Hallo,
zu meiner bereits gestellten Frage (siehe unten) möchte ich ergänzen:
Ich habe einen neuen Interessenten, der mir aber nur einen Teil der Summe bezahlen würde. Wenn ich vom ersten Vertrag ordnungsgemäß zurücktrete, kann ich dann vom ersten Käufer (der die Ware nie abgeholt hat) die Differenz einbehalten?
Danke für euer Schwarmwissen!
Vorgeschichte:
Ich habe ein Möbelstück über Kleinanzeigen verkauft. Per Nachricht wurden wir uns schnell einig, der Käufer hat mich gebeten, die Ware zu reservieren und die Zahlung zügig veranlasst. Anderen Interessenten habe ich natürlich abgesagt.
Nachdem das Geld eingegangen ist, habe ich auf einen Terminvorschlag zur Abholung gedrängt. Mindestens 10 mal schon.
Eine Antwort kam zurück (der Käufer hätte momentan Probleme, eine Spedition zu finden). Ich habe ihn beruhigt und angeboten, das Möbelstück erst einmal sicher für ihn zu verwahren.
Seither schreibe ich ihn wöchentlich an und seit drei Wochen ist nun totale Funkstille.
Was nun? Wir haben einen Vertrag. Momentan gibt es keinen anderen Interessenten. 🫤 Und sollte ich einen finden, darf ich dann den Vertag kündigen und das Geld zur Not ohne seine Zustimmung zurückgeben? Danke 🙏🏻