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Stehen Urteile aus dem JGG im erweiterte Führungszeugnis?

Hallo, und zwar studiert mein kleiner Bruder jetzt Jura. Alles schön und gut, aber er wurde vor 1-2 Jahren wegen versuchter gemeinschaftlicher mittelbarer Falschbeurkundung erwischt was sehr dumm war, er aber noch die Kurve gekriegt hat und sein Abi sogar noch mit 1,5 bestanden hat. Allerdings bekam er eine Auflage von 20 Tagessätzen (bei ihm 180€ insgesamt) gemäß des Jugendgerichtsgesetz. Er war auch nicht vorbestraft. Ich meinte halt das es im Erziehungsregister stehen wird, aber ab dem 23. Lebensjahr dort gelöscht wird und nicht im Führungszeugnis stehen wird. Allerdings weiß ich nicht ob es im erweiterten Führungszeugnis und im Bundeszentralregister steht. Ich hab halt gelesen, dass erst ab 90 tagessätzen Strafen im Führungszeugnis stehen und im erweitern größtenteils sexualstraftaten. Außerdem hab ich gehört, dass im Bundeszentralregister, wenn man nach dem Jugendstrafgesetz behandelt wird, keine Zuchtmittel oder Erziehungsmaßnahmen eingetragen werden außer bei Jugendstrafen, was bei ihm ja nicht der Fall war. Bin mir aber nicht sicher vielleicht weiß es ja einer besser und kann uns weiterhelfen. Und kann jemand ins Erziehungsregister einsehen? Führungszeugnis und Bundeszentralregister sind nach meiner Kenntnis ja einsehbar. Er hat halt Angst, dass es Probleme für sein Studium und später bereiten könnte. Vielen Dank für eure Antworten und bitte nur seriöse Antworten.

Jura, Führungszeugnis Behörde

Wer zahlt die Bestattung, wenn Erbe ausgeschlagen wird?

Guten Abend,

ich habe da einige Fragen zum Thema Erbschaft und Bestattung.

Zur Info:

Meine Oma (Sozialleistungsbezieherin) ist vor drei Wochen verstorben. 

Sie hat drei Kinder. Meine Mutter und meine beiden Onkel.

Meine Mutter ist aus gesundheitl. Gründen Frührentnerin.

Onkel 1 lebt im Ausland, seine finazielle Situation ist unbekannt.

Onkel 2 arbeitet noch und verdient sehr gut.

Meine Oma hatte zu Lebzeiten (im Altenpflegeheim wohnend) einen Betreuer, der seine Arbeit ab ihrem Tod niederlegt.

Kontaktiert bei wichtigen Dingen im Heim (Krankenhauseinlieferungen etc.) wurde jedoch immer meine Mutter. 

Zu ihren beiden Söhnen hatte meine Oma keinen Kontakt.

Meine Oma hatte keine Einnahmen. Lediglich Witwenrente glaube ich, seit dem sie im Heim ist. Sie hatte jedoch auch keine Ausgaben und somit 800 EUR auf dem Heimkonto.

Meine Mutter darf das Zimmer nicht ausräumen, da sie das Erbe ausschlägt. 

Ebenso (ich bin mir sicher), werden ihre beiden Söhne das Erbe ausschlagen.

Im Krankenhaus und nach ihrem Versterben wurde der Betreuer, jedoch auch immer meine Mutter kontaktiert, da ihre Nunner als Kontakt überall hinterlegt war. Nicht so die Nummern der beiden Söhne.

Sie hat sich daher auch um die Bestattung gekümmert. Diese ist so günstig es geht ausgefallen.

Meine Mutter wird jedoch auch diese von ihrer wenigen Rente nicht bezahlen können und hat auch schon das Erbe ausgeschlagen.

Meine Mutter hat einen ihrer Brüder über den Tod meiner Oma in Kenntnis gesetzt. Er verdient sehr gut, will jedoch nichts mit der Bestattung zu tun haben. 

Zum anderen Bruder hat sie keinen Kontakt.

NUN ZU DEN FRAGEN:

  • Meine Mutter hat einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Wie wahrscheinlich ist ea, dass die durchgeht, bei ihrer wenigen Rente.
  • Wenn alle drei Kinder das Erbe ausschlägt, wer kommt dann für die Beerdigung auf? Der, der „die Musik bestellt“, sprich die Bestattung organisiert hat, oder der der am meisten verdient? Oder doch der Staat? Oder wird durch drei geteilt, egal wieviel jeder verdient?
  • Und wer bekommt die 800 EUR von Omas Konto? Der Staat, oder der der die Bestattung zahlt, auch wenn keiner Erbe ist?

Danke im Voraus!

Recht, Erbschaft, Bestattung, Beerdigung, Bestattungskosten, Erbe ausschlagen, Jura, Sozialleistungen, Beerdigungskosten

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