Was wäre eine angemessene strafe für Vergewaltigung?
28 Stimmen
7 Antworten
Schließ bitte die Frauen nicht aus, die als Täterinnen dies ebenfalls ausüben. Wie wir unseren Rechtsstaat in der Praxis kennen, dürfen diese noch am gleichen Tag der Festnahme nach Hause gehen.
Eher sollte dagegen vorgegangen werden. Dass die Frauen ständig bevorzugt werden und milder bestraft werden, auch bei gleich begangenen Taten, sogar bei extremeren Taten und sogar dann, wenn die Männer nur Mitläufer waren.
Denn wenn ich etwas absolut nicht ausstehen kann, ist dass der Mann immer und immer und immer und immer und immer wieder als erster verdächtigt wird, wenn Mist passiert ist und sich dies ständig über Generationen so weiterzieht.
Es kommt halt immer auf die naeheren Umstaende an, die von Fall zu Fall verschieden sind. Eine standardisierte Strafentabelle gibt es da zum Glueck nicht.
Ergibt sich aus der individuellen Situation. Längere Haftstrafen als jetzt bei einem gesunden Täter.
Wie immer eine Frage ohne Sachverhalt. Deshalb kann das nicht korrekt beantwortet werden, denn die Strafe richtet sich immer nach dem Einzelfall. Und je nach schwere oder krimineller Energie entscheidet die freie Beweiswürdigung des Gerichts am Ende über die Strafe. Und das ist auch gut so.
Jeder Täter weiß, auf was er sich einlässt und dass die Strafandrohung in aller Regel Haft bedeutet.
Ich finde, das kommt auf den Einzelfall an. Es soll ja auch Fälle geben, in denen die "Zustimmung" zum Sex einfach erwartet oder interpretiert wurde, sich aber ggf. im Nachhinein herausstellt, das es nicht so war. Das sind aber nicht die klassischen Fälle, von denen man hört und man muss auch berücksichtigen, dass wohl die meisten Opfer nicht einfach "grundlos" zur Polizei gehen würden, um jemanden der Vergewaltigung anzuzeigen. Aber sowas wird es bestimmt auch geben.
Dennoch würde ich die Vergewaltigung grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bestrafen. Das ist schon eine sehr große Strafe, wie ich finde, vor allem, wenn sie angemessen lang ist.
Die Todesstrafe würde den Opfern vielleicht subjektiv am meisten helfen, da der Täter nie wieder die Möglichkeit hat, in dessen Nähe zu kommen. Aber ich finde, dass die Todesstrafe keine sonderlich angemessene Strafe ist. Denn ich glaube nicht an die Wiedergeburt – dementsprechend merkt der Täter danach nichts mehr davon und man hat ihn lediglich "beseitigt". Das ist m.M. nicht die richtige Herangehensweise und damit zu Recht in Deutschland nicht zulässig.
Ob man einen Vergewaltiger wieder rehabilitieren kann, kommt wahrscheinlich auch auf die psychischen Hintergründe an. Bei einigen wird es sicherlich funktionieren.
Wie kannst du es wagen, differenziert zu denken? Wer hier nicht mit Schubladendenken antwortet, überfordert den Fragenden.