Steuerhinterziehung wird härter als Vergewaltigung bestraft?
Immer wieder bekommt man auf Social Media zu lesen: ,,Steuerhinterziehung wird härter als Vergewaltigung bestraft''.
Nun ist meine Frage, entspricht diese Aussage der Wahrheit?
8 Antworten
Grundsätzlich nicht.
Der Strafrahmen für eine tatsächliche Vergewaltigung beträgt bei besonder schweren Fällen bis zu 15 Jahren, der Strafrahmen für Steuerhinterziehung beträgt in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
Gleiches bei der Mindeststrafe, wenn es nicht als "besonders schwerer Fall" gilt, also die Unterschlagungssumme 50.000€ oder mehr beträgt und man sonst nichts auf dem Kerbholz hat, dass auch das erste Steuervergehen war, kommt man aus der Sache möglicherweise sogar mit einer Geldstrafe heraus.
Bei einer Vergewaltigung (bitte nicht mit einem sexuellen Übergriff verwechseln, auch wenn es im gleichen Paragraphen steht), kommt niemand mit einer Geldstrafe davon.
Es kann durchaus sein, dass besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, im Einzelfall ähnlich einer Vergewaltigung oder höher bestraft werden, wenn es viele strafmildernde Umstände gibt, keine Vorstrafen etc. und das Gericht es bei der Mindeststrafe belässt.
Davon zu sprechen Steuerhinterziehung würde generell stärker geahndet, als eine Vergewaltigung, geht schlicht an den Tatsachen vorbei.
Bei der Festsetzung einer Strafe werden viele Faktoren berücksichtigt: Schwere der Straftat, Alter des Beschuldigten (z. B. ob Jugendstrafrecht angewendet werden kann), Sozialprognose etc. Deshalb gibt es Fälle, in denen die Strafe für Steuerhinterziehung geringer als für eine Vergewaltigung ist, als auch umgekehrt.
Nein, die entspricht nicht grundsätzlich der Wahrheit. Es GIBT Konstellationen, in denen die Strafe für Steuerhinterziehung höher sein kann, als die für Vergewaltigung, wo dann der Schwere der Tat Rechnung getragen wird. Doch mit der Argumentation könnte man auch sagen, dass Vergewaltigung härter bestraft werden kann als z.B. Totschlag. Wenn man sich die Mindeststrafe und die Höchststrafe anschaut, dann liegen dazwischen Welten.
Bei Steuerhinterziehung haben wir mindestens eine Geldstrafe, bei Vergewaltigung sind wir da schon bei 2 Jahren Haft.
Im Maximum sind wir bei Steuerhinterziehung bei 10 Jahren und bei Vergewaltigung im wesentlichen Open End, also Lebenslang.
Ich habe keine Ahnung, warum irgendwelche Leute, auch hier auf der Seite, unter jeder Frage, die Vergewaltigung irgendwie thematisiert krankhaft ihr Unwissen über die Abgabenordnung und das Strafgesetzbuch beweisen wollen.
Körperverletzung kann ja auch im Einzelfall höher bestraft werden als eine gefährliche KV oder eine Vergewaltigung.
Wir haben ja in unseremnRechtssystem keine Pauschalstrafen,
sondern Strafrahmen,
Damit unterschiedliche Fälle unterschiedlich bewertet werden können.
Steuerhinterziehung hat in besonders schweren Fällen ein Strafmaß von bis zu 10 Jahren, Vergewaltigung von 15 Jahren.
Nein, die Aussage ist gelogen.
VERGEWALTIGUNG
https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
STEUERHINTERZIEHUNG