Kriminalität – die besten Beiträge

Die Multinationalen Konzerne sind die Sklavenhändler des 21.Jahrhunderts.

Hier mal ein interessantes Beispiel am taiwanesischen Tech Riesen Foxconn, der die wesentliche Technologie und Bauteile für Apple, Sony, Samsung und Microsoft produziert.

Der Konzern ist schon seit 1991 an der Börse notiert. Bereits seit 2006 wurde bekannt, dass der Konzern für eine Vielzahl schwerster Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist und mit Apple, Sony, Samsung und Microsoft modernen Sklavenhandel betreiben.

Foxconn als Existenznotwendigen Zulieferer für Apple, Sony, Samsung und Microsoft schaffen eine korporatokrative Dystopie, die sie zur Realität wahr werden lassen. Sie betreiben Sklavenhandel, missachten die Würde des Menschen und treten die Menschenrechte mit Füssen.

Allem voran die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Art. 4: «Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.»

Die Arbeiter müssen unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten, bei einem 15 Stunden Arbeitstag und einem Monatsgehalt von 40 Euro.

2012 wurde bekannt, dass Foxconn 200 Studenten aus der ostchinesischen Provinz Jiangsu gezwungen hatte an der Produktion des iPhone5 mitzuwirken.

Hier wurde bereits deutlich nachgewiesen das der Konzern gegen Art.4 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstoßen hat.

Die Liste der organisierten Kriminalität, die von Foxconn ausgeht, ist lang.

So ist auch bekannt, dass verhältnismäßig viele Foxconn Mitarbeiter Suizid begehen. Aus Protest dazu sprangen 10 Foxconn Mitarbeiter 2010 in den Freitod. Sie stürzten sich dazu aus den Firmengebäuden des Tech Giganten in den Tod. Foxconn brachte dann schon fast hämisch Netze an ihren Gebäuden an anstatt für menschlichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Genützt hat der Freitod der Arbeiter bis heute nichts. Es gibt keine Anklage und die Sache wird seit Jahren tot geschwiegen. Es passiert hier international das, was Frau Brorhilker zu CumEx sagte und warum sie das Handtuch als deutsche Oberstaatsanwältin schmiss.

Das Großkapital zwingt Recht, Ordnung, Sitte, Anstand und Moral in die Knie, indoktriniert dabei die Politik und Justiz ganzer Staaten und schafft einen Unrechtsstaat, in dem nicht der Staat und die Justiz den Kurs vorgeben, sondern die Logen in den Vorstandsetagen der Multinationale Konzerne.

Alle Macht geht vom Volke aus ist tot. Es regiert die Macht des Großkapitals.

Kleine werden gehängt, ausgebeutet und versklavt, während die mafiösen Strukturen der Multinationalen Konzerne, mit ihren kriminellen und uns allen feindlich gesinnten Machenschaften fortfahren. Warum sonst werden die Menschenrechtsverletzungen wie am Beispiel von Foxconn nicht verfolgt?

Warum ist Foxconn weiterhin Zulieferer für die ganzen Big Player im Tech Geschäft?

Warum wird darüber von den Medien fast nichts berichtet und darüber aufgeklärt?

Zählt das Menschenrecht zum Verbot von Sklaverei nichts!?

Wann findet die Strafverfolgung und Zerschlagung einer Mafia statt, die längst eigene geopolitische Interessen entwickelt hat? Die letztlich das Ziel hat, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu zerstören, um immer reicher und mächtiger zu werden und Profite in einer Dauerschleife immer wieder neu zu optimieren.

Schwerste Menschenrechtsverletzungen sind hier schon längst zum stilistischen Mittel der Wahl geworden, wenn es darum geht aus der Ressource Mensch immer noch etwas mehr Arbeitskraft und optimierte Profite heraus zu pressen.

Die Gier nach Reichtum und Macht kennt anno 2024 keine Grenzen mehr und Menschenrechte werden zunehmend als ein Hindernis beim optimieren der Profite angesehen.

Man sollte den gesamten globalen Geldadel zerschlagen und ihnen den Prozess machen, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Bildung organisierten Verbrechens und der Vernichtung von Mensch, Tier, Natur und Umwelt.

