Ist ein Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes überhaupt möglich?
Im Fall Svenja-Marla Liebich wird oft von einem "Missbrauch" gesprochen:
Ich verstehe jedoch nicht, wo hier ein Missbrauch vorliegen sollte.
Das Gesetz besagt, dass man sein Geschlecht ohne Angabe von Gründen oder Nachweisen frei wählen kann. Das hat Liebich nun mal gemacht. Er hat es ganz legal so angewandt, wie es geschaffen wurde. Per Selbstauskunft wurde er rechtlich zur Frau.
Menschen, die hier Missbrauch unterstellen, sagen ja damit, dass die alles entscheidende Selbstauskunft von Transpersonen angezweifelt werden kan.
Die Frage wäre dann auch, welche Kriterien Frau Liebich zur Frau denn fehlen, wenn die Selbstauskunft bei ihr anscheinend nicht ausreicht?
30 Stimmen
6 Antworten
Ich denke schon, dass es hier zu einem Missbrauch kommen kann. Das sagte ich bereits, als das Gesetz eingeführt wurde.
Allerdings ist hier auch mal wieder der Umgang fragwürdig, ich unterstelle einer anderen "prominenten" Person das gleiche, hier herrscht aber "tödliches" Schweigen
Das Selbstbestimmungsetz erlaubt auf Wunsch der Trans*-Aktivist*innen die Änderung des Geschlechtseintrages ausdrücklich ohne Voraussetzungen oder Prüfung, sondern durch eine einfache Erklärung.
Ein "Mißbrauch" würde ja bedeuten, dass jemand seinen Geschlechtseintrag ändern lässt, ohne die dafür notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Da aber gerade eine Prüfung von Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann es damit definitionsgemäß keinen Mißbrauch geben.
Nein, da wie du schreibst "Geschlecht ohne Angabe von Gründen oder Nachweisen frei wählen kann" als Grundlage dient.
Somit kann man sich sogar für 1 Jahr als Frau fühlen und das Geschlecht so wählen. Es widerspricht auch nicht das Geschlecht mehrmals zu ändern, dafür ist es sogar ausgelegt.
Als Missbrauch sehe ich es erst einmal nicht. Das Ganze bekommt nun nur soviel Aufmerksamkeit, weil es sich um einen verurteilten Straftäter handelt.
Ob er im Frauenknast nun besser aufgehoben ist, wage ich zu bezweifeln.
Wie schon viele schreiben: Rein juristisch ist es kein Missbrauch, wenn jemand bestehendes Recht zu seinem Vorteil nutzt. Moralisch kann es das schon sein und der Gesetzgeber sollte sich fragen, ob das bestehende Recht zur Lebensrealität passt.
Darf ein biologischer Mann auf's Damenklo oder in die Damenumkleide, wenn er sich per Selbsterklärung zur Frau erklärt?
Ich würde mich als Frau bei dem Gedanken sehr unwohl fühlen!