Probleme mit vermieter dusche?
Die Duschekabine (kunststoff) hat ein grosses loch auf einer seite und der Vermieter verlangt das wir es komplett reparieren. Er besteht auf eine Firma. Ich kann ja Leute holen von der Familie die beim sanitär arbeiten und es fachgerecht machen. Die machen es mir ohne Kosten also privat. Wenn die duschkabine ordentlich da steht und ersetzt wurde, kann der vermieter doch nichts machen? Was ist wenn er weiterhin Probleme macht mit der duschkabine ? Und er meine Kaution nicht wieder gibt? Was sind meine Rechte. Er besteht auf firma. In meinem Mietvertrag steht das. Kennt sich jemand aus?
Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
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Der Mieter trägt die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) an denjenigen Gegenständen, die dem
direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den
Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen soWie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden;
ferner - außer bei preisgebundenen Wohnungen - auch von Rollläden. Je Einzelfall darf der Betrag von 120,- EURO nicht
überschritten werden; pro Jahr sind die gesamten Kosten auf 6 % der Jahresmiete (Grundmiete/Nettomiete ohne
Nebenkosten) beschränkt.
Ziffer 1 gilt bel preisgebundenem Wohnraum nur, soweit die Kosten für Kleinreparaturen i in- der Kostenmiete als Instand-
haltungskosten nicht enthalten sind.
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Schonheitsreparaturen durch den Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durch-
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führen zu assen, soweit und sobald sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind.
2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken, Streichen der Fußböden,
der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen.
Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind
die alten Tapeten zu entfernen.
Naturiasiertes Holzwerk darf nicht mit deckenden Farben überstrichen werden. Das Streichen von Kunststoffrahmen ist
nicht erlaubt.
Die Farbgebung muss zum Ende des Mietverhältnisses SO sein, dass sie üblichem Geschmacksempfinden entsprcht
also in neutralen, hellen, deckenden Farben oder Tapeten ausgeführt sein), sofern der Mieter die Farbgebung gegen-
uber dem Zustand bei Übergabe der Mietsache verändert hat.
Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurück zu geben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene
Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.
3 Antworten
Hui, das ist glaube der längste Frageninput, den ich in meiner noch kurzen gutefrage.de-Historie gelesen habe.
Lass mich zusammenfassen:
Der Kern der Situation
- Die Duschkabine hat ein großes Loch, der Vermieter verlangt eine Reparatur durch eine Fachfirma.
- Du würdest lieber Bekannte aus dem Sanitärbereich beauftragen, die es kostenlos und fachgerecht machen.
- Der Mietvertrag schreibt vor, dass Reparaturen fachgerecht durchzuführen sind und verweist auf eine Firma.
Rechtliche Einschätzung
- Laut §535 BGB ist der Vermieter grundsätzlich für die Instandhaltung zuständig – das heißt, er muss reparieren und auch bezahlen.
- Hat der Mieter den Schaden verursacht, kann der Vermieter Ersatz verlangen – durch dich oder deine Haftpflichtversicherung.
- Ein Loch in der Duschkabine fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel (die nur bis ca. 120 € gilt).
Wichtige Punkte zur Umsetzung
- Der Wunsch des Vermieters nach einer Rechnung und Firma ist verständlich: Nur so kann er im Problemfall z. B. Folgeschäden absichern oder Ansprüche geltend machen.
- Wenn du eine Reparatur ohne Rechnung durch Bekannte machen lässt, kann er sie ablehnen, selbst wenn sie fachgerecht ausgeführt wurde – du bist in dem Fall beweispflichtig.
Was tun?
- Du kannst mit dem Vermieter sprechen und evtl. einen Kostenvoranschlag einer Firma vorlegen. Vielleicht lässt er mit sich reden.
- Alternativ: Lass deine Bekannten das Angebot als Firma abgeben – mit Haftung und Rechnung. Geht das?
In Summe muss ich sagen, ich kann sowohl Dein Anliegen verstehen. Unnötige Kosten würden mich auch nerven. Ebenso kann ich Deinen Vermieter verstehen. Duschkabinen werden gerne mal falsch eingebaut. Entsteht irgendwie (unbemerkt) Undichtigkeit, können sehr teure Folgeschäden entstehen. In Summe ist das in dem Fall (das Bild zeigt jedoch sehr wenig) unwahrscheinlich. Aber bzgl. Wasserschäden habe ich bereits die verstecktesten Sachen gesehen.
Grundsätzlich beauftragt der Vermieter einen Instandsetzer und bezahlt ihn auch, siehe §535 BGB. Hast du den Schaden verursacht, kann der Vermieter von dir Schadensersatz in Geld verlangen oder deine Haftpflichtversicheung reguliert den Schaden.
Ein Loch in der Duschkabine fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel.
Ich kann den Vermieter schon verstehen, dass er auf eine Fachfirma und Rechnumg besteht.
Machen deine Bekannten Murks bleibt er auf Folgekosten sitzen und hat keine Haftungsansprüche.
Ihr habt das nicht schlau angefangen. Wäre der Schaden vor der Wohnungsabnahme behoben worden, gäbs auch den Stress nicht.
Wenn es ordentlicht gemacht wird, was dann ?