Justiz – die besten Beiträge

Darf ein Polizeibeamter einfach das Handy einziehen, nur weil ich unerlaubt eine junge Frau in der Fußgängerzone gefilmt habe?

Folgendes

Am Donnerstag wurde mir mein Handy von einem Polizeibeamten eingezogen, weil ich vorher unerlaubt in der Fußgängerzone eine junge Frau kurz gefilmt hatte. Sie oder jemand anderes hatte das wohl bemerkt und als ich auf dem Weg zu einer Einrichtung war, machte ihr Freund auf der anderen Straßenseite ein Foto von mir.

Kurz darauf erschien dann ein Polizeifahrzeug mit zwei Beamten, welche mir den Sachverhalt schilderten und mich darum baten die Aufnahme auf dem Handy zu löschen, ansonsten drohe der Einzug des Gerätes. Nachdem ich das Handy entsperrt hatte zeigte ich dem Polizisten Video der Frau und löschte es dann auch vor seinen Augen.

Plötzlich, ich hatte halt noch einige andere Videos und Fotos drauf, meinte er, ich solle ihm doch auch das andere Video zeigen, was direkt vor dem anderen in der Liste war. Da war halt auch ein Mädel draußen zu sehen.

Dann meinte er, in dem Fall müsse das Gerät nun doch eingezogen werden, obwohl ich das Video gelöscht hatte, und fügte an, dass es in den vergangenen Wochen und Tagen angeblich noch mehr Hinweise bei der Polizei aus der Region gab, bei dem wohl auch unerlaubte Aufnahmen gemacht worden seien. Und deshalb bliebe ihm nun nichts anderes übrig als das Gerät mitzunehmen und durchsehen zu lassen. Habe es ihn dann freiwillig herausgegeben.

Wie ist hier die Rechtslage, war das von dem Beamten richtig gewesen oder war es überzogen? Habe halt auch eine starke psychische Beeinträchtigung, Angst und Zwangsstörungen.

Wie ist eure Meinung oder Wissen?

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Teil-Legalisierung von Cannabis?

Seit vielen Wochen wurde über das gesellschaftlich große Vorhaben der Ampel gesprochen, nun ist es offiziell: Der Bundestag beschließt die kontrollierte Freigabe von Cannabis ab dem 01. April. Dabei stellt sich auch die Frage danach, wie sehr man Schwarzmarkt und Bürokratie hiermit tatsächlich entgegenwirken kann...

Das sind die konkreten Punkte

Für das Gesetz stimmten am vergangenen Freitag insgesamt 407 Abgeordnete, 226 sprachen sich dagegen aus. Lediglich vier Personen enthielten sich. Das Gesetz kommt voraussichtlich am 22. März in den Bundesrat. Die folgenden Punkte sind enthalten:

  • Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25g Cannabis für den Eigenkonsum besitzen
  • In der eigenen Wohnung dürfen bis zu drei Cannabispflanzen und bis zu 50g Cannabis für den Eigenkonsum legal angebaut werden
  • Kiffen im öffentlichen Raum / Umkreis von Schulen oder Sportstätten und in Sichtweite davon ist in 100 Metern Luftlinie verboten
  • Nicht-kommerzielle "Anbauvereine für Volljährige" entstehen: In diesen können bis zu 500 Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Hier beschränkt sich die Menge auf 50g je Mitglied pro Monat.

Nach spätestens 18 Monaten soll bewertet werden, wie sich das Gesetz auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Zuspruch, aber auch Kritik am Gesetzesvorhaben

Für Bundesgesundheitsminister Lauterbach soll das Gesetz insbesondere dazu dienen, den illegalen Handel konsequent einzudämmen. Ihm zufolge gebe es derzeit "viel Kontrolle, viele Verurteilungen, einen boomenden Schwarzmarkt und keinen Erfolg". Die FDP-Politikerin Kristine Lütke sagte, dass - da sehr viele Jugendliche / junge Erwachsene mittlerweile Cannabis konsumieren - das Gesetz der gesellschaftlichen Realität entspräche. Weiterhin wüssten die Konsumenten nun, woher das Cannabis stamme, was auch den (gefährlichen) Weg zum Dealer vielfach unnötig machen würde.

