Mietvertrag – die besten Beiträge

Vermieter /Wasserschaden/ Versteckte Mängel - Welche Rechte ?

Hallo, Mein Mann und ich sind zum 01.07.2023 in eine zu Beginn Eigentlich schöne Wohnung gezogen wo die Vermieterin direkt auf dem Hof mit dabei wohnt.
Von Anfang an gab es immer was anderes, in dem Monat Juli wurde ein neues Fenster eingebaut, eins wurde neu gemacht, die Fasade vom Haus wurde neu gemacht, also sehr viel Krach, Lärm und da wir im EG sind auch keine Privatsphäre weil ständig jemand vorm Fenster stand.
Auf einmal lief Wasser unter der Küche heraus, dadurch entdeckte man einen Wasserschaden der schon Jahre vorher entstanden ist, es kam ein Gutachter und sie meinte wir müssten dann wo anders in der Zeit unterkommen, und wir sollten uns drum kümmern, dann wollte sie dass es über unsere Versicherung läuft und hat auch sehr darauf gedrängt, unsere Versicherung übernimmt das natürlich nicht da der Schaden nicht von uns kommt. Dann wollte Sie nicht dass wir in die Ferienwohnung über uns ziehen da sie sonst die Wohnung an andere nicht vermieten kann. Wir haben uns dazu entschlossen abzuwarten da wir ja die „Leidtragenden“ sind und sie sich kümmern muss. Jetzt kam sie am Freitag, und sagte dass wir es so machen dass wir offiziell keine Miete zahlen und ihr dass dann auch schriftlich geben sollen aber dann trotzdem die Miete ihr Bar auf die Hand geben sollen damit wir in der Zeit in die Ferien Wohnung können…. ?????? Sehr seltsam alles dann meinte sie eben am Freitag wir sollen ihr bis zum Samstag / Sonntag Bescheid sagen damit sie am Montag den Handwerkern Bescheid geben kann damit die dann eine Woche darauf schon anfangen können.
wir möchten jetzt in eine andere Wohnung da wir auf all das keine Lust haben.
allerdings stellen sich jetzt ein paar Fragen auf die wir hoffen ein paar gute Antworten zu bekommen… :

  1. Muss sie uns nicht Monate vorher auf Handwerker hinweisen oder ist das gerechtfertigt dass sie uns eine Woche vorher Druck macht ?
  2. Wenn wir aus dem Grund fristlos kündigen wegen einem versteckten Mangel, bis wann müssen wir dann ausziehen?
  3. In welchem Zeitraum dürfen wir fristlos kündigen ohne dass es dann „zu spät ist“
  4. Wenn wir eine Wohnung zum Oktober bekommen würden, wie wäre dass dann mit der fristlosen Kündigung?
  5. Erkennt ihr irgendwas was wir übersehen und wir vorsichtig sein sollten?

danke schonmal im Voraus.

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Auszahlung Mietkaution?

Liebe Community,

Ich stehe derzeit vor einer existenziellen Notlage. Folgender Sachverhalt:

Ich habe am 01.06.2022 gemeinsam mit meiner ehemaligen Ex Freundin einen Mietvertrag unterzeichnet und abschließend eine Wohnung bezogen. Aufgrund einer Trennung habe ich meinen Teil des Mietvertrags gekündigt worauf der Vermieter mir eine Kündigungsbestätigung ausgestellt hat, in diesem Zusammenhang habe ich mich auf die Wohnungssuche begeben, da es für mich von absoluter Wichtigkeit war, diese Umstände bis zum 01.09.2023 zu bereinigen, da ich in die Berufsausbildung bei einem sehr angesehen Arbeitgeber wechsle. Wichtig war es hierbei auch sicherzustellen die Mietkaution bis zum 01.09.2023 für die neue Wohnung übernehmen zu können, die Mietkaution habe ich eigenständig aufgebracht die entsprechenden Nachweise hierzu liegen vor. Meine Ex Freundin verbleibt mit unserem gemeinsamen Sohn in der Wohnung, allerdings möchte der Vermieter hierzu als Sicherheit meine Mietkaution einbehalten. Hierbei stellt sich die Problematik das ich bis vollständiger Hinterlegung der Mietkaution für die neue Wohnung den schlüssel nicht ausgehändigt bekomme.

