Härtere Strafen bei Vergewaltigung?

Auf jeden Fall härtere Strafen 70%
die Strafen nicht ändern 20%
mildere Strafen 11%

56 Stimmen

20 Antworten

die Strafen nicht ändern

Für alle über 200 Delikte gilt:

Die Strafrahmen werden (im wesentlichen nach den folgenden 3 Kriterien festgelegt:

Am wichtigsten: Wie hoch ist die Zahl der potentiellen Täter?

a) Wie hoch ist der Handlungsunwert des Täters?

b) Wie hoch ist der Erfolgsunwert der Tat (Folgen für das Opfer)?

Die Vergewaltigung wird gewöhnlich mit etwa 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Da der Handlungsunwert und der Erfolgsunwert bei einem gewöhnlichen Bankraub geringer ist, müsse nacht den Kriterien a) und b) gelten:

Der Bankräuber wird mit 1 Jahr ´4 Monate auf Bewährung bestraft.

(die 4 Monate ergeben sich aus dem Verstoß gegen das Waffengesetz und der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe)

Warum geht das nicht?

Weil das dann "jeder" machen würde!

Die Zahl der potentiellen Täter ist sehr hoch, das wissen wir alle.

Ein paar Jahre in der Karibik am Strand: Sonne, Meer, Palmen, ein Glas Cuba Libre, und dann geht die Kreuzfahrt weiter, von Insel zu Insel.

Auf jeden Fall härtere Strafen

Ich binmehr für differenziert beschrieben Strafe, abhängig zb:

  • mehrere Opfer
  • Dauer der Übergriffe (zb sex Belästigung meghrfach über Jahre)
  • Video gemacht
  • Video online gestellt
  • geplant
  • spontan
  • welche Praktiken (oral, Penetration, wo)
  • Sadismus, Verstümmelung, Todesdrohung Strangulieren, SM, Folter
  • Verletztheit Körper (zb Unfruchtbar, Stuhlinkomtinent für immer)
  • Verletztheit Seele (Aussage Psychologe, Dauer der nltigen Behandlung)
  • Alter der Opfer.

Die Strafe darf nicht zugunsten einer Therapie verkürzt werden. Diese ist ein separate Anordung zum Schutz vor weiteren Taten.

Bei Bedarf Verwahrung bis Lebensende.

Bei der zweiten Verurteilung kann es für mich nur Verwahrung geben, ohne Pardon wenn mehre Kinder über Jahre missbraucht wurden.

Wieso:

In der Schweiz wurde ein Kindergärtner in leitender Position zu 5 Jahren Gefängnis und eine stationäre Therapie verdonndert obwohl er mehre Babies bis Kleinkinder über Jahre an zwei Stellen schwerst mibbraucht hat, Videos gemacht und ins Netz gestellt hat.

Es gab lächerliche mildernde Umstände. die Richterin war wohl ganz eingenommen von dem Typen, anders kann ich das nicht verstehen.

https://www.fm1today.ch/ostschweiz/stgallen/ich-muss-verantwortung-uebernehmen-kita-betreuer-gesteht-missbrauch-136256200

Ah beim link succhen noch den gefunden. Hat nicht Mal Arbeitsverbot gekriegt...

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/salzland/urteil-kindesmissbrauch-kindergaertner100.html

Zum Vergleich: in der Schweiz wurde gleichzeitigein Mörder zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Opfer war 1 erwachsene Person. Das Urteil ist ok, das des Pädophilen Babyf. nicht.

Der Babyf. müsste mehrfach Lebenslang ohne Hafturlaub kriegen (zu riskant).

Mehr Vorsorge treffen, dass das nicht passiert. Das fängt bei dem an, was im Internet alles zu sehen, lesen und zu hören ist und hört bei der Gewalt der eigenen Eltern gegenüber den Kindern noch nicht auf. Einmischen, wenn man sowas mitbekommt und nicht wegsehen weil es "deren Angelegenheit ist".

Therapie, wo möglich.

Härtere Strafen wenn nötig. Auch Sicherheitsverwahrung bis zum Ende. Leider.

Das Deutsche Strafrecht ist auf Sozialisierung ausgelegt. Deswegen müsste man erstmal dieses Prinzip abschaffen.

Allerdings ist es nicht grundlegend verkehrt, deswegen währe so ein Mittelding optimal

Vor allem sollte man auch für höher-wertige Wiedergutmachungen (falls es dann überhaupt noch Gerechtigkeit geben kann) für all die unschuldig verurteilten Männer einstehen.

Wo und mit was haftet die Frau mit ihrer Falschaussage?


Ollil1979  30.01.2020, 15:41

Sowohl die falsche Verdächtigung als auch die Vortäuschung einer Straftat als auch die Falsche uneidliche Aussage stellen kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen dar.

Die Frauen, die jemanden zu Unrecht falsch verdächtigt haben, werden nur dann vor Gericht gestellt, wenn sie es zugeben oder es praktisch sicher feststeht.

Die Strafen sind relativ milde.

Das ist aus intuitiver Sicht ungerecht.

Außerdem wissen die Frauen, dass sie strafrechtlich weniger zu befürchten haben als der Mann.

Man geht davon aus, dass etwa 50 % der Anzeigen bei der Polizei Falschbezichtigungen sind.

Es wird aber immer nur gegen den Mann ermittelt, auch wenn die Frau sich in Widersprüche verstrickt und Motive zur Falschaussage offensichtlich sind.

80 % der Verfahren werden wegen "mangels an hinreichenden Tatverdacht" eingestellt.

Der Zeitungsleser ist geneigt zu glauben, der Mann sei der Täter gewesen.

Aber der gemeinsame Bekanntenkreis des Mannes und der Frau spürt meistens, dass die Frau gelogen hat.

Beiden schadet das in gleichem Maße.

Bei keinem anderen Delikt gibt es so viele Falschbezichtigungen wie bei einer Vergewaltigung.