Wie viele Punkte hatten Richter und Staatsanwälte im ersten und zweiten Staatsexamen?

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In der Regel wird eine Prädikatsnote im zweiten Examen vorausgesetzt. Die Note des ersten Examens hat erst einmal keine bzw. eine sehr geringe Bedeutung.

Allerdings werden auch solche Bewerber zum Auswahlgespräch eingeladen, die mindestens 7,76 Punkte (so beim OLG Hamm, die Notengrenze kann bei anderen Oberlandesgerichten abweichen) im zweiten Examen vorweisen können und sich zusätzlich "durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen". Das können laut OLG Hamm "besondere Leistungen im Abitur, im Studium, in der ersten Prüfung, in der Referendarzeit erheblich über der Note der zweiten juristischen Staatsprüfung liegende Beurteilungen oder besondere persönliche Fähigkeiten und Leistungen sein, welche die Persönlichkeit einer Richterin / eines Richters positiv prägen und die Bewerberin / den Bewerber aus dem Bewerberfeld herausheben" sein. (Quelle: Internetseite des OLG Hamm, https://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/richter-auf-probe/Einstellungsvoraussetzungen/index.php).

Abhängig vom Bundesland. Aufgrund des Richtermangels sollten in den meisten Bundesländern mittlerweile 17 Punkte (Summe aus 2 Examen) reichen.

Jedenfalls nicht unter 7,5.

Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht unter 8.