Was kann ich tun?

Ich kann mir keinen Kredit nehmen, kein Geld leihen ich habe bereits versucht alle Karten zu ziehen, derzeit sehe ich mich von einer drohenden Obdachlosigkeit bedroht. Mein Vermieter hat hierzu kein Verständnis und ist auch nicht Kompromiss bereit.

Gibt es eine Gesetzliche Regelung die mir in dieser Notsituation weiterhelfen kann, ich befinde mich in einer immensen Notlage.

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Kann man trotz negativer Schufa eine Wohnung bekommen?

Hallo ich bin 26 Jahre und meine Mutter droh mich raus zu werfen in 3 Monaten

und ihr ist es egal ob ich dann eine Bleibe habe oder nicht sie sagt da ich mein 25tes Lebensjahr beendet habe ist sie nicht mehr für mich zuständig bzw. muss nicht mehr aufkommen für mich.

nun suchen meine Lebensgefährtin und ich eine Wohnung wir beide arbeiten im sicherheitsdienst und haben ein gesamt Einkommen von 2.000 mindestens im Monat das Gehalt schwankt leider immer ein wenig aber jeder von und hat immer mindestens tausend Euro zudem haben wir auch noch einen Minijobs wo zusätzlich Geld im Monat rein kommt .

ich habe in meiner Jugend sehr viel Mist gebaut auch polizeiliche Haftstrafen sowie aktuelle Schulden die ich abbezahle. Und stehe somit negativ in der Schufa nicht wegen mietschulden oder so sondern allgemein ,

frage ,

jede Wohnung die ich bis jetzt angeschrieben habe lehnen mich wegen neuerliche Schufa ab ( sie haben sie noch nicht gesehen) kann man da was machen oder sich irgendwo melden die einen bei der suche helfen können ?

ich stehe schon bei Vonovia und der weh auf der Liste und Immobilien Apps habe ich auch in den ich mehr Zeit verbringe als auf der Arbeit ich weis allerdings echt nicht mehr weiter im Moment

spart euch bitte diese Sätze rede doch mit deiner Mutter. Sie möchte mich nicht mehr das Verhältnis ist gar nicht gut ich darf da auch nur noch schlafen nicht mal mehr duschen nichts. Anklagen oder so tue ich sie nicht deswegen es ist immer noch meine Mutter .

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Mieterhöhung nach Wechsel der Hausverwaltung?

Hey Ihr Lieben,

folgende Situation:

Unsere Vermieterin hat am 01.06.22 die Grundmiete um ca. 15% erhöht.

Später teilte die Vermieterin uns mit, dass die Verwaltung ihrer Häuser ab dem 01.01.23 von einem Immobilienservice übernommen wird. Dieses Unternehmen setzte neue Mietverträge auf, die wir auch unterschrieben haben. Es gibt also keine neue Vermieterin, aber jegliche Kommunikation sowie Verträge läuft nun über diese GmbH.

Nun will aber auch das Unternehmen die Miete zum 01.07.23 erhöhen. Und hier brauche ich mal ein paar Infos, falls möglich. :)

  1. Die Grund(netto)-Miete soll wieder angehoben werden. Das Unternehmen nennt als Begründung gestiegene Materialkosten, Handwerkerpreise und Unterhaltungsaufwand. Fällt dies aber nicht teilweise unter Betriebskosten?
  2. Das Unternehmen verweist darauf, dass es die Miete erhöhen kann, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Was ja nicht der Fall ist, da ja am 01.06. schon erhöht wurde.
  3. Es werden zwar Vergleichsmieten genannt, um die Erhöhung zu rechtfertigen, aber die Grundmiete soll erneut um 20% steigen. Wir hätten also eine Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten um ca. 35%. Ich meine, dass 20% das Maximum für einen Zeitraum von 3 Jahren ist. Aber gibt es hier Ausnahmen, wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird? Die Vermieterin ist ja auch noch die Selbe, nur eben Vertreten durch die GmbH.

Schon mal Danke für eure Antworten :)

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