Probleme mit vermieter dusche?

3 Antworten

Hui, das ist glaube der längste Frageninput, den ich in meiner noch kurzen gutefrage.de-Historie gelesen habe.

Lass mich zusammenfassen:

Der Kern der Situation

  • Die Duschkabine hat ein großes Loch, der Vermieter verlangt eine Reparatur durch eine Fachfirma.
  • Du würdest lieber Bekannte aus dem Sanitärbereich beauftragen, die es kostenlos und fachgerecht machen.
  • Der Mietvertrag schreibt vor, dass Reparaturen fachgerecht durchzuführen sind und verweist auf eine Firma.

Rechtliche Einschätzung

  • Laut §535 BGB ist der Vermieter grundsätzlich für die Instandhaltung zuständig – das heißt, er muss reparieren und auch bezahlen.
  • Hat der Mieter den Schaden verursacht, kann der Vermieter Ersatz verlangen – durch dich oder deine Haftpflichtversicherung.
  • Ein Loch in der Duschkabine fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel (die nur bis ca. 120 € gilt).

Wichtige Punkte zur Umsetzung

  • Der Wunsch des Vermieters nach einer Rechnung und Firma ist verständlich: Nur so kann er im Problemfall z. B. Folgeschäden absichern oder Ansprüche geltend machen.
  • Wenn du eine Reparatur ohne Rechnung durch Bekannte machen lässt, kann er sie ablehnen, selbst wenn sie fachgerecht ausgeführt wurde – du bist in dem Fall beweispflichtig.

Was tun?

  • Du kannst mit dem Vermieter sprechen und evtl. einen Kostenvoranschlag einer Firma vorlegen. Vielleicht lässt er mit sich reden.
  • Alternativ: Lass deine Bekannten das Angebot als Firma abgeben – mit Haftung und Rechnung. Geht das?

In Summe muss ich sagen, ich kann sowohl Dein Anliegen verstehen. Unnötige Kosten würden mich auch nerven. Ebenso kann ich Deinen Vermieter verstehen. Duschkabinen werden gerne mal falsch eingebaut. Entsteht irgendwie (unbemerkt) Undichtigkeit, können sehr teure Folgeschäden entstehen. In Summe ist das in dem Fall (das Bild zeigt jedoch sehr wenig) unwahrscheinlich. Aber bzgl. Wasserschäden habe ich bereits die verstecktesten Sachen gesehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Selbständig mit eigener Firma in dem Bereich.

Grundsätzlich beauftragt der Vermieter einen Instandsetzer und bezahlt ihn auch, siehe §535 BGB. Hast du den Schaden verursacht, kann der Vermieter von dir Schadensersatz in Geld verlangen oder deine Haftpflichtversicheung reguliert den Schaden.

Ein Loch in der Duschkabine fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel.

Ich kann den Vermieter schon verstehen, dass er auf eine Fachfirma und Rechnumg besteht.

Machen deine Bekannten Murks bleibt er auf Folgekosten sitzen und hat keine Haftungsansprüche.

Ihr habt das nicht schlau angefangen. Wäre der Schaden vor der Wohnungsabnahme behoben worden, gäbs auch den Stress nicht.


Inkognito-Nutzer   24.07.2025, 21:33

Wenn es ordentlicht gemacht wird, was dann ?