Kann die Formulierung ,,Drittwirkung von Grundrechten" andere Rechte wirklich aushebeln? Beispiel Meinungsfreiheit?
Hallo alle zusammen,
ich bin da vor einiger Zeit mal auf so einen User gestoßen, der militant die Ansicht vertritt, dass auch privat betriebene Internetseiten geäußerte Kommentare von Besuchern/Usern (Meinungen) angeblich nicht löschen dürften. Auf seinem Profil (natürlich bleibt er anonym) stellt er z.B. schon gleich folgende These auf:
Bei gewissen Themen nehme ich schlicht meine Meinungsfreiheit in Anspruch.
Diese gilt nicht nur dem Staat gegenüber, sondern ebenso u. a. auf Plattformen als juristische Person wie diese (juristischer Begriff: "mittelbare Drittwirkung von Grundrechten") Selbst dann, wenn Plattformen (eingeschränktes) Hausrecht haben ist eine willkürliche Löschung, also sofern Aussagen nicht gegen geltendes Recht verstoßen daher nicht rechtens.
Also irgendwie verstehe ich das so, dass der jeweilige User aus dieser vorgeblichen,,Drittwirkung" ein Anrecht interpretieren will, immer und überall seine eigenen Ansichten aufdrängen zu können und dass die Gegenseite dagegen angeblich nichts tun dürfe. Selbst andere Rechte wie das Hausrecht wären in dem Fall egal.
Wie seht ihr das? Ist diese Auslegung korrekt oder will da (mal wieder) jemand etwas krampfhaft aus bestimmten Stellen in Gesetzestexten herausinterpretieren und in eine ihm genehme Richtung deuten, damit er dadurch strenggenommen auf einer Art ,,Freifahrtsschein" für gewisse Bereiche pochen kann?!
Aber ist das nicht irgendwo Blödsinn? Wenn bei auf einer Veranstaltung bei mir Zuhause jemand ständig anderen Gästen aggressiv seine Ansichten aufdrängen will, die sich belästigt fühlen und ich als Hausherr ihn in seine Schranken weise und ggf. mit Rauswurf (Hausrecht) drohe, kann der mir doch auch nicht mit einem Verweis auf ,,Drittwirkung von Grundrechten" kommen, dass ich das nicht tun, ihn in seinem Treiben nicht behindern dürfe und dass er mich u.U. andernfalls verklagen würde, wenn ich es doch tue.
Wie steht ihr zu dieser Frage? Ist diese Auslegung des anonymen Users so korrekt oder ist das instrumentalisierendes Verdrehen von bestimmten Grundlagen?