Privat hätte Herr Höcke so ziemlich jeden Schwachsinn von sich geben können, ohne dafür belangt zu werden.
Darin liegt eben der Unterschied.
Zurschaustellung verbotener Symbole und Propaganda ist in der Öffentlichkeit verboten. Herr Born hat ein Symbol, dass in der öffentlichkeit nicht zur Schau gestellt werden darf, auf einen Wahlzettel gekritzelt.
Wahlen sind in diesem Land geheim, den Wahlzettel durften nur die Personen sehen, die mit der Stimmauszählung befasst waren, die Anforderung an die Strafbarkeit allerdings wäre die vorsätzliche Zuschaustellung im öffentlichen Raum.
Diesen Vorsatz kann man Herrn Born kaum unterstellen, wenn er das auf ein Stück Papier gekritzelt hat, dass der öffentlichkeit wegen des Wahlgeheimnisses gar nicht zugänglich gemacht werden durfte. Somit hat Herr Born sich eine idiotische Aktion geleistet (die Konsequenzen daraus musste er ziehen), die aber vor dem Gesetz rein juristisch nicht strafbar ist.
Herr Höcke hingegen hat ganz bewusst die Öffentlichkeit gesucht um dort eine NS-Parole breitzutreten und in dem Moment liegt dann eben Vorsatz und Strafbarkeit vor.
Das ist die Gesetzgebung.
Interessanter finde ich, dass Born trotz des Umstands, dass er sich keine belangbare Straftat zu Schulden hat kommen lassen, als Vizepräsident des Baden-Würtembergischen Landtags zurückgetreten ist, wärend Höcke, der sich wegen der Benutzung der NS-Parole in der Öffentlichkeit strafbar gemacht hat und dafür verurteilt wurde keine Günde sieht persönliche Konsequenzen zu ziehen und seine Ämter niederzulegen.
Schon interessant, dass in anderen Parteien dümmliche Geschmacklosigkeiten ausreichen, dass Politiker ihre Positionen aufgeben müssen, während die AfD es offenbar normal findet Verurteilte Straftäter in ihren Poositionen zu balssen oder sie gar perspektivisch noch in höhere bringen zu wollen.
Das wirft ein helles Licht darauf wes' Geistes Kind die AfD ist.