vorher die Mietkostenübernahme bestätigt, es schien alles geregelt.

Meine Freundin hatte aber vorher nicht angegeben, dass sie schwerbehindert ist (über 50) und gesetzliche Betreuer hat.

Als die Maklerin nach dem Unterschreiben des Mietvertrags herausgefunden hat, dass die Mieterin schwerbehindert ist und betreut wird, informierte sie meine Freundin darüber, dass sie den Betreuerausweis und die Diagnose zusenden sollte. Meine Freundin hat ihr nichtsahnend beides zukommen lassen.

Einen Tag später bekommt meine Freundin eine E-Mail in der steht, dass der Mietvertrag nicht gültig ist, weil der Betreuer hätte unterschreiben müssen und der Eigentümer keinen neuen Mietvertrag mehr mit ihr eingehen will.

Meine Freundin ist aber trotz der gesetzlichen Betreuung geschäftsfähig und darf selbst Verträge unterschreiben, auch wenn sie eine gesetzliche Betreuung hat, die unterstützend für sie Angelegenheiten erledigen kann. Daher müsste der Mietvertrag gültig sein.

Hätte meine Freundin den Schwerbehindertenausweis vorher zeigen müssen?

Hat ein Vermieter das Recht nach der medizinischen Diagnose des Mieters zu fragen?

Ist das ein Fall von Diskriminierung gegen behinderte Menschen? Kann man rechtlich gegen solche Fälle vorgehen? (Rein theoretisch)

Mietvertrag, Schwerbehinderung

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