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Bildnungsmaßnahmen an Schulen, hinsichtlich Gewaltprävention und Aufklärung

Heyho,

Vorab: Bitte bleibt respektvoll im Umgang miteinander 👍

Wie steht ihr zum Thema Gewaltprävention und Aufklärung an Schulen/Bildungseinrichtungen?

Die Wirkung von präventiven und aufklärenden Maßnahmen an Schulen, ist ja bereits mehrfach bewiesen, wie sowohl eine Metastudie, als auch Behördliche Recherchen der CDC (Centers for Disease Control and Prevention)zeigen [Quelle].

Wieso nicht auch in Deutschland?

Die öffentliche Sicherheit ist aktuell ein heiß diskutiertes Thema. Nicht nur der gesellschaftliche Diskurs ist durch viele Meinungen und Auffassungen geprägt, auch die Politik und die Ministerien zerbrechen sich tagtäglich die Köpfe darüber, wie man die Sicherheitspolitik in diesem Land entsprechend gestaltet.

Entsprechende Lehrgänge und Ausflüge, die präventiv & aufklärend ausgerichtet sind, werden an Schulen idR von der Schulpflicht abgedeckt. Jedoch werden diese, im Regelfall, nicht nachgeholt oder bleiben vereinzelte (nicht regelmäßige) Veranstaltungen. Das stellt, im Anbetracht der sich negativ entwickelnden Statistiken [Quelle BKA 2023] und dem zunehmenden Einfluss der Medien auf die Kinder & Jugend, die Wirkung dessen, stark in Frage.

Meiner Ansicht nach wären regelmäßige Pflichtveranstaltungen mit zusätzlichen Prüfungen (als zusätzliche Anforderung zu den bisherigen Prüfungsfächern) eine dahingehend präventive und aufklärende Maßnahme. Das Bestehen dieser Prüfungen soll Voraussetzung dafür sein, damit eine Person für die finalen Prüfungen, zum Erreichen des geringsten Bildungsabschlusses (In DE: Hauptschulabschluss), zugelassen wird. So können personelle "Misstände" früher erkannt werden: Bestes Beispiel hierfür sind die frühere Erkennung von LRS, ADS/ADHS, Autismus etc., dessen entdeckungen häufig auf Bildungsverbundene Maßnahmen zurückzuführen sind. So könnten anderweitige Verhaltensweisen, wie z.B. die Tendenz oder Disposition einer Person zu entsprechend straffälligen Handlungsweisen früher erkannt und präveniert werden. Fraglich jedoch, wie ein solches Vorgehen begründet werden kann, da derartige Maßnahmen einer tiefgreifenderen Rechtfertigung unterliegen müssen, damit die Freiheit des Betroffenen nicht eingeschränkt wird und das Risiko für einen Misbrauch solcher Maßnahmen gemindert werden kann.

Inhalt dieser Pflichveranstaltungen wäre u.A. die Vermittlung und dem Verständnis von Menschlichen Verhaltensweiesen, der gültigen Rechtsfassung (insbesondere Strafrecht), psychologische Aspekte von Extremsituationen, aktives Training und Kurse (wie z.B. angewandte Erste-Hilfe), die Wirkung von Strafen und die Klärung, ab wann bestimmte Handlungsweisen überhaupt als "Gewalt" gelten bzw. eingestuft werden können und wie man Vorgehen kann. Auf die expliziten Inhalte gehe ich nicht weiter ein, da dies den Rahmen sprengen würde.

Laut dem Grundgesetz (Art. 1, Abs. 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." ) ist der Staat dazu verpflichtet, "Die Würde des Menschen [...] zu achten und zu schützen", demnach zu urteilen, ist ein etwaiges Vorgehen, mit meinem Verständnis der gültigen Rechtsfassung, vereinbar.

