Vermieter verlangt peofessionelle handwerker?

6 Antworten

Ich vermute mal einen Klassiker: Etwas ins Waschbecken gefallen welcher daraufhin einen Riss bekam. Das fällt i.d.R. nicht unter Kleinreparaturen welche der Mieter übernehmen muss.

Dann ist es so, dass der Mieter auf keinen Fall die Reparatur vornehmen sollte. Denn es ist die Aufgabe des Vermieters sich darum zu kümmern, selbst wenn der Mieter schuld am Schaden hat (längst per BGH anlässlich eines vom Mieter verursachten Brandschadens geklärt, bei dem der Vermieter nicht nur versuchte dass der Mieter sich um die Reparatur kümmern sollte, sondern zusätzlich auch noch dessen Gebäudeversicherung herauszuhalten versuchte).

Indem der Vermieter vom Mieter fordert, dass er selbst einen professionellen Handwerker zu beauftragen, versucht der Vermieter noch etwas dem Mieter aufzubürden, was der Vermieter selbst zu tragen hat.

Und zwar den Zeitwertabzug. Man bekommt für z.B. ein beschädigtes Waschbecken, welches bereits 10 Jahre alt ist, nicht die Kosten für eine neues voll erstattet, sonst würde sich der Vermieter daran bereichern indem die später sowieso fällige Sanierung um 10 Jahre nach hinten geschoben wird.

Mach nichts ohne Rücksprache mit der Versicherung. Diese kann den Vermieter entsprechend aufklärend anschreiben. Die Versicherung vertritt einen auch notfalls gerichtlich vor unberechtigen Forderungen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte bwhoch2 bestätigt
Vermieter soll den Auftrag zum Austausch des beschädigten Waschbeckens erteilen

Die Durchführung von Reparaturen oder einen Schaden beseitigen lassen, ist die Pflicht des Vermieters:

Mietwohnung - Reparaturen, Mängel beseitigen, Pflicht des Vermieters 

Von einer eigenen Auftragserteilung an eine Firma bzw. einem selbstständigen Tausch sollten Mieter wegen der dann bei ihnen liegenden Gewährleistungsansprüche absehen, der Vermieter soll den Auftrag erteilen.

Leicht können Folgeschäden entstehen, z.B. wenn sich Armaturen festgesetzt haben, beim Abschrauben besonders sorgfältig vorgegangen werden muss.

Weitere hilfreiche Tipps findest du hier:

https://www.promietrecht.de/Schaden/Schaden-an-der-Mietsache/durch-Mieter-selbst/Schaden-an-Waschbecken-der-Wohnung-Schadenersatz-vom-Mieter-E3219.htm

Du schreibst:

Meine haftpflicht zahlt es

Wenn deine Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert, ist die nächste Aussage widersprüchlich.

Ein Kumpel von mir ist bereits Handwerker er arbeitet zwar in einer sanitärfirma er macht es aber privat und günstiger für uns.

Privat und günstiger = Schwarzarbeit! Das ist also kein gutes Argument.

Kann ich ansonsten einen Anwalt anschalten.

Was soll der Anwalt machen. Und wer zahlt den Anwalt?


bwhoch2  24.07.2025, 11:03

Es zu Deiner guten Antwort noch zu ergänzen, dass man doch die Firma beauftragen kann, in der der Kumpel arbeitet. Dann kann der Kumpel das ganz offiziell machen und Rechnung an die Versicherung kommt von der Firma.

Im Übrigen ist es tatsächlich so, dass der Vermieter bestimmt, wie Schäden beseitigt werden. Da hat der Mieter nichts mitzureden. Da gab es mal ein BGH-Urteil. Ein Anwalt wäre also schon deswegen überflüssig.

Es ist richtig, dass der Vermieter die Pflicht hat, Mängel zu beseitigen. Hier geht es aber um einen Schaden, den der Mieter verursacht hat, was schon deswegen zwei verschiedene Sachen sind.

