Guten Tag zusammen!
Die Zeit ist sehr knapp bis zur Verhandlung und ich habe noch nichts getan.
Bei mir wurden knapp 15 g selbst hergestellter Sprengstoff gefunden.
Verstoß geg. § 22 Abs. 1 S. 2 und 3, Abs. 2 bis 4 SprengG
Habe keinen Anwalt bisher. Kann ich einen Pflichtverteidiger beantragen?
Meine finanz. Möglichkeiten sind begrenzt. Welche Kosten erwarten mich?
Welche Strafe erwartet mich?
Was kann ich jetzt noch tun, um den Schaden zu begrenzen?
Danke