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Meinung des Tages: Hohe Bedrohungslage durch Cyberkriminalität in Deutschland - wie schützt Ihr Euch privat im Internet?

(Bild mit KI erstellt)

Cyberkriminalität in Deutschland auf weiterhin hohem Niveau

Die Bedrohungslage durch Cyberkriminalität in Deutschland bleibt 2024 auf einem hohen Niveau. Laut Bundeslagebild stieg die Zahl der aus dem Ausland begangenen Cyberstraftaten auf rund 202.000 Fälle, während die im Inland verübten leicht auf 131.000 sanken.

Besonders häufig stammen Angriffe aus Russland oder erfolgen im Zusammenhang mit politischen Konflikten – etwa pro-russische oder anti-israelische DDoS-Attacken. Auch hybride Bedrohungen nehmen zu, bei denen finanzielle und politische Motive verschwimmen.

Angriffe verursachen Schäden in Milliardenhöhe

Die Schadenssumme durch Cyberattacken stieg laut Bitkom im vergangenen Jahr auf rund 178,6 bis 180 Milliarden Euro – 30 Milliarden mehr als im Vorjahr. Vor allem Angriffe auf Behörden und Industrieunternehmen nahmen in den letzten Jahren sukzessive zu.

Parallel professionalisiert sich die „Underground Economy“ weiter – kriminelle Dienstleistungen wie Malware oder Angriffswerkzeuge werden industriell über Foren und inzwischen auch über Messenger-Dienste angeboten. Entwicklungen in Künstlicher Intelligenz könnten diese Trends zusätzlich verstärken.

Gegenmaßnahmen und strukturelle Herausforderungen

Innenminister Dobrindt kündigte eine umfassende Aufrüstung an – rechtlich, technisch und organisatorisch. Bestehende Ermittlungswerkzeuge sollen mithilfe von KI verbessert, Sicherheitsbehörden gestärkt und staatliche IT-Systeme abgesichert werden.

Trotz vieler Ermittlungs- und Abschalterfolge bleibt die Aufklärungsquote mit 32 % deutlich unter dem Durchschnitt. Die Polizeigewerkschaft warnt vor Kontrollverlust, falls nicht rasch strukturelle, personelle und technische Defizite behoben werden. Zudem sei das Dunkelfeld hoch, weshalb das BKA zur verstärkten Anzeige von Cyberstraftaten aufruft.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Maßnahmen unternehmt Ihr privat, um Euch vor Cybercrime-Angriffen zu schützen?
  • Wie sicher fühlt Ihr Euch generell sowohl privat als auch beruflich im Internet?
  • Der Schutz welcher Einrichtungen in Deutschland sollte Eurer Meinung nach die höchste Priorität genießen?
  • Denkt Ihr, dass von staatlicher Seite genug getan wird, um über das Phänomen der Internetkriminalität aufzuklären?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ich sichere mich im Internet gut ab, z.B. durch... 57%
Ich unternehme aktiv wenig, weil... 26%
Andere Meinung und zwar... 17%
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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Ich finde den Beschluss richtig, weil... 53%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 24%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 10%
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