Nebenkostenabrechnung 2023 nicht erhalten - selber anfragen ---> Folgen?
Hallo,
ich habe meine Nebenkostenabrechnung 2023 für die bereits aufgegebene Wohnung nicht erhalten.
Laut Gesetz ist es ja so, dass man zum Ende des darauffolgenden Jahres (in meinem Fall: bis Ende 2024) die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr erhalten muss, damit der Vermieter Nachzahlungen einfordern kann.
Da ich meine Nebenkostenabrechnung nicht erhalten habe und ich fest davon ausgehe, dass ich keine Nachzahlung, sondern eine Gutschrift habe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um meinen ehemaligen Vermieter auf diese anzusprechen.
Nun lautet meine Frage: Dürfte ich das denn? Oder gilt die Frist nur für den Vermieter?
Und was ist im Falle einer Nachzahlung? Kann ich diese verweigern, da ich die Abrechnung nicht innerhalb der Frist erhalten habe?