Manche Politiker hingegen sehen die Pläne eher kritisch: Für CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt bestehe die Chance, dass Konsum und zusätzliche Belastungen des Gesundheitswesens eher zunehmen könnten. Weiterhin machte sie deutlich, dass eine Kontrolle des privaten Anbaus in der Praxis schlichtweg nicht möglich sei. Stephan Pilsinger von der CSU befürchtet vor allem drastische Auswirkungen auf die Hirnentwicklung von Heranwachsenden bis 25. Bei der Freigabe einer Drogenmenge, die ca. 75 Joints ermögliche, sei darüber hinaus noch schwer zwischen Eigenkonsum und Dealerei zu unterscheiden.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr das Gesetz? Was spricht Eurer Meinung nach dafür, was dagegen? Geht Euch das Gesetz weit genug? Denkt Ihr, dass mithilfe des Gesetzes Schwarzmarkt sowie Bürokratie entgegengewirkt werden kann? Findet Ihr es positiv, dass Cannabis ein Stück weit entstigmatisiert wird? Und wie seht Ihr die gesundheitlichen Risiken für Jugendliche / Heranwachsende?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/bundestag-cannabis-teillegalisierung-100.html

https://www.zeit.de/news/2024-02/26/cannabis-firmen-zwischen-aufbruch-und-ernuechterung

Ich finde das Gesetz gut, weil... 47%
Ich sehe das Ganze kritisch, da... 47%
Andere Meinung und zwar... 6%
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Meinung des Tages: Vier Jahre nach Hanau - was muss gesellschaftlich sowie politisch gegen Rechtsextremismus getan werden?

Vor vier Jahren wurden bei einem rechtsextremistischen Anschlag in Hanau insgesamt zehn Menschen ermordet. Beim Gedenken an die Opfer des Anschlags rief Innenministerin Nancy Faeser zum Kampf gegen Rechtsextremismus auf. Dabei stellt sich auch die Frage danach, was gesellschaftlich und politisch noch zu tun wäre...

Der Anschlag von Hanau am 19.02.2020

Wenige Tage vor dem vierten Jahrestag des rassistischen Anschlags von Hanau haben ca. 5.000 Demonstrierende in der hessischen Stadt an die Opfer der Tat erinnert. Dabei ging es den Demonstranten nicht nur darum, die Opfer sowie deren Familien zu würdigen, sondern zudem darum, ein entschiedenes und generelles Zeichen gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus zu setzen. Der 43-Jährige Tobias R. hatte am 19. Februar 2020 aus rassistischen Gründen neun Menschen mit Migrationshintergrund, seine Mutter sowie sich selbst getötet.

Innenministerin Faeser forderte die Gesellschaft am vierten Jahrestag des Anschlags zu einem entschlosseneren Kampf gegen Rechtsextremismus auf. In Anbetracht der Tatsache, dass es rechtsextremistische Tendenzen gäbe, denen zufolge Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft Deutschland verlassen sollten, sei es umso wichtiger, sich derartigen Haltungen und Äußerungen entgegenzustellen. Auch Bundeskanzler Scholz verwies auf X darauf, dass Rechtsextreme "Bürgerinnen und Bürger ausgrenzen, sogar vertreiben" wollen. Justizminister Marco Buschmann bezeichnete Rassismus als "Gift, das sich in unserer Gesellschaft niemals ausbreiten" dürfe. Darüber hinaus appellierte er an die - häufig schweigende - Mehrheit der Bevölkerung, ihre Stimme gegen Fremdenfeindlichkeit jeglicher Art demonstrativer zu erheben.

Was sollte gegen Rechtsextremismus getan werden?