Auch die Problematik mit der bestehenden Asylpolitik muss in Bildungsstätten angegangen werden. Die Einführung von Intigrationsklassen in manchen Schulen in NRW, zeigt, dass eine gezielte Aufklärung auch dahingehend erfolgen kann.
Ich maße mir an, unter berücksichtigung der Kriminalstatistiken 2020 - 2023 [Quelle Übersicht], zu sagen, dass kanpp 35% - 40% aller (in dem Vorgegeben zeitraum begangenen) Delikte, von nicht-deutschen Staatsbürgern begangen werden: So, mein Empfinden bei der interpretation der Zahlen.
Selbstverständlich ist die Problematik mit der aktuellen Asylpolitik von höherem Gewicht, als die, von mir vorgeschlagenen, Maßnahmen. Es steht ausser Frage, dass sich etwas, im Bezug auf die aktuelle Asyl- und Sicherheitspolitik, ändern muss ... so auch die Erwartungen der Menschen an die Politik und die Ministerien. Jedoch stellen etwaige Umstände, die Nötigkeit und Handhabung anderweitiger Maßnahmen (wie, die von mir genannten), nicht in Frage oder delegitimieren sie, nur, weil ein tiefgreifenderes Problem besteht.

Auch die Umsetzung und die Gestaltung der dazugehörigen benötigten Infrastruktur, sind selbstverständlich auch ein Thema, welches nicht ausser Acht gelassen werden sollte. Dies ist aber eine sekundäre Problematik, weil dieser Beitrag in erster Linie darauf abzielt, überhaupt die Verhältnismäßigkeit und Wirkung solcher Maßnahmen zu diskutieren.

Ich bin offen für eure Vorschläge/Meinungen/Pros und Kontras bezüglich der Thematik und bitte entschuldigt, falls vorhanden, rechtschreiberische oder grammatikalische Fehler!

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Veurteilung von Sexualstraftätern – eure Meinung?

Anlass dieser Frage ist ein neuliches Gespräch mit einer Bekannten, die Anwältin mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht ist. Sie meinte, dass eine Frau heutzutage, wenn sie sich an ihrem Expartner rächen möchte, nur ihm vorwerfen müsste, er hätte sie vergewaltigt oder in einer anderem Form unsittlich angegangen.

Schließlich sei es in vielen Fällen schwer, einem potentiellen Täter die Tat wirklich nachzuweisen, etwa wenn physische Beweise fehlen oder der vermeintliche Täter angibt, der Verkehr sei einvernehmlich zustande gekommen.

In diesen Fällen komme es dann zu Streitverhandlungen, die inzwischen häufig zum Nachteil des Angeklagten ausgehen. Die Anwältin nannte als Grund hierfür irgendeine Novelle des Sexualsstrafrecht (ich glaube von 2016, weiß ich aber nicht mehr genau) und den sich eben ändernden Zeitgeist, der aktuell sehr sensibel auf solche Themen reagiert.

Gewissermaßen kann ich natürlich nachvollziehen, dass man nicht möchte, dass sich Täter aufgrund des Tatsache, dass solche Taten oft schwer vor Gericht nachzuweisen sind (bzw. man sich einfach herausreden kann) sicher fühlen und die Auklärungsquote bei sexuellen Übergriffe verhältnismäßig gering ist. Denn nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für dem Angeklagten) braucht es eben handfeste Beweise für eine Verurteilung, vor allem, wenn die Strafandrohung so hoch ist wie bei vielen Sexualstraftaten. Und diese gibt es ja wie gesagt bei den wenigsten sexuellen Übergriffen, erst recht abseits der typischen Vergewatigung, bei der zumindest oft (wenn auch nicht immer) Gewalt mit im Spiel ist. (Auch hier könnte ein Täter dann z.B. angeben, dass die Verletzungen im Rahmen eines Rollenspieles zustande gekommen sind.)

Auf der anderen Seite ist die Sorge, die (angebliche) Opferpartei habe sich die Vorwürfe nur aus den Fingern gesogen auch nicht völlig aus der Luft gegriffen; man denke jetzt an Fälle wie die des Brian Banks (2002), Thomas Kennedy (1984), Steven Avery (1985) und Horst Arnold (Deutschland, 2002). Oft konnte deren Unschuld erst nach später technisch möglichen DNA-Tests oder direkte Geständnisse der "Opfer" (z.T. erst viele Jahre nach der Verurteilung, wenn ihre Falschaussagen vor Gericht verjährt sind) festgestellt werden.

Daher nun die Frage an euch: Wie denkt ihr darüber? Ist es eurer Meinung nach in diesem Bereich gerechtfertigt, öfter der Opferpartei in Streitverhandlungen zu glauben, auch auf die Gefahr hin, über die Jahre viele Fehlurteile zu fällen, die für den fälschlicherweise Verurteilten nicht nur langjährige Haftstrafen, sondern auch gesellschaftliche Stigmatisierung bedeuten?

