Renovierung nach 2,5 jahren?
Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Renovierungsarbeiten bei/zum Auszug.
Gemäß §17 Laufende Schönheitsreparaturen in der Wohnung. (Steht so in meinem Mietvertrag)
Steht unter Punkt 4. Wörtlich: Soweit der Mieter die während der Mietdauer fällig gewordenen Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt hat, hat er sie spätestens am Ende des Mietverhältnisses nachzuholen.
Jetzt meine ( vielleicht blöde) Frage.
Heisst das ich muss renovieren auch wenn sie Fristen dafür noch nicht abgelaufen sind ?
Zudem steht im Mietvertrag nichts davon in was für einem Reinigungszustand die Wohnung übergeben werden soll/ muss. Reicht da also Besenrein ?
Ich danke im voraus für die Mühe eine Antwort zu verfassen.
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