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Mietbeginn - Vermieter meldet sich plötzlich nicht mehr?

Hallo, eigentlich sollte mein Mietverhältnis morgen beginnen. Leider habe ich jedoch seit etwas über einer Woche keine Rückmeldung mehr vom Vermieter erhalten.

Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben und sowohl digital als auch im Original per Post an den Vermieter gesendet. Den digitalen Erhalt hat er noch bestätigt und angekündigt, mir ein von ihm unterschriebenes Originalexemplar zurückzusenden. Das war mein letzter Kontakt mit ihm vor gut einer Woche.

Seitdem habe ich mehrere E-Mails geschickt (u. a. mit dem Nachweis meiner Haftpflichtversicherung, einer Frage zum Stromzähler sowie einer Nachfrage, ob der Mietvertrag denn überhaupt angekommen oder eventuell per Post verloren gegangen ist), aber keine Antwort erhalten.

Ich habe nun folgende Fragen:

  1. Ohne Bestätigung, dass der Vermieter den Vertrag ebenfalls unterschrieben hat, ist der Mietvertrag doch noch nicht gültig - korrekt?
  2. Falls ich das unterschriebene Exemplar erst nach offiziellem Mietbeginn erhalte, wäre der Vertrag dann überhaupt noch wirksam?
  3. Reicht in diesem Fall ein digital unterschriebener Mietvertrag oder ist zwingend das Original in Papierform erforderlich?

Die erste Mietzahlung sowie die Kaution werde ich vorerst nicht überweisen (eigentlich bis morgen fällig), solange die Vertragslage unklar ist.

P.S.: Der Vermieter ist übrigens eine überregionale Hausverwaltung, also keine Privatperson.

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Probleme mit vermieter dusche?

Die Duschekabine (kunststoff) hat ein grosses loch auf einer seite und der Vermieter verlangt das wir es komplett reparieren. Er besteht auf eine Firma. Ich kann ja Leute holen von der Familie die beim sanitär arbeiten und es fachgerecht machen. Die machen es mir ohne Kosten also privat. Wenn die duschkabine ordentlich da steht und ersetzt wurde, kann der vermieter doch nichts machen? Was ist wenn er weiterhin Probleme macht mit der duschkabine ? Und er meine Kaution nicht wieder gibt? Was sind meine Rechte. Er besteht auf firma. In meinem Mietvertrag steht das. Kennt sich jemand aus?

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

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Der Mieter trägt die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) an denjenigen Gegenständen, die dem

direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den

Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen soWie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden;

ferner - außer bei preisgebundenen Wohnungen - auch von Rollläden. Je Einzelfall darf der Betrag von 120,- EURO nicht

überschritten werden; pro Jahr sind die gesamten Kosten auf 6 % der Jahresmiete (Grundmiete/Nettomiete ohne

Nebenkosten) beschränkt.

Ziffer 1 gilt bel preisgebundenem Wohnraum nur, soweit die Kosten für Kleinreparaturen i in- der Kostenmiete als Instand-

haltungskosten nicht enthalten sind.

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Schonheitsreparaturen durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durch-

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führen zu assen, soweit und sobald sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind.

2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken, Streichen der Fußböden,

der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen.

Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind

die alten Tapeten zu entfernen.

Naturiasiertes Holzwerk darf nicht mit deckenden Farben überstrichen werden. Das Streichen von Kunststoffrahmen ist

nicht erlaubt.

Die Farbgebung muss zum Ende des Mietverhältnisses SO sein, dass sie üblichem Geschmacksempfinden entsprcht

also in neutralen, hellen, deckenden Farben oder Tapeten ausgeführt sein), sofern der Mieter die Farbgebung gegen-

uber dem Zustand bei Übergabe der Mietsache verändert hat.

Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurück zu geben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene

Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

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