Die Frage richtet sich an sich an alle, da man aber tiefes Eisenbahnfachwissen braucht, kann es sein, dass nur Fahrdienstleiter und sonstige Mitarbeiter im Eisenbahnwesen mitreden können.
Auch für diese aber zur Einordnung:
Zusatzverspätungen bei der Bahn werden gemäß einer Kodierrichtlinie (welche ihre grobe Basis im Eisenbahnregulierungsgesetz hat) einer Verspätungsursache zugeordnet. Je nach Verspätungsursache muss ab 4 Minuten Verspätung die DB InfraGO, das EVU oder niemand Geld an den jeweils anderen zahlen.
Ich bin Mitarbeiter in einem EVU und für die Pünktlichkeit zuständig. Da der Geschäftsführer sauer über eine der Baustellen, die uns massiv verspätete, war, forderte er mich auf, alle (!) Verspätungen im Baustellenbereich bei der zuständigen Betriebszentrale per Umkodierungsantrag auf Baustelle umzukodieren bzw dies zu versuchen (der Antrag wird ja auf Richtigkeit geprüft von der BZ, wir selber treffen also nicht die endgültige Entscheidung). Ich solle das auch versuchen, wenn offensichtlich wir Schuld waren, wenn z.B. der Triebfahrzeugführer zu spät zum Dienst erschien (weil er z.B. verschlafen hat).
Ich bin dem Auftrag in der Form nicht nachgekommen, sondern versuchte nur in plausiblen Fällen die Umkodierung. Ich bin der Auffassung, dass der Auftrag rechtswidrig war, da er einerseits gegen die Kodierrichtlinie verstößt, aber auch gegen das Eisenbahnregulierungsgesetz, da nach diesem die Verspätungsursache dem Verantwortlichem zuzuschreiben ist. Der Geschäftsführer forderte mich ja auf, falsche Tatsachen vorzutäuschen. Evtl stellt sich sein Verhalten (da die Verspätungsursachen finanzielle Auswirkungen haben) sogar als versuchte Anstiftung zum Betrug dar.
Wie seht ihr das? Durfte ich den Auftrag verweigern? Soll ich gar den Betriebsrat einschalten?