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Arbeitgeber behauptet arbeitszeitbetrug bei vertretungsstunden?

Hallo

folgendes:

Ich soll diese Woche Vertretung machen obwohl ich keine vertretungskraft bin.
letzte Woche wäre ich ebenfalls Vertretung gewesen aber war krank aufgrund von einer Magenschleimheit Entzündung (die ich immernoch habe)

Ich bin Reinigungskraft und putze Büros und eben auch die Toiletten davon.

Insgesamt soll ich zusätzlich zu meinen 2 Bürofluren und Toiletten noch 2 Büroflure plus deren zugehörigen Toiletten putzen.

Jeder Flur hat um die 16 Büros + Frauen WC, Männer WC und Behinderten Toilette.
Pro flurtoilette brauche ich ca. 20 Minuten.
Normalerweise bin ich 4 Stunden angestellt.
Man hat mir ungefragt diese 2 extra Stunden für insgesamt 2 Wochen gegeben.

Mein folgendes Problem:

Mich hat keiner vertreten die letzte Woche, musste Müll wegwerfen von 1 1/2 Wochen weil normalerweise Dienstag und Freitag Müll geleert wird.
Dann kam dazu das am Montag direkt eine Beschwerde kam weil mein büroflur nicht geputzt wurde weil keine Vertretung.

Nun Ist es so das meine Chefin sagte ich dürfte mir die Flure aufteilen wie ich möchte (also wann ich sie mache).
Aufgrund der Beschwerde habe ich zwar die Toiletten der Vertretung mitgemacht aber mir für Montag und Dienstag meine eigenen beiden Flure für 6 Stunden aufgeteilt, da normalerweise alle 2 Wochen geputzt wird und ich durch die 1 Woche krank ohne Vertretung in „Verzug“ geraten bin darum habe ich die 6 Stunden dennoch als Vertretung eingetragen, da ich am Mittwoch bis Freitag meine Flure dann nicht mehr machen würde.

Heute wollte ich anfangen die Flure meiner Kollegin zu machen, da kam aber eine andere Putzfrau und hat die Flure selbst gemacht einfach und behauptet jetzt ich hätte gar keine Vertretung gemacht….
Was mach ich da am besten? Ich kann nachweisen das ich die Toiletten der Frau die ich vertreten sollte mit Unterschriften gereinigt hatte, aber wie soll ich nachweisen das ich die Vertreter Flure heute bis Freitag machen wollte???

Habe nur Angst das meine Chefin mir Arbeitszeitbetrug vorwirft obwohl ich nur vorgearbeitet hatte bei mir selbst um die Vertretung in Ruhe zu machen?

Krankheit, Arbeitszeit

Was gilt als "überhöhte Selbstwehr"?

Wenn jemand Gewalt gegen einen ausübt, hat man laut Gesetz das Recht, sich mithilfe von Gewalt zu verteidigen.

Wobei viele über Deutschland sagen, dass man sich hier erstmal mehrmals schlagen lassen muss, bevor man antwortet, damit dein eigenes Straftat nicht zu groß wird, falls du eins bekommst.

Also kann man keine Gewalt anwenden, um sich schon vorher schon zu schützen.

Jetzt kommen Beispiele, für die genaue Fragestellung muss man bis ans Ende scrollen.

Das heißt, wenn jemand unter Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen kommt, was jegliche Verhandlungen unmöglich macht, und das Verlangen hat, mich zu verprügeln, habe ich nicht das Recht, ihn als Erstes zu schlagen, falls ich nicht fliehen kann.

Es gibt ja die typische Situation, wenn jemand in der Bar oder im Club Stress draußen klären will. Wenn man ihn nicht überreden kann, dann wäre das logischste, einfach als erstes zuzuschlagen, am Besten ohne rauszugehen, Zeugen werden vorhanden sein, die auch eure Konversation gehört haben.
Aber ich bin mir sicher, für sowas könnte es auch ein Strafmaß geben können, auch wenn ich unschuldig bin und meine eigene Hat gerettet habe.

Wie misst man eigentlich überhöhte Selbstwehr?
Es gibt Schaden, den ich von einer Person abgekriegt habe und Schaden, den ich Potentiell kriegen könnte.

Wenn jemand mit einem Messer ankommt und ich ihm mit einem jeglichen Gegenstand den Schädel eingeschlagen habe (wir gehen vom Fall aus, dass es keine Langzeitfolgen gab), dann habe ich bloß mich selbst von durchlöcherten Eingeweiden und Lungen gerettet, aber bin trotzdem der Schuldige.

Aber wenn er mich jetzt schon mit dem Messer verletzt hat, darf ich ihm immer noch nicht den Schädel einschlagen.

Vor allem schwierig ist es, wenn man Kampfsport kann, denn wenn man jemandem Schaden zugefügt hat, dann ist man immer schuldig, denn man ist der stärkere, zumindest in Deutschland.

Aber ein anderer Fall:
Der Angreifer wiegt mindestens 20 Kilogramm mehr als ich, ist größer und stärker und schlägt mich. Außerdem nehmen wir an, ich bin zwischen 14 und 17 Jahren alt, also strafbar und nicht volljährig.
In diesem Fall kann ich mich mit eigenen Kräften kaum wehren, aber wenn ich zufällig einen Hammer oder einen anderen schweren, harten Gegenstand parat habe, wird es vor Gericht auch gegen mich bewertet (wieder ohne Langzeitschäden für den Angreifer).

Und der letzte Fall:
Ich werde von mehreren Menschen eingeengt, wir nehmen an 3 (alles drüber ist sonst sinnlos), einem habe ich ein Auge ausgedrückt, einem anderem mit einem Backstein die Kiefer gebrochen (heilbar) und der Dritte ist mit Hämatomen davongekommen, da ich geflohen bin, mit zahlreichen Hematomen und ein paar gebrochenen Rippen...
Wegen Angst und Schock habe ich unter Affekt gehandelt, aber ich werde garantiert nicht straflos davonkommen.

Also kann mir jemand erklären, wie überhöhte Selbstwehr berechnet wird?
Wird da potentieller sowie faktischer sowie eigene Kampffähigkeit berechnet oder wie läuft das?

Vielen Dank.

Tod, Krankheit, Gesetz, Mord, Schmerzensgeld, Strafgesetzbuch, strassenkampf, innere-blutungen

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