Ist "deadnaming" gegen NeoNazi Liebich illegal?

4 Antworten

Ein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn die betroffene Person dadurch absichtlich geschädigt wird (§ 14 SBGG). Das Bußgeld kann bis zu zehntausend Euro betragen.

Was eine Schädigung in diesem Sinne ist, wird sicher noch ein spannendes Thema für die Gerichte.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht von anderen (deutschsprachigen) Ländern.

Deadnaming ist per se nicht illegal. Und da Liebich eine bekannte Person ist, hat das auch keine Konsequenzen.


VaryNia  30.08.2025, 18:02

Deadnaming ist tatsächlich regelmäßig durchaus illegal (aber nicht strafbar), da es ein Verstoß gegen u.a. das Namensrecht ist.

Das kann dann durchaus nach § 12 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. Schadensersatzansprüche sind grds. unter gewissen Voraussetzungen auch möglich.

Nach deiner Argumentation dürften auch Frauen nach der Heirat weiter mit ihrem alten Namen bezeichnet werden.

Quelle: Grundlagen des Namensrechts am Beispiel des Deadnamings v. Jun.-Prof. Dr. Anton Zimmermann et al. in der JuS 2025, Seite 622

Deadnaming ist nie illegal. Denn man darf die Sache beim Namen nennen. Steht ja auch in der Geburtsurkunde.


VaryNia  30.08.2025, 18:02

Deadnaming ist tatsächlich regelmäßig durchaus illegal (aber nicht strafbar), da es ein Verstoß gegen u.a. das Namensrecht ist.

Das kann dann durchaus nach § 12 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. Schadensersatzansprüche sind grds. unter gewissen Voraussetzungen auch möglich.

Quelle: Grundlagen des Namensrechts am Beispiel des Deadnamings v. Jun.-Prof. Dr. Anton Zimmermann et al. in der JuS 2025, Seite 622

Echidnaa  30.08.2025, 17:37

Du weißt das man eine neue Geburtsurkunde kriegt oder

DerRealist375  30.08.2025, 17:54
@Echidnaa

Kann ich mir nicht vorstellen. Und wenn ist diese nach meiner Meinung eine Fälschung und nicht gültig da sie Falsche Angaben enthält. Bei Nachnamenswechsel bei Heirat gibt's ja auch keine neue Urkunde.

Echidnaa  30.08.2025, 18:01
@DerRealist375

Dann google es doch, man kriegt eine neue.
Und das ist keine Fälschung, die alte verliert die Gültigkeit, da die Daten nicht mehr mit den Daten aus dem Personenstandsregister übereinstimmen.
Die Angaben sind auf der alten dann falsch und somit auch nicht mehr gültig.
Bei einer Heirat, wird auch nicht der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister geändert.

DerRealist375  30.08.2025, 18:05
@Echidnaa

Falls dies so ist wie du sagst ist es aber dennoch falsch da es das falsche Geschlecht angeben würde und es macht auch keinen Sinn, da ja das Geschlecht eindeutig bestimmt wurde bei der Geburt. Aber andererseits sind unlogische Amtshandlungen ja an der Tagesordnung

Echidnaa  30.08.2025, 18:06
@DerRealist375

Nein, wurde es nicht.
Der Geschlechtseintrag beim Personenstandsregister bezieht sich auch schon seit über 40 Jahren nicht auf Biologie.

DerRealist375  30.08.2025, 18:08
@Echidnaa

In der Geburtsurkunde schon. Hat man einen Schnidel ist man männlich, hat man eine Mumu ist man weiblich. Und das ist auch die einzige vernünftige Weise zur Bestimmung des Geschlechts.

Echidnaa  30.08.2025, 18:09
@DerRealist375

Die Geburtsurkunde bezieht sich auf das Personenstandsregister lol.
Die Geburtsurkunde ist ein Auszug daraus.

Und das mit den Geschlechtsteilen stimmt so auch nicht da es Intergeschlechtliche Menschen gibt und Geschlecht auch sozial und juristisch vorhanden ist.

Wusste nicht das deadnaming überhaupt illegal ist.


VaryNia  30.08.2025, 18:04

Deadnaming ist tatsächlich regelmäßig illegal (aber nicht strafbar), da es ein Verstoß gegen u.a. das Namensrecht ist.

Das kann dann durchaus nach § 12 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. Schadensersatzansprüche sind grds. unter gewissen Voraussetzungen auch möglich.

Quelle: Grundlagen des Namensrechts am Beispiel des Deadnamings v. Jun.-Prof. Dr. Anton Zimmermann et al. in der JuS 2025, Seite 622