Weshalb kommt ein verurteilter Mörder zweimal auf freien Fuß?

4 Antworten

Bei uns ist es nun mal so daß jeder theoretisch die Chance haben muss wieder raus zu kommen und resozialiert werden zu können! Ich vermute das ist der Grund - ich bewerte es nicht!

So etwas wie etwa in den USA daß du zu 399 Jahren verurteilt wirst wird es somit bei uns nicht geben!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lebe u. erlebe; beobachte, rede mit Menschen und höre zu
opadopad 
Fragesteller
 20.06.2021, 13:39

Nein , nachdem jemand sogar selbst die zweite Chance vergeigt. Wird er nochmal rausgelassen das war so offensichtlich.

Nie im Leben. Wir reden von Kindern die er umgebracht hat.

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opadopad 
Fragesteller
 20.06.2021, 13:45

Stell die vor deine beiden Töchter werden umgebracht von jemanden der zweimal wegen Mordes im Gefängnis war und nochmals entlassen wurde.

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WwernerR  20.06.2021, 14:10
@opadopad

Dazu muss ich mir nicht den Mord an meinen Töchtern vorstellen!! Ich sagte ich bewerte es nicht; Ich habe nur versucht die Rechtsprechung zu interpretieren!

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Das liegt daran, das unser Rechtssystem darauf abzielt straffällig gewordene Menschen in die Gesellschaft zurückzuführen anstatt Rache an ihnen zu üben. Daher sieht es bei diesem Täter auch wie folgt aus. Die erste Tat hat er begangen als er noch minderjährig war. Was sowieso schon eine Freiheitsstrafe auf maximal 10 Jahre begrenzt. Somit lagen die 8 Jahre schon weit oben. Die Tat danach wird wohl mit einer „lebenslänglichen“ Gefängnisstrafe geahndet worden sein. Da aber laut unseren Gesetzen durch eine Inhaftierung niemand die Hoffnung genommen werden darf ( und soll) jemals wieder in Freiheit zu leben, beinhaltet dies eine maximale Unterbringung in einer JVA von 25 Jahren. Wovon in diesem Fall aufgrund seines Verhaltens und der Prognose von Psychiatern und Gerichten wohl offensichtlich noch 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Und genau dort kommen wir zu der eigentlichen Krux der Angelegenheit. Ein Straftäter muß freigelassen werden, wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, das eine massive, weitere Gefährdung von ihm ausgeht. Und innerhalb dieser Bewertung unterlaufen naturgemäß die meisten Fehler. Denn selbst der beste Psychologe oder Psychiater kann den Menschen nur vor den Kopf schauen, wie man so schön sagt. Und ein Täter der über hohe Intelligenz und gewisse emphatische und auch schauspielerische Fähigkeiten verfügt, ist durchaus in der Lage über seinen wahren Geisteszustand und sein Triebpotential hinwegzutäuschen und alle zuständigen Behörden und Ärzte bewusst und erfolgreich in die Irre zu führen. Daher bedarf es bedauerlicherweise manchmal zwei oder sogar mehr „Anläufe“ um das Gefährdungspotential eines Täters vollständig zu durchschauen. Dahingehend kommt es natürlich in der Rechtsabwägung durchaus zu einem gewissen moralischen und ethischen „Dilemma“. Was zählt mehr? Das Leben von Opfern, die getötet wurden, oder denen andere Straftaten zugefügt wurden, weil eine Fehlprognose die weiter Gefährdung durch den Täter falsch eingeschätzt hat? Was jedoch, auch wenn es für die einzelnen Opfer makaber klingen mag, einen verschwindend geringen Anteil am gesamten Strafvollzug ausmacht. Oder zählt das Recht auf „Hoffnung“ der exorbitanten Überzahl von Gefangenen die nach Verbüßung ihrer Haft ein unbescholtenes Leben führen? Und ein anderes, gesellschaftlich gelagertes Problem ist natürlich auch noch die Meinungsbildung über Medienberichte. Wenn von 1000 Mördern 999 entlassen werden und nie wieder auffallen ist das ein Fakt den keine Sau interessiert und der deshalb auch in keiner Zeitung steht. Der eine der direkt wieder losgeht und mordet, ist selbstverständlich ein perfekter, reißerischer Aufreger der in allen Medien genüsslichst breitgetreten wird da er hervorragend „Quote macht“. Du siehst also, das diese Sache nicht so ganz einfach nur in schwarz oder weiß betrachtet werden kann. Es sind die unendlich vielen „Graustufen“ die das Ganze so kompliziert machen.

opadopad 
Fragesteller
 20.06.2021, 14:15

Jedoch bereute er seine Taten nie.

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Artus01  20.06.2021, 14:20
Da aber laut unseren Gesetzen durch eine Inhaftierung niemand die Hoffnung genommen werden darf ( und soll) jemals wieder in Freiheit zu leben, beinhaltet dies eine maximale Unterbringung in einer JVA von 25 Jahren.

Das ist kompletter Unsinn!

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PatrickLassan  20.06.2021, 15:55
Da aber laut unseren Gesetzen durch eine Inhaftierung niemand die Hoffnung genommen werden darf ( und soll) jemals wieder in Freiheit zu leben, beinhaltet dies eine maximale Unterbringung in einer JVA von 25 Jahren.

Sofern nicht im Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, kann nach 15 Jahren eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung beantragt werden. Eine Begrenzung auf 25 Jahre gibt es nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__57a.html

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hallo auch,

ich stimme Dir zu: so manche gerichtliche Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Der Gedanke der Resozialisierung ist sehr gut - aber wenn Resozialisierung nur bei Vermutungen bleibt, dann bleibt Resozialisierung lediglich ein frommer Wunsch.

Mir scheint, dass manche Richter von Resozialisierung sprechen, ohne davon Ahnung zu haben. Ein Mensch, dem die Basis für echte Wesensänderung fehlt, wird sich auch nicht ändern, bestenfalls wird er schauspielern. Und es ist hinzuzufügen: Die Kinder der Richter werden ja nicht ermordet. Es entsteht der Eindruck: Was kümmert die Richter das Leid der Hinterbliebenen?

opadopad 
Fragesteller
 20.06.2021, 13:49

Wem kannst das erzählen ?

,, Sie möchten einen Mörder , der direkt nach seiner Entlassung erneut gemordet hat, jetzt wieder freilassen ?? Wer soll sein nächstes Opfer sein ?? "

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So stehts wohl im Gesetzbuch. Die besondere Schwere mit Sicherheitverwahrung gibts erst seit ein paar Jahren...