Bin ich zu Recht verurteilter Straftäter, weil ich mich in Notwehr mit Pfefferspray wehrte als ich Überfallen wurde?
Als ich vor ca. 12 Jahren überfallen wurde und mir rund 40.000 € geraubt wurden (ich war allein, die Täter in Mehrzahl) habe ich es gewagt, mich in Notwehr mit Pfefferspray zu wehren. Die Räuber haben in weiser Voraussicht zuerst die Polizei angerufen, bevor ich es konnte und sich als Opfer dargestellt. Die Polizei biss an und die Gerichte später glaubte auch die Lüge der Täter (5 Aussagen der Räuber gegen eine Aussage von mir) und wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und damit vorbestraft. Das von den Tätern geraubte Eigentum habe ich natürlich auch nie wieder gesehen. Findet ihr das in Ordnung oder bin ich in Wahrheit im Recht?