Sollte man in Polizeiberichten das Herkunftsland des Täters mit veröffentlichen?

Ja 60%
Nein 40%

20 Stimmen

3 Antworten

Zwischenzeitlich hat es wohl eine entsprechende Schwelle erreicht, die öffentliche Aufmerksamkeit richtet sich seit den üblen Anschlägen mit ihrem Fokus eben auch auf diese Details. Das mit Moral wegzubegründen funktioniert nicht.

Zwei Dinge dazu, das erste ist Transparenz. Wenn die Angaben dazu nicht veröffentlicht werden ist das Wasser auf die Mühlen jeglicher Form von Verschwörungstheorie (grün-vogue Presse usw.). Zweitens soll, wenn der Migrationshintergrund oder die Staatsangehörigkeit nicht genannt werden, das für alle gleichermaßen gelten. In den -ich gebe zu gefühlt- Berichten wird nicht nur sehr oft von deutschen Tätern gleich zu Beginn gesprochen, es wird auch beispielhaft von einem 21jährigen Täter und einem 30jährigen deutschen Opfer gesprochen.

Und genau das wird wahr genommen, der Fokus der Zuhörer hat sich eben dahingehend verändert, nicht jetzt wegen den Anschlägen selbst, sondern wegen der sich ständig wiederholenden Forderungen dazu. Nicht umsonst führt diese Form der Verunsicherung zu Wahlerfolgen der extremen Rechten, die offenbar dieses Wochenende sogar zur stärksten Partei mutierte (was wäre wenn am Sonntag Wahlen wären)

Mir persönlich ist es nicht so wichtig. Meine Meinung dazu ist: wenn keine Veröffentlichung der Nationalität und Herkunft stattfindet, dann für alle gleichermaßen. Und das ist eben nicht der Fall.

Nein

Nein, da es die Tat weder besser, noch schlechter macht und die Herkunft somit irrelevant ist.

Das einzige was dadurch befeuert und gepusht wird, ist Hetze und Framing gegen Menschen einer bestimmten Herkunft, bzw. Marginalisierten.

Nein, denn das ist völlig irrelevant, weder für die Ermittlungsergebnisse, noch für die Strafzumessung.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3

(1) Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich.

Mehr braucht man dazu nicht zu sagen und zu wissen.


Still  27.08.2025, 07:15
noch für die Strafzumessung.

Das ist so nicht richtig. Ausländischen Tätern wird häufig eine verminderte Schuldfähigkeit zugeschrieben, da sie kulturell anderer Herkunft sind und hier keine Schulbildung bekommen haben.