Frage zu Zwangsbremsung am Hauptsignal?
Nehmen wir an, ein Tf bekommt am Hauptsignal mit Stellung Hp 1 und Vr 0 eine Zwangsbremsung wegen nicht betätigter Wachsamkeitstaste. SB und Sand unterstützen, Fdl melden (Standort, sanden, Grund usw.). Wird jetzt in dem Fall Befehl 2 benötigt oder nur eine mündliche Zustimmung? In der 408.2531 steht ja unter (1) c) PZB-Zwangsbremsung an einem Hauptsignal, das Fahrtstellung zeigt, ... (2) Weiterfahrt erteilt Fdl Befehl 2.
Die Zwangsbremsung ging ja von dem Vorsignal aus, da es aber ein Hauptsignal mit Vorsignalfunktion war braucht man Befehl 2, oder? Es zeigt ja Fahrtstellung