Tötung aus sexuellem Motiv?
Hallo,
es gibt ja das Mordmerkmal "Befriedigung des Geschlechtstriebs" in § 211 StGB. Dieses wird angewendet, wenn "die Tat als Mittel zur geschlechtlichen Befriedigung dient" (siehe hier).
Dazu gehören Fälle, in denen der Täter durch das Töten selbst Befriedigung erfährt, sich an der Leiche vergeht oder beim Geschlechtsverkehr mit Gewaltanwendung den Tod des Opfers in Kauf nimmt.
Das Töten eines Dritten, um dadurch den Sex mit einer anderen Person zu ermöglichen, fällt jedoch nicht unter dieses Mordmerkmal. Es wird stattdessen als Ermöglichung einer anderen Straftat oder aus niedrigen Beweggründen betrachtet.
Warum ist das so? Die Tötung des Dritten ist für den Täter ja eigentlich auch ein Mittel, dass kausal zu seiner sexuellen Befriedigung führt.