Als Schadensverursacher kann man anbieten, den Schaden selbst, bzw. in Eigenregie zu beseitigen, aber das muss der Vermieter nicht akzeptieren. Der Auftrag des Vermieters an den Mieter, den Schaden selbst zu beseitigen, aber dabei eine Fachfirma einzuschalten kann natürlich so gegeben werden, aber man kann das als Mieter auch ablehnen. Allerdings macht es tatsächlich Sinn, selbst eine Firma zu beauftragen und mit dieser einen Termin zu vereinbaren, bzw. mit dem Kumpel.

heurekaforyou  24.07.2025, 15:03
@bwhoch2
.....dass man doch die Firma beauftragen kann, in der der Kumpel arbeitet.

Optimale Idee. Daran hatte ich noch gar nicht gedacht.

Im Übrigen ist es tatsächlich so, dass der Vermieter bestimmt, wie Schäden beseitigt werden. Da hat der Mieter nichts mitzureden. Da gab es mal ein BGH-Urteil.

Du hast Recht. Ich habe gedacht, der Vermieter müsste dem Mieter zunächst Gelegenheit geben, den Schaden selber zu beheben.

Möglich, dass du dieses BGH Urteil meinst

BGH, Urteil vom 28. Februar 2018 - VIII ZR 157/17 - LG Schweinfurt

Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Abs. 2 BGB) zu ersetzen. Einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf es dazu nicht. Das gilt unabhängig von der Frage, ob es um einen Schadensausgleich während eines laufenden Mietverhältnisses oder nach dessen Beendigung geht.

https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr157_17.htm

Ist eigentlich sache des Vermieters. Oder nimmst du das waschbecken wenn du irgendwann ausziehen willst mit?? Wenn deine Versicherung zahlt, dann brauchst du deinen Kumpel der es billiger macht nicht, da es eh nicht von dir gezahlt wird. Die Versicherung braucht auch eine Rechnung normalerweise von einer fachfirma mit Material und lohnkosten.

Ich kann mich angesichts meiner Arthrosen und Neuropathie zwar nicht mehr bücken, und kann mich nur noch schwer drehen. Aber das Waschbecken würde ich noch ganz locker anschrauben. Da braucht man doch keinen Spezialisten!

Ich bin schon Leuten begegnet, die den Raumausstattermeister zum Aufhängen des Vorhanges rufen, den Malermeister zum Anpinseln der Blumenvase und den Gebäuderreinigermeister zum Fensterputzen, zum Geschirrspülen womöglich noch einen promovierten Ökotrophologen.


heurekaforyou  24.07.2025, 04:03

Das ist die falsche Sichtweise.

Es geht weniger darum, das Heimwerker nicht in der Lage sind, ein Waschbecken zu montieren, sondern um die Gewährleistung im Schadensfall.

Angenommen du hast einen Verkehrsunfall mit Blechschaden. Dann möchtest du den Schaden sicher auch lieber durch eine Fachwerkstatt und nicht durch verwandte Hobby-Schraube des Unfallverursachers behoben haben - oder nicht?

dompfeifer  24.07.2025, 10:43
@heurekaforyou

Wer schert sich im Schadensfall um die Gewährleistung beim Fenster Putzen, beim Aufhängen von Vorhang, Wanduhr oder Wandschrank?

heurekaforyou  24.07.2025, 12:47
@dompfeifer

Genau das ist die Frage!

Auch Profis bohren Elektro- oder Wasserleitungen an. Im Schadensfall kümmert sich die Betriebshaftpflicht.

Ich gebe dir grundsätzlich Recht. Ein Waschbecken montieren ist wirklich denkbar einfach. Und wer sich die Montage nicht selbst zutraut kennt aber in der Regel jemanden, der es macht.

Allerdings hätte ich das Teil einfach ersetzt und fertig. Warum der Vermieter informiert und die Versicherung in Anspruch genommen wurden erklärt sich mir nicht.

Das der Vermieter auf eine sach- und fachgerecht Reparatur besteht kann ich durch nachvollziehen. Etwa wenn der das Bad erst für viel Geld renoviert hat. Aber auch das ist Spekulation.

Ja, das kann er. Wenn dein Kumpel das privat macht, gibt es keine Gewährleistung etc.


Fredschischi 
Beitragsersteller
 24.07.2025, 21:21

Kann der vermieter auf Gewährleistung bestehen .