Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Renovierungsarbeiten bei/zum Auszug.

Gemäß §17 Laufende Schönheitsreparaturen in der Wohnung. (Steht so in meinem Mietvertrag)

Steht unter Punkt 4. Wörtlich: Soweit der Mieter die während der Mietdauer fällig gewordenen Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt hat, hat er sie spätestens am Ende des Mietverhältnisses nachzuholen.

Jetzt meine ( vielleicht blöde) Frage.

Heisst das ich muss renovieren auch wenn sie Fristen dafür noch nicht abgelaufen sind ?

Zudem steht im Mietvertrag nichts davon in was für einem Reinigungszustand die Wohnung übergeben werden soll/ muss. Reicht da also Besenrein ?

Ich danke im voraus für die Mühe eine Antwort zu verfassen.