Firma duzt mich in Anschreiben - juristische Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Eine Firma (zu der ich keinen Bezug habe) sendet mir ein Werbeanschreiben, in dem ich sofort mit "Lieber" und "du" (klein geschrieben) angesprochen werde. Der Filialleiter (den ich nicht mal vom Namen her kenne) verabschiedet sich mit "dein". Während des ganzen Anschreibens wird vertraulich geduzt. Ich empfinde diese Art der Werbung als anmaßend. Jetzt geht der Trend ja immer mehr zum Duzen. Wie sieht es aber juristisch aus: Als Angeschriebener habe ich (im Gegensatz zu jemand, der mich auf der Straße duzt) keine Möglichkeit, dem Duzen zu widersprechen. Ist es juristisch überhaupt erlaubt, dass die Firma mich sofort duzt und mit Vornamen anspricht? Wie kann ich dem widersprechen (es muss mir als Kunde ja gestattet sein, diese Art der Ansprache zurückzuweisen)? Kommt hier nicht § 185 StGB (Beleidigung) in Betracht, insbesondere, wenn ich der Firma zuvor mitteile, dass ich diese Ansprache nicht wünsche?
Ich bin übrigens weder besonders konservativ noch verbissen, duze gerne im Freundeskreis, Kneipen usw. Aber ich finde, Firmen sollten gegenüber ihren Kunden Anstand wahren.