Umfrage : sollte das Strafmaß für Mord erhöht werden?
In Deutschland wird Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet. dies ist die höchste im deutschen Strafrecht vorgesehene Strafe und kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, es sei denn, das Gericht stellt eine " besondere Schwere der Schuld " fest. häufig werden Mörder aber - nach " guter Führung " bereits einige Jahre früher entlassen werden. sollte man das Strafmaß für Mörder erhöhen ?
22 Stimmen
5 Antworten
die Gesetzeslage in Deutschland ist wie folgt:
Nach einer lebenslangen Haftstrafe (mindestens 15 Jahre) wird geprüft, ob eine Entlassung möglich ist.
Ist Sicherungsverwahrung angeordnet, verbleibt die Person auch nach Ende der eigentlichen Haft in einer geschlossenen Einrichtung – solange, wie weiterhin Gefährlichkeit besteht.
Die Dauer der Sicherungsverwahrung ist gesetzlich nicht festgelegt; alle zwei Jahre wird die Fortdauer gerichtlich überprüft. In der Praxis kann sie auch lebenslang andauern.
Es kann also keine Rede davon sein, dass ein verurteilter Mörder in jedem Fall nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen wird. Tatsächlich sind es rund 50% der wegen Mordes Verurteilten. Ausserdem kommt eine Entlassung nur dann in Frage, wenn keine besondere Schwere der Schuld vorliegt. Es gibt auch heute verurteilte Mörder, die 50 und mehr Jahre hinter Gitter bleiben.
Ja, das ist richtig. Die Überlegung ist relativ simpel: die Mehrzahl der Mörder ist zur Tatzeit wohl älter als 20 Jahre alt. Wie gross ist wohl die Gefahr, die von einem 70 jährigen ausgeht.
Das Strafmaß steht bereits auf Lebenslänglich.
nein, ich halte das Strafmaß ( 15 Jahre ) für angemessen
Diese Antwort ergibt also keinen Sinn.
häufig werden Mörder aber - nach " guter Führung " bereits einige Jahre früher entlassen werden. sollte man das Strafmaß für Mörder erhöhen ?
Wie häufig? Also ich kenne dazu keine Statistiken.
Ich bin überzeugt davon, dass sich Menschen ändern können. Bzw. bin ich überzeugt, dass wenn jemand zum Schutz seiner Liebsten einen Vergewaltiger ermordet hat, dass derjenige eine Chance auf vorzeitige Entlassung bei guter Führung bekommen sollte.
Ich will aber nicht Leugnen, dass es schon psychiatrische Gutachten gab, in denen von sehr geringer Rückfallgefahr gesprochen wird, der Freigelassene aber kurz darauf den nächsten Mord begangen hat. Das ist sicherlich ein Problem. Aber deswegen bin ich nicht dafür, eine vorzeitige Entlassung grundsätzlich zu verwehren.
Das Problem liegt meines Erachtens in der Formulierung des Mordparagrafen. Er erlaubt keine mildernden Umständen. Ein Beispiel war der Fall Bachmeier, die Frau hat den Mörder ihres Kindes ermordet. Das Gericht hat die Tat als Totschlag deklariert um nicht zu hart zu urteilen. Juristisch ist es aber fraglich. Während juristische Laien einen Freispruch forderten, hätte sie das Gericht eigentlich Lebenslänglich verhängen müssen.
Ich finde, dass sollte individueller betrachtet werden und eine mögliche Strafminderung wie eine Bewährung erst nach einem psychologischen Gutachten, das sich aus einer längeren psychologischen Betreuung zusammensetzt, gestattet werden. Einen Täter, der keine Einsicht zeigt und bereit ist erneut leid zu verursachen sollte grundsätzlich nicht auf freien Fuß kommen. Aber wieso sollte man jemanden, der wirklich Reue empfindet, länger festhalten als zur Reflexion nötig?
Vermutlich ist das nur ein Wunschdenken. Wer kann schon solche Ressourcen zur Verfügung stellen um das zu gewährleisten? Haha.
X Addition. Also, wenn man zwei andere Menschen tötet, sollte erst nach 30 Jahre eine Haftentlassung möglich sein.
Die sonstige Gesetzeslage für einen Mord ist ausreichend.
das aber sind nur wenige......