Sollte ich gegenüber Polizei schweigen (Strafrecht)?

Hallo, es geht um den Fall, zu dem ich hier bereits eine Frage gestellt habe: https://www.gutefrage.net/frage/ich-wurde-geschlagen-6

Ich bin stark davon überzeugt, dass ich aus Notwehr gehandelt habe. Ich habe als Zeugen den Fahrer des Wagens (Familienmitglied und gleichzeitig Beschuldigter) sowie meine Tante und meine Großeltern, die meine Hilfeschreie hörten jedoch nicht rechtzeitig runterkommen können, da sie beide beim Gehen auf Hilfe angewiesen sind. Zudem habe ich Atteste, die meinen Verletzungen am Hinterkopf und Rücken beweisen (sollte meiner Ansicht nach beweisen, dass ich geschlagen wurde, ohne mich wehren zu können. Schließt bei dem Schläger also Notwehr aus).

Falls ich eine Vorladung zur Anhörung von der Polizei bekomme, habe ich 2 Wahlen

  1. Ich beauftrage einen Strafrechtsanwalt, der das Ganze klärt und es kommt vermutlich zur Einstellung. Problem: Kostet mich 1500€
  2. Ich warte auf eine Anklage, beauftrage dann einen Anwalt, dem ich in dem Fall etwa 2400€ zahle. Bekomme das Geld jedoch bei einem Freispruch zurück.Problem: Bei Niederlage muss ich Anwalt und Gericht zahlen (um die 4000€). Jedoch, gehe ich aufgrund der Fakten aus, dass ein Freispruch sehr wahrscheinlich ist. Das größte Problem bei dieser Variante ist, dass der Schläger seine Frau bei sich hatte. Ich befürchte, dass falls es vor Ort keime Kameras gab, das Paar lügt und die Lügen der Frau als Zeuge trotzdem als Wahrheit angenommen werden.

Deshalb meine Frage: Sollte ich bei der Vorladung der Polizei schweigen, kommt dann anhand vorhandener Fakten direkt ein Strafbefehl oder wird eine Anklage erhoben und ich werde erneut nach Erhebung der Anklage gefordert, auszusagen. Im Falle von letzterem könnte ich wie bereits gesagt alles über einen Anwalt klären und später mein Geld (oder zumindest den Großteil) zurückbekommen

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