Oder wäre es eher angebracht, für eine Verurteilung auf handfeste Beweise zu bestehen, auch um den Preis, viele tatsächliche Straftäter laufen lassen zu müssen?

MfG,

AXK

Männer, Frauen, Gesetz, Gewalt, Kriminalität, Rechtslage

Schluss mit Fluchtnostalgie. Braucht Deutschland eine neue Einwanderungskultur?

Vor kurzem bin ich über einen taz-Artikel gestolpert, der sich kritisch, aber differenziert über Einwanderung und Migration auseinandersetzt:

Etwa für ein schwules Paar, das in Dresden von einem als Straftäter bekannten muslimischen Geflüchteten angegriffen wurde; für einen der beiden Männer endete der Angriff tödlich. Ein Anlass, über Homophobie nachzudenken, nicht aber über Islamismus und die aggressive Unbegabtheit junger Männer, mit den Umständen der Freiheit in liberalen Gesellschaften umzugehen? Oder eine Messerattacke auf einen Polizisten in Mannheim. Oder eine auf Passagiere eines Regionalzugs bei Hamburg.
Ja, schlimm, heißt es in der linken Szene nach solchen Ereignissen, aber Einzelfälle. Man dürfe weder über Geflüchtete und schon gar nicht über den Islam und den Islamismus reden, das wäre dämonisierend, menschenverachtend und nütze – das ist die argumentative Hauptwaffe in diesem Diskurs – nur den Rechten. Und soll man sie abschieben? Aber nein, wie menschenverachtend ist das denn! Und außerdem: Was droht ihnen nicht alles in den Herkunftsländern! Auch Islamisten, notorisch bei ihren Propagandaaktionen erwischt, sollen bleiben dürfen. Wer kriminell geworden ist, hat hier nichts zu suchen, auch nicht in einem Gefängnis.
Warum hat die Linke solche Furcht, sich auch nur in Krümeln auf real existierende Ängste in der Gesellschaft einzulassen? Warum steht der Islam nie in der Debatte? Er gehört selbstverständlich zu Deutschland und seinen Kulturen – aber unter allen Bedingungen? Warum sagen Linke nicht: Einwanderung, und sei es per Flucht, ist die Chance auf Teilhabe an einer reichen, europäischen Gesellschaft, aber nicht die Garantie. Wer die Regeln missachtet, kann keinen Platz hierzulande haben.
[.....]

https://taz.de/Einwanderung-und-Migration/!6020574/

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Warum wird ignoriert oder bagatellisiert, dass Zuwanderer für überproportional viele Gewaltdelikte verantwortlich sind?

Klarstellung des Begriffes "Zuwanderer".

Als "Zuwanderer" bezeichnet das BKA Asylbewerber*innen, Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Geduldete, Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie Menschen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten.

Laut den Berichten des Bundeskriminalamts (BKA) zeigen die offiziellen Zahlen klar, dass Zuwanderer, bei diversen Deliktsfeldern überproportional vertreten sind.

Beispielsweise gab es 2018 insgesamt 3.007 Straftaten gegen das Leben, von denen 430 (also 14,3 %) von Zuwanderern begangen wurden. In den Jahren davor zeigen sich ähnliche Werte: 2016 waren es 13 % und 2017 15 %. Für die Jahre bis 2022 sieht es mehr oder weniger auch gleich aus. Im Vergleich dazu machen Zuwanderer, gemäß der BKA-Definition, weniger als 2.5 % der Gesamtbevölkerung aus.

BKA - Kriminalität im Kontext von Zuwanderung (2016, 2017,2018, 2019...)

Diese Diskrepanz zwischen dem geringen Anteil der Zuwanderer an der Gesamtbevölkerung und ihrem deutlich höheren Anteil an schweren Straftaten ist nicht nur statistisch auffällig, sondern laut BKA-Berichten auch eine klare Tatsache. Trotz dieser Faktenlage gibt es weiterhin Versuche, diesen Zusammenhang zu leugnen oder herunterzuspielen. Und wenn man es doch erwähnt, gilt man gleich als Rassist oder AfD-Wähler. Wieso?

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