Seit mehreren Wochen bereits protestieren in Deutschland viele Menschen gegen Rechtsextremismus. Auslöser war die Veröffentlichung einer Correktiv-Recherche zu einem Treffen in Potsdam, in welchem dem Rechercheformat zufolge mögliche Deportationspläne von Ausländern besprochen worden sind. Wo zu Beginn der Protestwelle häufig mehrere zehntausend Menschen auf die Straße gegangen sind, sind die Teilnehmerzahlen seit einer Weile allerdings rückläufig. Hierbei stellt sich die Frage danach, was gesellschaftlich und politisch unternehmen werden müsste, um Rechtsextremismus in Deutschland dauerhaft und nachhaltig bekämpfen zu können. Ein großer Stolperstein beim Kampf gegen Rechtsextremismus liegt laut Extremismusforscher Matthias Quent in der Veränderung rechtsextremistischer und -terroristischer Strukturen und Akteure: Wo Rechtsextreme in der Vergangenheit häufig durch einschlägige Netzwerke / Gruppierungen sichtbarer waren und die Radikalisierung innerhalb spezifischer Gruppen erfolgte, findet die politisch-ideologische Radikalisierung heute oftmals alleine und in den eigenen vier Wänden via Social Media / Online-Plattformen statt.

Unsere Fragen an Euch: Wie sollte gesellschaftlich / politisch gegen Rechtsextremismus vorgegangen werden? Was klappt gut und wo besteht Verbesserungsbedarf? Inwieweit könnt Ihr als Nutzer und Bürger virtuell und im Privaten agieren? Welche Rolle spielen Schule und Universität bei der Bekämpfung von / der Aufklärungsarbeit zu Rechtsextremismus? Welche Schritte erhofft Ihr Euch von Justiz, aber auch von den Betreibern von Online-Plattformen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-02/hanau-anschlag-rassismus-demonstration-gedenken-jahrestag

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/hanau-anschlag-102.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-aufruf-zu-kampf-gegen-rechtsextremismus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240219-99-41953

https://www.tagesschau.de/inland/hanau-gedenken-122.html

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"Deutschland den Deutschen" bei Karnevalsumzug?

Am 14. Oktober 2023 fand im 350-Seelen-Dorf Bergholz (Mecklenburg-Vorpommern) ein Erntefest statt. Auf diesem skandierten Teilnehmer zur Melodie des bekannten Gigi-D'Agostino-Hits "L’amour toujours" die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" (siehe hier und hier).

Von den Gesängen existiert ein Video, das der inzwischen private Twitter-Account @ZeronnyLS am 5. November 2023 veröffentlichte und ironisch mit "Technoszene hat sich voll verändert" kommentierte. Das Video wurde fast zwei Millionen Mal aufgerufen.

Im Anschluss entwickelte sich die Aufnahme vor allem auf Twitter zum Meme: Diverse andere Videos wurden mit der Tonspur des Videos unterlegt - etwa eine Anti-Rechts-Demo oder ein Fler-Konzert.

Auch in der Realwelt gab es Nachahmungseffekte - zum Beispiel in Discos im hessischen Fulda (siehe hier und hier) und im schleswig-holsteinischen Pahlen (siehe hier). In der Regel dürften die entsprechenden Parolen nicht ernst gemeint sein und das Meme bloß nach reichlich enthemmendem Alkoholgenuss humoristisch replizieren.

https://www.youtube.com/watch?v=PeayizZasNw

Die Polizei hat jedoch in mehreren Fällen Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung nach § 130 StGB eingeleitet. Ob die Parole tatsächlich strafbar ist, ist nicht ganz klar (siehe dazu hier). Zwar kann die Polizei so viele Ermittlungsverfahren einleiten, wie sie will - eine Anklage oder gar Verurteilung scheint nach Meinung von Juristen jedoch eher unwahrscheinlich (siehe Video und letzter Link oben).

Am Donnerstag wurde das Lied auch auf einem Karnevalsumzug in Landsberg (Bayern) mit der Parole unterlegt (siehe hier).

https://www.youtube.com/watch?v=NVU3FgEhbN4

Findet Ihr, dass die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" strafbar sein sollte?

Ja. 64%
Nein. 36%
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